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   LAG Sachsen, 27.02.2003 - 8 Sa 472/02   

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https://dejure.org/2003,12131
LAG Sachsen, 27.02.2003 - 8 Sa 472/02 (https://dejure.org/2003,12131)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 27.02.2003 - 8 Sa 472/02 (https://dejure.org/2003,12131)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 8 Sa 472/02 (https://dejure.org/2003,12131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Lehrkraft in eine Vergütungsgruppe; Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz durch sachfremde Schlechterstellung eines Arbeitnehmers; Vergütung eines lehrbefähigungsfremd verwendeten Lehrers

  • Judicialis

    BAT-O VGr. II a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT-O VGr. II a
    Eingruppierung: Lehrkraft mit Befähigung für eine Tätigkeit an einem Gymnasium - Auslegung der Arbeitgeber-Richtlinien Sachsen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Sachsen, 15.08.2002 - 10 Sa 1/01
    Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2003 - 8 Sa 472/02
    Für sie genügt, dass Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung an Mittelschulen nach der Vergütungsgruppe II a BAT-O vergütet werden können (vgl. auch Sächs. LAG vom 15.08.2002 - 10 Sa 1/01 -).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96

    Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2003 - 8 Sa 472/02
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die innerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, auch für in der Vergangenheit liegende Zeiträume keine Bedenken bestehen (vgl. BAG vom 28.01.1998 - 4 AZR 473/96 -, ZTR 1998, 329, 411, m. w. N.).
  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 267/80

    Eingruppierung eines Kesselwärters - Verzugszinsen - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus LAG Sachsen, 27.02.2003 - 8 Sa 472/02
    Dies gilt auch, soweit der Feststellungsantrag Zinsforderungen zum Gegenstand hat (vgl. BAG vom 09.02.1983 - 4 AZR 267/80 - AP Nr. 1 zu § 21 MTL II).
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