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Rechtsprechung
   KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09   

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https://dejure.org/2009,9813
KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09 (https://dejure.org/2009,9813)
KG, Entscheidung vom 20.07.2009 - 8 U 96/09 (https://dejure.org/2009,9813)
KG, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 8 U 96/09 (https://dejure.org/2009,9813)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheblicher Sachmangel an einem Fahrzeug (hier: Smart fortwo coupé) aufgrund einer undichten Heckscheibe; Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Gutachtens durch in der Person des Gutachters oder dem Gutachten selbst liegenden Gründen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wassereintritt - erheblicher Fahrzeugmangel

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erheblichkeit von Mängeln eines neuen Pkw; Wassereintritt im Innenraum als Mangel; Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Undichte Heckscheibe ist ein erheblicher Sachmangel

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Undichte Heckscheibe stellt Sachmangel dar - Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs eingeschränkt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09
    In erster Linie ist auf die Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2008 zu VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508, 509).

    Die Beklagte hat zutreffend erkannt, dass nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2009, 508, 509) ein Mangel nicht unerheblich ist, wenn ein Käufer deswegen vom Kauf Abstand nehmen würde.

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09
    Der Richter kann sich dabei in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH NJW 1993, 935, 937).

    In rechtlicher Hinsicht ist dabei nur zu überprüfen, ob der Richter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- und Naturgesetze, Erfahrungssätze oder gesetzliche Beweisregeln verstößt (vgl. BGH NJW 1993, 935, 937; KG MDR 2004, 533).

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2004 - 12 U 112/04

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf: Voraussetzung fehlgeschlagener Nacherfüllung

    Auszug aus KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09
    Diese ist nicht unerheblich, zumal beim Eindringen von Feuchtigkeit in den Innenraum mit der Gefahr weitergehender Schäden zu rechnen ist (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2005, 31).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09
    In rechtlicher Hinsicht ist dabei nur zu überprüfen, ob der Richter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- und Naturgesetze, Erfahrungssätze oder gesetzliche Beweisregeln verstößt (vgl. BGH NJW 1993, 935, 937; KG MDR 2004, 533).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des Gutachtens können sich aus dem Gutachten oder der Person des Gutachters ergeben, insbesondere wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage gibt (vgl. BGH NJW 2003, 3480, 3481).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    Auszug aus KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09
    Da es nach den Feststellungen des Landgerichts erst zu Wassereinbrüchen kommt, wenn sich die Mulde der Abdeckung mit Wasser gesammelt hat (s. auch S. 6 des Ergänzungsgutachtens vom 14. November 2008), kann gerade nicht festgestellt werden, dass es bei weiterem Regen bei geringfügigen Wassereinbrüchen bleiben würde (zur Beweislast des Verkäufers im Rahmen des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1199, 1201; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. 545; Grothe in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand 01.02.2007, Edition 13).
  • OLG Hamm, 23.11.2023 - 34 U 300/22

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Wohnmobil wegen Sachmängeln; Anspruch

    Nach zutreffender Auffassung stellt ein Feuchtigkeitseintritt nicht nur bei einem PKW (vgl. BGH vom 05.11.2008-VIII ZR 166/07, Tz 19 und 21 sowie -explizit zu einem Wassereintritt am Heck- KG, Urteil vom 20.07.2009-8 U 96/09, zit nach beck-online) sondern auch bei einem Wohnmobil (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.03.2011-28 U 131/10, Tz 39) regelmäßig einen nicht nur unerheblichen Mangel dar.
  • OLG Celle, 02.02.2012 - 8 U 205/11

    Ist die Bauleistungsversicherung eine Vollkaskoversicherung für Bauleistungen?

    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des Gutachtens können sich aus dem Gutachten oder der Person des Gutachters ergeben, insbesondere wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage gibt (vgl. BGH, NJW 2003, 3480; KG, KGR Berlin 2009, 900).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - I-8 U 96/09   

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OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - I-8 U 96/09 (https://dejure.org/2010,81398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2010 - I-8 U 96/09 (https://dejure.org/2010,81398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - I-8 U 96/09 (https://dejure.org/2010,81398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 70/77

    Ersatz von Vermögensschaden und Schmerzensgeld wegen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 8 U 96/09
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch vor diagnostischen Behandlungsmaßnahmen eine Aufklärung geboten ist, um dem Patienten die sinnvolle Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts zu ermöglichen (vgl. BGH, NJW 1979, 1933, 1934).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 8 U 96/09
    Das ist dann der Fall, wenn es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen (vgl. BGH, NJW 2005, 1718 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 8 U 96/09
    Daher unterliegt die Zulassung des Einwands den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, NJW 2009, 1209, 1211).
  • KG, 13.03.2017 - 20 U 238/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichtverletzung bezüglich alternativer

    Soweit das Landgericht und die Beklagte darauf abstellten, dass die EPU mit Ablationstherapie einerseits und die medikamentöse Behandlung andererseits nicht gleichwertig seien, trifft dies nach den sachverständigen Feststellungen nur unter der Voraussetzung zu, dass der Patient einen "definitiven Wunsch" nach Diagnose und vor allem Therapie hat; gerade das ist aber eine Entscheidung, die zur Wahrung seines Selbstbestimmungsrechts letztlich der Patient zu treffen hat (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 8 U 96/09, juris).
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SG Augsburg, Entscheidung vom 15. September 2009 - S 8 U 96/09 (https://dejure.org/2009,45682)
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