Rechtsprechung
LAG München, 22.12.2004 - 8 Ta 454/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
BetrVG § 37 Abs. 2 BetrVG § 37 Abs. 6 RVG § 23 Abs. 3 S. 2 RVG § 23 Abs. 3 S. 2 2. Hs. RVG § 23 Abs. 3 S. 2 2. Alt.
EBetrVG, RVG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Mitglieds des Betriebsrats auf Freistellung von der Arbeit als eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit; Kriterien für die Festsetzung des Wertes bei derartigen Streitigkeiten; Zweck der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds
- Judicialis
BetrVG § 37 Abs. 2; ; BetrVG § 37 Abs. 6; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2 2. Hs.; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2 2. Alt.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 2, Abs. 6; RVG § 23 Abs. 3 S. 2
Gegenstandswert bei Freistellung zur Schulung eines Betriebsratsmitglieds - nichtvermögensrechtliche Streitigkeit - Bewertung anhand ausgefallener Arbeitsleistung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- ArbG München, 22.09.2004 - 36 BVGa 48/04
- LAG München, 22.12.2004 - 8 Ta 454/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG München, 07.12.1995 - 3 Ta 10/95
Streitwert: nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten - Beschlussverfahren wegen …
Auszug aus LAG München, 22.12.2004 - 8 Ta 454/04
Hinweise enthalten jedoch § 48 Abs. 2 S. 1 GKG (Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Beteiligten, die nach Ermessen zu bestimmen sind) oder § 37 Abs. 2 S. 2 i. V. mit § 14 Abs. 1 RVG, wo vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Verfassungsgericht eines Landes daneben auch noch der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit heranzuziehen sind (vgl. grundsätzlich dazu den Beschluss des LAG München vom 7. Dezember 1995 - 3 Ta 10/95 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 29).