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   LAG München, 22.12.2004 - 8 Ta 454/04   

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https://dejure.org/2004,11187
LAG München, 22.12.2004 - 8 Ta 454/04 (https://dejure.org/2004,11187)
LAG München, Entscheidung vom 22.12.2004 - 8 Ta 454/04 (https://dejure.org/2004,11187)
LAG München, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 8 Ta 454/04 (https://dejure.org/2004,11187)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    BetrVG § 37 Abs. 2 BetrVG § 37 Abs. 6 RVG § 23 Abs. 3 S. 2 RVG § 23 Abs. 3 S. 2 2. Hs. RVG § 23 Abs. 3 S. 2 2. Alt.
    EBetrVG, RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mitglieds des Betriebsrats auf Freistellung von der Arbeit als eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit; Kriterien für die Festsetzung des Wertes bei derartigen Streitigkeiten; Zweck der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 2; ; BetrVG § 37 Abs. 6; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2 2. Hs.; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2 2. Alt.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 2, Abs. 6; RVG § 23 Abs. 3 S. 2
    Gegenstandswert bei Freistellung zur Schulung eines Betriebsratsmitglieds - nichtvermögensrechtliche Streitigkeit - Bewertung anhand ausgefallener Arbeitsleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG München, 07.12.1995 - 3 Ta 10/95

    Streitwert: nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten - Beschlussverfahren wegen

    Auszug aus LAG München, 22.12.2004 - 8 Ta 454/04
    Hinweise enthalten jedoch § 48 Abs. 2 S. 1 GKG (Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Beteiligten, die nach Ermessen zu bestimmen sind) oder § 37 Abs. 2 S. 2 i. V. mit § 14 Abs. 1 RVG, wo vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Verfassungsgericht eines Landes daneben auch noch der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit heranzuziehen sind (vgl. grundsätzlich dazu den Beschluss des LAG München vom 7. Dezember 1995 - 3 Ta 10/95 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 29).
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