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   OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99   

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https://dejure.org/2000,4191
OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99 (https://dejure.org/2000,4191)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.06.2000 - 8 U 4755/99 (https://dejure.org/2000,4191)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 8 U 4755/99 (https://dejure.org/2000,4191)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsschutz; Kausalereignistheorie; Unterlassung

  • Judicialis

    AHB § 1 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 1 Nr. 1
    Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes eines Arztes wegen Schädigung eines Patienten durch Strahlenbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 1 Nr. 1
    Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Gewährung von Versicherungsschutz: Kausalereignistheorie und Nachhaftungsversicherung

  • archive.org (Leitsatz)

    AHB § 1 Nr. 1
    Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes ("Kausalereignistheorie")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1432
  • VersR 2000, 1490
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die mit den Begriffen "Kausalereignistheorie" und "Folgeereignistheorie" umschriebenen Tatbestände nur allgemeine Modelle für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Privathaftpflichtversicherung darstellen (vgl. zum theoretischen Streit BGH VersR 57, 499; VersR 81, 173; Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, Rz. 14 f zu § 1 AHB m.w.NJ. Welcher Theorie im einzelnen zu folgen ist, kann nur durch Auslegung der jeweils dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten AVB ermittelt werden. So ist z.B. für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die "Folgeereignistheorie" zugrunde gelegt worden (s. § 1 Ziffer 1 VB und AVB-WB; vgl. Späte, a.a.O., Rz. 29).

    Der Senat befindet sich damit im Einklang mit der Auslegung, die der ähnliche Wortlaut des § 1 Ziffer 1 AHB durch die obergerichtliche Rechtssprechung erfahren hat (vgl. BGH VersR 81, 173; OLG Celle, RuS 96, 173).

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 299/55

    Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    Darunter sei mit der Entscheidung des BGH in NJW 57, 1477 f der äußere Vorgang zu verstehen, welcher die Schädigung des Dritten unmittelbar herbeiführe.

    Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die mit den Begriffen "Kausalereignistheorie" und "Folgeereignistheorie" umschriebenen Tatbestände nur allgemeine Modelle für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Privathaftpflichtversicherung darstellen (vgl. zum theoretischen Streit BGH VersR 57, 499; VersR 81, 173; Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, Rz. 14 f zu § 1 AHB m.w.NJ. Welcher Theorie im einzelnen zu folgen ist, kann nur durch Auslegung der jeweils dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten AVB ermittelt werden. So ist z.B. für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die "Folgeereignistheorie" zugrunde gelegt worden (s. § 1 Ziffer 1 VB und AVB-WB; vgl. Späte, a.a.O., Rz. 29).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    a) Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß (vgl. BGH NJW 93, 2369; 2000,.709).
  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Inhabers eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    b) Auszugehen ist jeweils vom Wortlaut der maßgeblichen Klausel (BGH VersR 2000, 709):.
  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 193/94

    Umfang des Risikoausschlusses für "chemisch-physikalische Zersetzungsvorgänge"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    Dabei kann neben dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang auch der mit der Klausel erkennbar verfolgte Zweck berücksichtigt werden (vgl. BGH.VersR 96, 500).
  • OLG Nürnberg, 26.05.1994 - 8 U 658/94

    Abstellen auf den in den Versicherungszeitraum fallenden "Verstoß" und nicht auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    Gleiches gilt für die Architektenhaftpflichtversicherung (vgl. Späte, a.a.O., Rz. 31; OLGNürnberg, VersR 94, 1462).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04

    Betriebshaftpflichtversicherung: Begriff des "Schadenereignisses";

    Welche Bedeutung dem Begriff "Schadenereignis " beizumessen ist, ist durch Auslegung der dem konkreten Versicherungsvertrag jeweils zugrundegelegten Allgemeinen oder Besonderen Versicherungsbedingungen zu ermitteln (Senat VersR 2003, 1436; OLG Nürnberg VersR 2000, 1490; Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, § 1 Rn. 29).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2003 - 12 U 228/02

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit der Ersetzung des Wortes "Ereignis" durch

    Entsprechend hat die Rechtsprechung bislang auch beim Kausalereignis auf das Inverkehrbringen abgestellt (BGHZ 79, 76:; BGH NJW 2003, 511; BGH VersR 2002, 1503; OLG Oldenburg, VersR 1997, 732; OLG Celle VersR 1997, 609; OLG Nürnberg VersR 2000, 1490; vgl. auch Späte, a. a. O., AHB § 1 Rn. 29).
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