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   LAG Hamm, 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93   

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https://dejure.org/1993,5552
LAG Hamm, 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93 (https://dejure.org/1993,5552)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93 (https://dejure.org/1993,5552)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. November 1993 - 8 TaBV 126/93 (https://dejure.org/1993,5552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 8; BetrVG § 23 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschlußverfahren; Auflösung des Betriebsrates; Streitwert

Papierfundstellen

  • BB 1994, 291
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 20.11.1984 - 6 Sa 1061/84

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsvereinbarung; Anpassungsregelung;

    Auszug aus LAG Hamm, 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93
    Es trifft wohl zu, daß die Beschwerdekammer das Betriebsratsausschlußverfahren im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von Verfahrensaufwand und Verfahrensergebnis im Rahmen des § 8 Abs. 2 BRAGO seit dem Beschluß vom 01.03.1980, EzA § 8 BRAGO Nr. 2 unter analoger Heranziehung des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit dem Vierteljahreseinkommen des betroffenen Betriebsratsmitglieds bewertet (ebenso LAG Bremen vom 15.08.1984, DB 1985, 396; im wesentlichen auch LAG Baden-Württemberg vom 17.07.1980, BB 1980, 1695).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2005 - 11 Ta 40/05

    Wertfestsetzung: Gegenstandswert bei Auflösung des Betriebsrats

    Zutreffend geht das Arbeitsgericht davon aus, dass es sich bei dem Hauptantrag um einen nichtvermögensrechtlichen Gegenstand i.S.v. § 23 Abs. 3 RVG handelt (so auch LAG Köln Beschl. vom 20.10.1997 - 12 Ta 263/97 -, NZA-RR 1998, 275, LAG Hamm Beschl. vom 18.11.1993 - 8 TaBV 126/03 -, BB 1994, 291; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - Anfechtung einer Betriebsratswahl).

    Demgegenüber vertritt das LAG Hamm (8 TaBV 126/93, aaO.) die Auffassung, es sei zunächst das 1, 5- fache des Regelstreitwerts zugrunde zu legen; der sich für jedes Betriebsratsmitglied sodann um 1/4 erhöhe.

  • LAG Sachsen, 18.12.2006 - 4 Ta 232/06

    Gegenstandswert

    Während das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 20.10.1997 (12 Ta 263/97, NZA-RR 1998, 275) davon ausgeht, dass sich der Regelstreitwert für jedes Betriebsratsmitglied um ein Viertel erhöht, vertritt das Landesarbeitsgericht Hamm (Beschluss vom 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93 - BB 1994, 291) die Auffassung, es sei zunächst das 1, 5-fache des Regelstreitwerts zugrunde zu legen, der sich für jedes Betriebsratsmitglied sodann um 1/4 erhöhe, ist nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - und vom 15.06.2005 - 11 Ta 40/05 - unter Hinweis auf LAG Berlin, Beschluss vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 -), der die Beschwerdekammer (vgl. Beschluss vom 25.08.2006 - 4 Ta 110/06 -) folgt, bei einer Betriebsratswahlanfechtung, die von den Rechtsfolgen mit dem vorliegenden Streitgegenstand (Mandatsverlust) vergleichbar ist, bei einem Betriebsrat mit einem Mitglied regelmäßig einen Streitwert in Höhe des 1, 5-fachen des Regelwerts gerechtfertigt.
  • LAG Sachsen, 24.01.2007 - 4 Ta 269/06

    Gegenstandswert für Wahlanfechtung bei dreizehnköpfigem Betriebsrat

    Demgegenüber vertritt das LAG Hamm (Beschluss vom 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93 - BB 1994, 291) die Auffassung, es sei zunächst das 1, 5-fache des Regelstreitwerts zugrunde zu legen; der sich für jedes Betriebsratsmitglied sodann um 1/4 erhöhe.
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