Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 Sa 207/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 21 Abs 1 BEEG
Befristung - Vertretung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Befristungsabrede bzgl. der Übernahme von tätigkeitsfremden Aufgaben durch die Vertretungskraft; Anforderungen an den Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen dem zeitweiligen Ausfall des Vertretenen und der befristeten Einstellung der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 1; BEEG § 21
Befristet eingestellter Arbeitnehmer muss nicht die Aufgaben der vorübergehend ausgefallenen Stammkraft übernehmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 22.03.2012 - 2 Ca 2034/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 Sa 207/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05
Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 Sa 207/12
Die Anforderungen an die Darlegung des Kausalzusammenhangs durch den Arbeitgeber richten sich dabei nach der Form der Vertretung (BAG v. 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 - BB 2006, 1453).Wird die Tätigkeit des zeitweise ausgefallenen Arbeitnehmers nicht von dem Vertreter, sondern einem anderen Arbeitnehmer oder mehreren anderen Arbeitnehmern ausgeübt (mittelbare Vertretung), hat der Arbeitgeber zum Nachweis des Kausalzusammenhangs grundsätzlich die Vertretungskette zwischen dem Vertretenen und dem Vertreter darzulegen (BAG v. 15.02.2006 - 7 AZR 232/05 - a. a. O.).
- BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 Sa 207/12
Letztlich liegen auch keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der gesetzlich vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten vor (vgl. hierzu BAG v. 18.07.2012 - 7 AZR 783/10 - NZA 2012, 1359). - BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 200/00
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung)
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 Sa 207/12
Da der Arbeitgeber frei entscheiden kann, ob er den zeitweiligen Ausfall eines Arbeitnehmers überhaupt durch Einstellung einer Ersatzkraft überbrückt, muss er die Vertretung auch nicht für die gesamte voraussichtliche Dauer der Verhinderung durch Einstellung einer Vertretungskraft regeln, sondern kann auch einen kürzeren Zeitraum wählen und danach über das ob und wie einer weiteren Vertretung erneut entscheiden (BAG v. 21.02.2001 - 7 AZR 200/00 - AP Nr. 226 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 Sa 207/12
Denn die befristete Beschäftigung zur Vertretung lässt die Versetzungs- und Umsetzungsbefugnisse des Arbeitgebers unberührt (BAG v. 13.04.1983 - 7 AZR 51/81 - AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- LAG Schleswig-Holstein, 22.08.2013 - 5 Sa 95/13
Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, Vertretung, Sachgrund, unmittelbare …
Der Kläger wurde nicht auf einem anderweitigen Arbeitsplatz beschäftigt, sondern auf dem Arbeitsplatz der vorübergehend abwesenden Mitarbeiterin S. (vgl. zur Sachverhaltsgestaltung der mittelbaren Vertretung: LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.02.2013 - 8 Sa 207/12 -, juris).