Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.07.2016 - 8 U 899/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,68456
OLG Koblenz, 29.07.2016 - 8 U 899/15 (https://dejure.org/2016,68456)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.07.2016 - 8 U 899/15 (https://dejure.org/2016,68456)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Juli 2016 - 8 U 899/15 (https://dejure.org/2016,68456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,68456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 14.10.2016 - 8 U 1038/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zulässigkeit einer

    Damit wäre es nicht vereinbar, wenn der im Rahmen einer Feststellungsklage in Anspruch Genommene - hier die Beklagte - es in der Hand hätte, die richtige Klageart - unter Umständen sogar nachträglich - durch entsprechende "taktische' Erklärungen im Prozess zu bestimmen (OLG Koblenz, Urteil vom 29. Juli 2016, 8 U 899/15).

    Der im Schreiben vom 23. Oktober 2013 erklärte Widerruf war unwirksam, nachdem diesem Schreiben unstreitig lediglich eine von dem Kläger zu 2) unterzeichnete Vollmacht beigefügt war und die Beklagte den Widerruf unter Hinweis auf § 174 Satz 1 BGB und die ungeklärten Vertretungsverhältnisse in Bezug auf die Klägerin zu 1) unverzüglich im Sinne der genannten Vorschrift zurückgewiesen hat (vgl. dazu OLG Koblenz, 8 U 899/15, Urteil vom 29. Juli 2016).

  • OLG Koblenz, 05.08.2016 - 8 U 1091/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrag: Belehrung über den Beginn der

    bb) Aus den in zwei Parallelverfahren (8 U 899/15 und 8 U 948/15), über die der Senat in der gleichen Sitzung wie über die hier vorliegende Sache verhandelt hat, von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Urteil vom 21. Januar 2016 - I- 6 U 296/14 - , Anlage BB 1) bzw. Hamburg (Urteil vom 24. Februar 2016 - 13 U 101/15 - Anlage BB 2) ergibt sich vorliegend nichts anderes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht