Rechtsprechung
LAG Hamburg, 28.06.2000 - 8 Sa 18/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsmäßigkeit des generellen Ausschlusses immatrikulierter studentischer Mitarbeiter der Deutschen Bundespost von der Zusatzversorgung ; Bindung der Tarifvertragsparteien an die Grundrechte; Bindung der Tarifvertragsparteien an den Gleichheitssatz; Der allgemeine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 11.01.2000 - 2 Ca 628/95
- LAG Hamburg, 28.06.2000 - 8 Sa 18/00
- BAG, 22.05.2001 - 3 AZR 515/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92
Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 19.05.1999 - 1 BvR 263/98
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird bestätigt, hier: …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 27.03.1990 - 3 AZR 188/89
Zusatzversorgung in Hamburg
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 22.05.2001 - 3 AZR 515/00 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 133/02
Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage
Die Berufung der Beklagten wurde der Achten Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg zugeteilt (- 8 Sa 18/00 -).Sie richtete sich zunächst ausschließlich gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. Juni 2000 (- 8 Sa 18/00 -) und wurde vom Kläger darauf gestützt, dieses Gericht sei nicht vorschriftsgemäß besetzt gewesen.
festzustellen, daß die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2001 - 3 AZR 515/00 - und des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. Juni 2000 - 8 Sa 18/00 - nichtig sind.
- BAG, 22.05.2001 - 3 AZR 515/00
Sozialversicherungsfreie Beschäftigte im Gesamtversorgungssystem
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. Juni 2000 - 8 Sa 18/00 - aufgehoben.