Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 8 Sa 33/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 21 Abs 1 BEEG
Befristungskontrolle - Vertretung - Kausalzusammenhang - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befristung zur Vertretung einer Studienrätin in Elternzeit
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 11.11.2011 - 10 Ca 1234/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 8 Sa 33/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00
Wiedereinstellungsanspruch nach Befristung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 8 Sa 33/12
Da der Arbeitgeber frei entscheiden kann, ob er den zeitweiligen Ausfall eines Arbeitnehmers überhaupt durch Einstellung einer Ersatzkraft überbrückt, muss er die Vertretung auch nicht für die gesamte voraussichtliche Dauer der Verhinderung durch Einstellung einer Vertretungskraft regeln, sondern kann auch einen kürzeren Zeitpunkt wählen und danach über das Ob und Wie einer weiteren Vertretung erneut entscheiden (BAG v. 21.02.2001 - 7 AZR 200/00 - AP Nr. 226 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG v. 20.02.2002 - 7 AZR 600/00 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).Dies gilt auch dann, wenn sich entgegen der bei Vertragsschluss gestellten Prognose aufgrund neuer Umstände eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung ergibt (BAG v. 20.02.2002 - 7 AZR 600/00 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).
- BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 640/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 8 Sa 33/12
Die vom Arbeitgeber anlässlich der vertretungsbedingten befristeten Einstellung vorgenommene Umorganisation kann auch dazu führen, dass infolge des nunmehr geschaffenen Arbeitsplans ein nach seinem Inhalt neuer Arbeitsplatz entsteht, der nach der bisherigen Arbeitsorganisation noch nicht vorhanden war (BAG v. 24.05.2006 - 7 AZR 640/05 -).Diese gedankliche Zuordnung kann bspw. durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag erfolgen (BAG v. 24.05.2006 - 7 AZR 640/05 -).
- BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 200/00
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung)
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 8 Sa 33/12
Da der Arbeitgeber frei entscheiden kann, ob er den zeitweiligen Ausfall eines Arbeitnehmers überhaupt durch Einstellung einer Ersatzkraft überbrückt, muss er die Vertretung auch nicht für die gesamte voraussichtliche Dauer der Verhinderung durch Einstellung einer Vertretungskraft regeln, sondern kann auch einen kürzeren Zeitpunkt wählen und danach über das Ob und Wie einer weiteren Vertretung erneut entscheiden (BAG v. 21.02.2001 - 7 AZR 200/00 - AP Nr. 226 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG v. 20.02.2002 - 7 AZR 600/00 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung). - EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 8 Sa 33/12
Der EUGH hat in seiner Entscheidung vom 26.01.2012 (EUGH C-586/10 [Kücük] - NZA 2012, 135) ausdrücklich ausgeführt, dass die vorübergehende Vertretung eines zeitweilig verhinderten Arbeitnehmers einen sachlichen Grund i. S. d. § 5 Nr. 1. a der Rahmenvereinbarung darstellt. - LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 10 Sa 389/11
Befristetes Arbeitsverhältnis einer Lehrkraft - Sachgrund der Vertretung - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 8 Sa 33/12
Gerade Elternzeiten, die in ihrer Dauer und in ihrem Umfang aufgrund der Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern gemäß §§ 15, 16 BEEG einen sehr unterschiedlichen Vertretungsbedarf auslösen können, erzeugen einen Vertretungsbedarf, ohne dass damit zwingend ein Dauerbedarf verbunden ist, weil dieser ständigen Schwankungen unterliegt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 15.03.2012 - 10 Sa 389/11).