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LAG Hamburg, 30.06.1999 - 8 TaBV 4/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit zwischen einem Gesamtbetriebsrat und einem Arbeitgeber über Auskunftspflichten des Arbeitgebers an den Betriebsrat im Zusammenhang mit der Errichtung eines Europäischen Betriebsrats ; Pflicht des Arbeitgebers zur Unterstützung des Betriebsrats, vor allem zur ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EBRG § 5 Abs. 1, 8 Abs. 2
Zum Umfang der Auskunftspflicht der zentralen Leitung - § 5 EBRG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 10.12.1998 - 14 BV 1/98
- LAG Hamburg, 30.06.1999 - 8 TaBV 4/99
- BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 32/99
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-440/00
- EuGH, 13.01.2004 - C-440/00
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 32/99
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 32/99
Auskunftsanspruch nach § 5 Abs. 1 EBRG gegen fingierte zentrale Leitung
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. Juni 1999 - 8 TaBV 4/99 - wird zurückgewiesen. - BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 32/99
Bildung eines Europäischen Betriebsrats - Auskunftsanspruch
1 ABR 32/99 (A) 8 TaBV 4/99 Hamburg.