Rechtsprechung
VGH Hessen, 30.01.2007 - 8 TG 2850/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 50 Abs 1 Nr 1 HSchulG HE 2000, § 25 Abs 1 Nr 6 HSchulG HE 2000, § 39 Abs 2 Nr 4 HSchulG HE 2000, § 42 Abs 5 S 1 HSchulG HE 2000
Prüfungszulassung in einem ausgelaufenen Studiengang - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Durchführung einer zweiten Wiederholung einer studienbegleitenden Prüfung im Rahmen eines auslaufenden Diplomstudiengangs; Glaubhaftmachung der hohen Wahrscheinlichkeit des Bestehens eines Anordnungsanspruchs; Regelung der Art und Weise der Durchführung von ...
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungsbestimmungen (Änderung) - Prüfungen in auslaufenden Studiengängen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 15.11.2006 - 6 G 1310/06
- VGH Hessen, 30.01.2007 - 8 TG 2850/06
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 21.01.2009 - 7 N 08.1140
Aufhebung des Diplomstudiengangs Volkswirtschaftslehre an der LMU unwirksam
Die Entscheidung zum langfristigen "Ausstieg" aus dem Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre ließ sich insbesondere nicht auf die in den Änderungssatzungen zitierten Ermächtigungsnormen der Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und Art. 58 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG stützen, die lediglich prüfungsspezifische bzw. studienverlaufsbezogene Satzungsregelungen für bestehende Studiengänge zulassen (vgl. HessVGH vom 30.1.2007 Az. 8 TG 2850/06 ). - VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 775/14
Diplomstudiengang Umweltingenieurwesen und Verfahrenstechnik an der …
Die Frage, ob und wie lange ein Studiengang überhaupt angeboten wird, ist dagegen dem Regelungsbereich der dem Präsidenten zugewiesenen Entscheidung über die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen zugeordnet (vgl. auch - für das jeweilige Landesrecht - Hessischer VGH, Beschluss vom 20. Januar 2007 - 8 TG 2850/06 -, juris Rn. 26/27; Bayerischer VGH…, Urteil vom 21. Januar 2009 - 7 N 08.1140 -, juris Rn. 29). - VG Schleswig, 13.09.2016 - 7 A 191/15
Auswirkungen der Änderung der Prüfungsordnung während des Studiums
Eine Konkretisierung der übermäßigen, unzumutbaren Benachteiligung erfolgte durch die Rechtsprechung dahingehend, dass im Falle eines Wechsels der Prüfungsordnung es entscheidend darauf ankommt, wie lange die Übergangszeit für bereits immatrikulierte Studierende bemessen ist (vgl. Beschluss des Hess. Verwaltungsgerichtshofs vom 30.01.2007, Az.: 8 TG 2850/06).