Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 12.02.1991 - 8 Ta 9/91   

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https://dejure.org/1991,2952
LAG Baden-Württemberg, 12.02.1991 - 8 Ta 9/91 (https://dejure.org/1991,2952)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.1991 - 8 Ta 9/91 (https://dejure.org/1991,2952)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 1991 - 8 Ta 9/91 (https://dejure.org/1991,2952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kündigungsschutz; Anspruch auf Vergütung für die Zukunft; Teilidentität; Wertaddition; Höherer Wert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 29.05.1990 - 8 Ta 54/90

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.02.1991 - 8 Ta 9/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts findet nämlich die Bestimmung des § 19 Abs. 4 GKG nur auf echte Hilfsanträge, nicht dagegen auf derartige sogenannte unechte Eventualanträge Anwendung (vgl. hierzu mit ausführlicher Begründung Beschluss vom 29.05.1990 - 8 Ta 54/90 -, n.v.).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.1990 - 8 Ta 36/90

    Streitwert - Kündigung - Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.02.1991 - 8 Ta 9/91
    Zutreffend hat das Arbeitsgericht auch erkannt, dass der Klagantrag Ziff. 2 und der auf die Feststellung, es sei das Arbeitsverhältnis durch fristlose Kündigung vom 06.09.1990 nicht aufgelöst worden, gerichtete Klagantrag Ziff. 1 im Verhältnis der wirtschaftlichen (Teil-) Identität stehen, weshalb eine Zusammenrechnung der Werte gemäß § 5 1. Halbsatz ZPO nicht stattfindet, sondern lediglich der höhere Wert maßgeblich ist (ständige Rechtsprechung des Beschwerdegerichts, vgl. etwa Beschluss vom 12.03.1990 - 8 Ta 36/90 -, JurBüro 1990, 1270 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.1982 - 1 Ta 134/82

    Streitwert: Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.02.1991 - 8 Ta 9/91
    Allerdings ist in Schrifttum und Rechtsprechung umstritten, ob in den Fällen, in denen mit einer Kündigungsschutzklage eine auf künftige Vergütung - sei es für einen unbefristeten, sei es, wie vorliegend, für einen befristeten Zeitraum - gerichtete Zahlungsklage verbunden wird, der Wert der Zahlungsklage in - analoger - Anwendung des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG auf höchstens ein Vierteljahresverdienst begrenzt sei (so Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , § 12 Rdn. 120; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.1982 - 1 Ta 134/82 -, BB 1983, 579 LS) oder ob der Kostenstreitwert in diesen Fällen der Bestimmung des § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG zu entnehmen sei (so Vossen, Der Streitwert einer Klage auf Zahlung künftig fälligen Arbeitsentgelts, DB 1986, 326 ff. m.w.N.; Frank, Anspruchsmehrheiten im Streitwertrecht, S. 207, 208; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.11.1985 - 1 Ta 197/85 -, BB 1986, 262 LS).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.11.1985 - 1 Ta 197/85

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.02.1991 - 8 Ta 9/91
    Allerdings ist in Schrifttum und Rechtsprechung umstritten, ob in den Fällen, in denen mit einer Kündigungsschutzklage eine auf künftige Vergütung - sei es für einen unbefristeten, sei es, wie vorliegend, für einen befristeten Zeitraum - gerichtete Zahlungsklage verbunden wird, der Wert der Zahlungsklage in - analoger - Anwendung des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG auf höchstens ein Vierteljahresverdienst begrenzt sei (so Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , § 12 Rdn. 120; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.1982 - 1 Ta 134/82 -, BB 1983, 579 LS) oder ob der Kostenstreitwert in diesen Fällen der Bestimmung des § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG zu entnehmen sei (so Vossen, Der Streitwert einer Klage auf Zahlung künftig fälligen Arbeitsentgelts, DB 1986, 326 ff. m.w.N.; Frank, Anspruchsmehrheiten im Streitwertrecht, S. 207, 208; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.11.1985 - 1 Ta 197/85 -, BB 1986, 262 LS).
  • LAG Hamburg, 08.07.2004 - 3 Ta 4/02

    Streitwerterhöhung bei objektiver Klagehäufung von Kündigungsschutzklage und

    Bei einer entsprechenden objektiven Klaghäufung sei der Streitwert entsprechend dem jeweils höheren Wert der beiden Anträge festzusetzen (BAG, Beschluss vom 16. Januar 1968, a. a. O.; ebenso z. B. auch: LAG Bremen vom 01.11.1992, MDR 1983, 170; LAG Baden-Württemberg vom 12.02.1991, JurBüro 1991, 1479 f.; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 12 Rdnr. 107, m. w. N.; Philippsen/Doerner, NZA 1987, 113, 116).

    Die 8. Kammer des LAG Baden-Württemberg hat in einem Beschluss vom 12. Februar 1991 - 8 Ta 9/91 - (JurBüro 1991, 1479) entschieden, bei der Verbindung von Kündigungsschutzklage mit einer Klage auf Zahlung der von der Wirksamkeit der Kündigung abhängenden Vergütungsansprüche sei der höhere der beiden Werte anzusetzen.

  • LAG Baden-Württemberg, 17.11.2009 - 5 Ta 130/09

    Streitwert - Bemessung des Gebührenstreitwerts im Falle des Zusammentreffens von

    Darüber hinausgehende Zahlungsanträge (etwa für die Zeit ab dem vierten Monat nach der vermeintlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sind dagegen eigenständig zu bewerten, weil es insoweit an einer wirtschaftlichen Identität zu dem Kündigungsschutzantrag fehlt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch LAG Rheinland-Pfalz 21. Juli 2008 - 1 Ta 123/08 - zitiert nach juris, zu II 2 der Gründe; vgl. schon LAG Baden-Württemberg 12. Februar 1991 - 8 Ta 9/91- JurBüro 1991, 1479; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Auflage § 12 Rn. 115; Hauck/ Helml ArbGG 3. Auflage § 12 Rn. 28).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09

    Streitwertfestsetzung - streitwertrechtliche Teilidentität zwischen

    Darüber hinausgehende Zahlungsanträge (etwa für die Zeit ab dem vierten Monat nach der vermeintlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sind dagegen eigenständig zu bewerten, weil es insoweit an einer wirtschaftlichen Identität zu dem Kündigungsschutzantrag fehlt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch LAG Rheinland-Pfalz 21. Juli 2008 - 1 Ta 123/08 - zitiert nach juris, zu II 2 der Gründe; vgl. schon LAG Baden-Württemberg 12. Februar 1991 - 8 Ta 9/91 - JurBüro 1991, 1479; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 7. Auflage § 12 Rn. 115; Hauck/Helml ArbGG 3. Auflage § 12 Rn. 28).
  • LAG Bremen, 17.06.1999 - 1 Ta 36/99

    Streitwertfestsetzung bei Rechtsstreitigkeiten über wiederkehrende Leistungen aus

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  • LAG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - 5 Ta 135/11

    Streitwert; Annahmeverzug und Bestandsschutz

    Dies steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung der auch zuvor für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammern des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - Juris; 12. Februar 1991 - 8 Ta 9/91 - JurBüro 1991, 1479).
  • LAG Hamburg, 14.11.1995 - 7 Ta 12/95

    Rechtmäßigkeit der Kostenfestsetzung; Festsetzung der Differenzgebühr für

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