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   KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17   

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KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17 (https://dejure.org/2018,31824)
KG, Entscheidung vom 20.08.2018 - 8 U 118/17 (https://dejure.org/2018,31824)
KG, Entscheidung vom 20. August 2018 - 8 U 118/17 (https://dejure.org/2018,31824)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zimmerüberlassungverträge in einem Obdachlosenheim = Gewerbemietrecht?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 565 ; BGB § 546 Abs. 2
    Rechtliche Einordnung der Werbung von Obdachlosen aufgrund von Kostenübernahmebescheinigungen des Bezirksamts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2019, 93
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Berlin, 10.05.2017 - 6 L 223.17

    Wohnungsvermietung zu Tagessätzen ist Zweckentfremdung

    Auszug aus KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17
    Die vorliegende Nutzung erfüllt diese Voraussetzungen, weil die Beklagte die streitgegenständlichen Wohnungen den Bewohnern nach Maßgabe von befristeten und nach Tagen/Personen bemessenen Kostenübernahmebescheinigungen überlässt (vgl. auch Verwaltungsgericht Berlin Beschluss vom 10.05.2017 - 6 L 223.17, Tz. 35 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 25.11.2016 - 5 S 45/16
    Auszug aus KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17
    So hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 09. Mai 2017 - OVG 5 S 45/16 - (Bd. II, Bl. 25f.) ausgeführt, dass eine genehmigungsbedürftige Zweckentfremdung vorliegt, weil ungeachtet der in den jeweiligen Kostenübernahmeerklärungen genannten Zeiträume die Nutzung von vornherein auf die befristete und nach Tagessätzen bemessene entgeltliche Überlassung angelegt ist und den Bewohnern damit nur ein vorübergehendes Bleiberecht nach Maßgabe der Kostenübernahmeerklärung gewährt wird und sie, die Nutzer, damit weiterhin Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt bleiben.".
  • LG Berlin, 26.09.2016 - 65 T 149/16

    Gebührenstreitwert einer Räumungklage gegen mehrere Untermieter

    Auszug aus KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17
    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen, nämlich der Rechtsentscheid des BGH vom 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95 - WuM 1996, 83 und der Beschluss des LG Berlin vom 26.9.2016 - 65 T 149/16 - WuM 2016, 692 (sowie die darin zitierte weitere BGH-Rechtsprechung) beziehen sich nicht auf Fälle, in denen die Mietsache einem Untermieter nur teilweise überlassen worden ist.
  • LG Berlin, 21.07.2015 - 67 T 149/15

    Einstweilige Verfügung: Umfang des Räumungsanspruchs des Vermieters gegen den

    Auszug aus KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17
    Die Rückgabepflicht des Dritten gemäß § 546a BGB kann nicht weiter reichen als ihm der Gebrauch überlassen worden ist (ebenso LG Berlin, Beschluss vom 21.7.2015 - 67 T 149/15 - WuM 2015, 634; Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 13. Auflage, § 546 BGB Rn. 100; s. a. BGH, Versäumnisurteil vom 14.3.2014 - V ZR 218/13 - NZM 2014, 582 zum Nutzungsersatz bei teilweiser Untervermietung).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2014 - 24 U 87/13

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Streitgenossenprozess; Haftung eines ehemaligen

    Auszug aus KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17
    Auf die Begründung im Beschluss des LG München vom 19.10.2009 - 1 S 14383/09 - ZMR 2011, 59 wird Bezug genommen (s. a. OLG Jena, Beschluss vom 22.3.2006 - 6 U 1022/05 - OLG-NL 2006, 143; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.4.2014 - 24 U 87/13 - AnwBl 2015, 181).
  • BGH, 14.03.2014 - V ZR 218/13

    Wohnraummiete: Anspruch des Vermieters auf Herausgabe von Nutzungen gegen Mieter

    Auszug aus KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17
    Die Rückgabepflicht des Dritten gemäß § 546a BGB kann nicht weiter reichen als ihm der Gebrauch überlassen worden ist (ebenso LG Berlin, Beschluss vom 21.7.2015 - 67 T 149/15 - WuM 2015, 634; Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 13. Auflage, § 546 BGB Rn. 100; s. a. BGH, Versäumnisurteil vom 14.3.2014 - V ZR 218/13 - NZM 2014, 582 zum Nutzungsersatz bei teilweiser Untervermietung).
  • BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 210/13

    Zur Untervermietung an Touristen durch Wohnraummieter

    Auszug aus KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17
    Eine Untervermietung von Wohnraum findet für gewöhnlich in der Weise statt, dass der Mieter die Wohnung oder einen Teil auf unbestimmte Zeit oder für einen (nach Monaten oder Jahren) befristeten Zeitraum überlässt, jedenfalls für eine gewisse Dauer (s. BGH, Urteil vom 08.01.2014 - VIII ZR 210/13 - NJW 2014, 622 juris Tz. 12 für die Überlassung von Wohnraum an Touristen).
  • OLG Hamm, 02.03.2012 - 20 U 228/11

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss bei abweichender Begründung für die

    Auszug aus KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17
    Nach der Funktion des Verfahrens nach § 522 Abs. 2 ZPO ist eine erneute mündliche Verhandlung vielmehr nur dann geboten, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts auf eine umfassend neue rechtliche Würdigung gestützt wird und diese mit den Parteivertretern im schriftlichen Verfahren nicht sachgerecht erörtert werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2012 - 20 U 228/11 - zitiert nach juris Tz. 5; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 522 Rn. 40).
  • LG München I, 19.10.2009 - 1 S 14383/09

    Kostenentscheidung: Korrektur in der Rechtsmittelinstanz trotz Abweisung des

    Auszug aus KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17
    Auf die Begründung im Beschluss des LG München vom 19.10.2009 - 1 S 14383/09 - ZMR 2011, 59 wird Bezug genommen (s. a. OLG Jena, Beschluss vom 22.3.2006 - 6 U 1022/05 - OLG-NL 2006, 143; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.4.2014 - 24 U 87/13 - AnwBl 2015, 181).
  • BGH, 15.11.1978 - VIII ZR 14/78

    Kündigungsschutz bei Mischvermietung

    Auszug aus KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17
    Jedenfalls handelt es sich ungeachtet einer Eignung der vermieteten Räume zum Wohnen nicht um einen Wohnraummietvertrag, weil eine gewerbsmäßige Zimmervermietung vorliegt (s. a. BGH, Urteil vom 15.11.1978 - VIII ZR 14/78 - NJW 1979, 309, juris Tz. 12).
  • BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95

    Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des

  • OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 1022/05

    Entscheidungergänzung; Beschlusszurückweisung

  • OLG Zweibrücken, 26.01.2021 - 8 U 85/17

    Keine arglistige Täuschung durch den Verkäufer bei bloßem Verschweigen der

  • OLG Braunschweig, 28.02.2022 - 11 U 176/20

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherers wegen Vereitelung

    Entgegen der Begründung in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucksache 17/6406) erfordert ein Wechsel der Begründung auch nicht in jedem Fall eine mündliche Berufungsverhandlung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20.08.2018 - 8 U 118/17 -, juris Rn 39; OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2012 - I 20 U 228/11 -, juris Rn. 5; Gerken, in: Wieczorek/Schütze, ZPO , 4. Aufl., § 522 , Rn. 76).

    Nach der Funktion des Verfahrens nach § 522 Abs. 2 ZPO ist eine erneute mündliche Verhandlung nur dann geboten, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts auf eine umfassend neue rechtliche Würdigung gestützt wird und diese mit den Parteivertretern im schriftlichen Verfahren nicht sachgerecht erörtert werden kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20.08.2018 - 8 U 118/17 -, juris Rn 39; OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2012 - I 20 U 228/11 -, juris Rn. 5).

  • OLG Rostock, 24.02.2021 - 2 U 13/20

    Irreführung von Angaben zur "Verfügbarkeit" der Ware in einem Online-Shop

    Das gilt unabhängig von der Entscheidungsform, also auch für den Fall, dass die Berufung - wie hier beabsichtigt - durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückgewiesen wird (KG, Beschluss vom 20.08.2018 - 8 U 118/17, NZM 2019, 93 [Juris; Tz. 40]; Senat, Beschluss vom 18.01.2021 - 2 U 8/10; BeckOK ZPO/Elzer, 39. Edition [Stand: 01.12.2020], § 308 Rn. 43, m.w.N.).
  • VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19
    Sofern die Vermietung zu einem Tagessatz erfolgt, bleibt die Vermietung auch dann nach Tagen bemessen, wenn die Nutzer sich tatsächlich monatelang in dem Wohnraum aufhalten (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2017 - VG 6 L 223.17 -, juris Rn. 42 ff.; nachfolgend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2018 - OVG 5 S 27.17 -, Entscheidungsabdruck S. 5; KG Berlin, Beschluss vom 20. August 2018 - 8 U 118/17 -, juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    Dass die Vermietungen in zwei Fällen über einen Zeitraum von drei Monaten hinausgingen, ändert weder etwas an dem Umstand einer nach Tagen bemessenen Vermietung (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 2018 - OVG 5 S 27.17 -, BA S. 5; KG Berlin, Beschluss vom 20. August 2018 - 8 U 118/17 -, juris Rn. 26) noch daran, dass das maßgebliche Nutzungskonzept keine Vermietung für eine Nutzung zu Wohnzwecken in dem oben dargestellten Sinn vorsieht.
  • OLG Rostock, 18.01.2021 - 2 U 8/20

    Kostenquotelung im Berufungsverfahren wegen fehlerhafter Kostenentscheidung im

    Das gilt unabhängig von der Entscheidungsform, also auch für den Fall, dass die Berufung - wie hier beabsichtigt - durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückgewiesen wird (KG, Beschluss vom 20.08.2018 - 8 U 118/17, NZM 2019, 93 [Juris; Tz. 40]; BeckOK ZPO/Elzer, 39. Edition [Stand: 01.12.2020], § 308 Rn. 43, m.w.N.).
  • OLG Rostock, 08.02.2021 - 2 U 6/19

    Erlöschen der Prozessvollmacht bei einvernehmlicher Mandatsbeendigung durch

    Das gilt unabhängig von der Entscheidungsform, also auch für den Fall, dass die Berufung - wie hier beabsichtigt - durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückgewiesen wird (KG, Beschluss vom 20.08.2018 - 8 U 118/17, NZM 2019, 93 [Juris; Tz. 40]; Senat, Beschluss vom 18.01.2021 - 2 U 8/10; BeckOK ZPO/Elzer, 39. Edition [Stand: 01.12.2020], § 308 Rn. 43, m.w.N.).
  • VG Berlin, 14.12.2018 - 6 L 286.18

    Rückführungsaufforderung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz - ZwVbG -

    Hierfür entscheidend ist allein die tageweise Überlassung, die auch bei einem monate- oder jahrelangen Gesamtaufenthalt vorliegen kann (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2017 - VG 6 L 223.17 -, juris Rn. 42 ff.; nachfolgend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2018 - OVG 5 S 27.17 -, Entscheidungsabdruck S. 5; vgl. zudem KG Berlin, Beschluss vom 20. August 2018 - 8 U 118/17 -, juris Rn. 26).
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Rechtsprechung
   KG, 14.05.2018 - 8 U 118/17   

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