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   LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94   

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https://dejure.org/1995,3431
LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94 (https://dejure.org/1995,3431)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94 (https://dejure.org/1995,3431)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. August 1995 - 8 Sa 1200/94 (https://dejure.org/1995,3431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten; Zeitpunkt des Übergangs einer Dienststelle; Überführung von Einrichtungen nach Art. 13 des Einigungsvertrages (EV); Anrechnung der Beschäftigungszeiten bei Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94
    Die Bezugnahme auf den Vertrag vom 10.07.1978 lässt sich daher nicht als übertarifliche einzelvertragliche Anerkennung einer Beschäftigungszeit auslegen, zumal im öffentlichen Dienst im Zweifel die Auslegungsregel gilt, dass der Arbeitgeber nur die vorgegebenen gesetzlichen und tariflichen Normen vollziehen will, da ein Spielraum für weitergehende Zusagen nicht besteht (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.1988 - 6 AZR 137/86 -, AP Nr. 33 zu § 242 BGB betriebliche Übung unter II. 3. a der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 576/92

    Übergang von Arbeitsverhältnissen kraft Gesetzes

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94
    Dabei kann unterstellt werden, dass die Übertragung der Leitung der Kinderkrippe vom Landkreis auf die beklagte Stadt in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Regelung einen Betriebsübergang im Sinne von § 59 a AGB-DDR (= § 613 a BGB ) darstellt, zumal mit der Übertragung der Leitung auch die Betriebsmittel unabhängig von ihrer sachenrechtlichen Zuordnung der Beklagten (rück-) überlassen worden sein müssen (so auch LAG Brandenburg, Urteil vom 11.12.1992 - 4 Sa 289/92 - = Der Personalrat 1993, Seite 280 f.; LAG Brandenburg, Urteil vom 21.07.1993 - 2 (1) Sa 73/93 - Seidel, Der Personalrat 1992, Seite 12 ff.; Hamer, Der Personalrat 1992, Seite 291 ff.; vgl. auch Koch, AuA 1994, Seite 300 f.; a.A. BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 8 AZR 576/92 - = NZA 1995, Seite 783 unter Hinweis darauf, dass sich die schuld- und sachenrechtliche Zuordnung der den Kindergarten ausmachenden Betriebsmittel nicht verändert habe).
  • BAG, 25.08.1976 - 5 AZR 788/75

    Gleichbehandlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94
    So könne er eine Altersversorgung zusagen, deren Höhe an die bei ihm selbst, nicht aber bei seinem Betriebsvorgänger zurückgelegte Beschäftigungszeit gebunden sei (BAG, Urteil vom 25.08.1976 - 5 AZR 788/75 -, AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung zu 3 und 3 a der Gründe; Urteil vom 30.08.1979 - 3 AZR 58/78 -, AP Nr. 16 zu § 613 a BGB ).
  • BAG, 30.08.1979 - 3 AZR 58/78

    Gewährung - Berechnung - Versorgungsleistung - Versorgungszusage - Zusage -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94
    So könne er eine Altersversorgung zusagen, deren Höhe an die bei ihm selbst, nicht aber bei seinem Betriebsvorgänger zurückgelegte Beschäftigungszeit gebunden sei (BAG, Urteil vom 25.08.1976 - 5 AZR 788/75 -, AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung zu 3 und 3 a der Gründe; Urteil vom 30.08.1979 - 3 AZR 58/78 -, AP Nr. 16 zu § 613 a BGB ).
  • BAG, 04.11.1965 - 2 AZR 65/65

    Feststellungsklage - Bestimmte Vordienstzeiten - Beschäftigungszeit - Dienstzeit

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94
    Dieser durch den Tarifvertrag geschaffenen Rechtslage muss das Prozessrecht Rechnung tragen, indem es den Arbeitsvertragsparteien eine Klärung der anzurechnenden Beschäftigungszeiten ermöglicht, sobald hierüber konkreter Streit entbrannt ist (ebenso BAG, Urteil vom 04.11.1965 - 2 AZR 65/65 -, AP Nr. 1 zu § 19 BAT ; a.A. Sächsisches LAG, Urteil vom 08.06.1994 - 2 Sa 137/94 -, AuA 1995, 27 ).
  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 229/81

    Anspruch auf betriebliche Altersrente von Träger der gesetzlichen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94
    Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Betriebszugehörigkeit vom Erwerber auch bei der Berechnung der Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft anzurechnen, selbst wenn der Betriebsveräußerer keine Versorgungszusage erteilt hatte und dies erst beim Erwerber geschieht (BAG, Urteil vom 08.02.1983 - 3 AZR 229/81 -, AP Nr. 35 zu § 613 a BGB mit insoweit ablehnender Anmerkung von Blomeyer).
  • LAG Sachsen, 08.06.1994 - 2 Sa 137/94

    Feststellungsklage; Beschäftigungszeit; Rechtsschutzbedürfnis; Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94
    Dieser durch den Tarifvertrag geschaffenen Rechtslage muss das Prozessrecht Rechnung tragen, indem es den Arbeitsvertragsparteien eine Klärung der anzurechnenden Beschäftigungszeiten ermöglicht, sobald hierüber konkreter Streit entbrannt ist (ebenso BAG, Urteil vom 04.11.1965 - 2 AZR 65/65 -, AP Nr. 1 zu § 19 BAT ; a.A. Sächsisches LAG, Urteil vom 08.06.1994 - 2 Sa 137/94 -, AuA 1995, 27 ).
  • LAG Brandenburg, 21.07.1993 - 2 (1) Sa 73/93

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses; DDR; Betriebsübergang; Schulträgerwechsel;

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94
    Dabei kann unterstellt werden, dass die Übertragung der Leitung der Kinderkrippe vom Landkreis auf die beklagte Stadt in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Regelung einen Betriebsübergang im Sinne von § 59 a AGB-DDR (= § 613 a BGB ) darstellt, zumal mit der Übertragung der Leitung auch die Betriebsmittel unabhängig von ihrer sachenrechtlichen Zuordnung der Beklagten (rück-) überlassen worden sein müssen (so auch LAG Brandenburg, Urteil vom 11.12.1992 - 4 Sa 289/92 - = Der Personalrat 1993, Seite 280 f.; LAG Brandenburg, Urteil vom 21.07.1993 - 2 (1) Sa 73/93 - Seidel, Der Personalrat 1992, Seite 12 ff.; Hamer, Der Personalrat 1992, Seite 291 ff.; vgl. auch Koch, AuA 1994, Seite 300 f.; a.A. BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 8 AZR 576/92 - = NZA 1995, Seite 783 unter Hinweis darauf, dass sich die schuld- und sachenrechtliche Zuordnung der den Kindergarten ausmachenden Betriebsmittel nicht verändert habe).
  • LAG Brandenburg, 11.12.1992 - 4 Sa 289/92

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94
    Dabei kann unterstellt werden, dass die Übertragung der Leitung der Kinderkrippe vom Landkreis auf die beklagte Stadt in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Regelung einen Betriebsübergang im Sinne von § 59 a AGB-DDR (= § 613 a BGB ) darstellt, zumal mit der Übertragung der Leitung auch die Betriebsmittel unabhängig von ihrer sachenrechtlichen Zuordnung der Beklagten (rück-) überlassen worden sein müssen (so auch LAG Brandenburg, Urteil vom 11.12.1992 - 4 Sa 289/92 - = Der Personalrat 1993, Seite 280 f.; LAG Brandenburg, Urteil vom 21.07.1993 - 2 (1) Sa 73/93 - Seidel, Der Personalrat 1992, Seite 12 ff.; Hamer, Der Personalrat 1992, Seite 291 ff.; vgl. auch Koch, AuA 1994, Seite 300 f.; a.A. BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 8 AZR 576/92 - = NZA 1995, Seite 783 unter Hinweis darauf, dass sich die schuld- und sachenrechtliche Zuordnung der den Kindergarten ausmachenden Betriebsmittel nicht verändert habe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.01.2001 - 8 Sa 402/00

    Verdienstzeiten; neue Bundesländer; Funktionsnachfolge; Bezirksplankommission

    Das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse ist nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Klagen auf Feststellung der Beschäftigungszeiten nach dem BAT bzw. BAT-O regelmäßig gegeben (vgl. BAG Urteil vom 04.11.1965 -2 AZR 65/65 - APNr. 1 zu § 19 BAT; Urteil der Kammer vom 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94 -).
  • BAG, 20.02.1997 - 6 AZR 772/95

    Übernahme der Aufgaben der Kindereinrichtungen des Landkreises durch die

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. August 1995 - 8 Sa 1200/94 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.01.2001 - 8 Sa 402/00

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten; Funktionsnachfolge von

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  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.03.1996 - 8 Sa 1541/94

    Bundesmanteltarifvertrages für die Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und

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  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.01.1997 - 8 Sa 816/95

    Tarifliche Anrechnung von Beschäftigungszeiten nach § 19

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