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   VGH Hessen, 18.10.2007 - 8 UE 243/06   

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https://dejure.org/2007,17549
VGH Hessen, 18.10.2007 - 8 UE 243/06 (https://dejure.org/2007,17549)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.10.2007 - 8 UE 243/06 (https://dejure.org/2007,17549)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 8 UE 243/06 (https://dejure.org/2007,17549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Zur Eigenschaft eines Hundes als gefährlicher Hund - hier: Hessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Begründung der Eigenschaft als gefährlicher Hund i.S. der hessischen Hundeverordnung (Hess. HundeVO) durch das Anspringen eines Menschen in gefährlicher Weise; Voraussetzungen der Einordnung von Hunden als gefährliche Hunde i.S. der Hess. HundeVO; Sinn ...

  • Judicialis

    HSOG § 40; ; HSOG § 43; ; HSOG § 71 a Abs. 1; ; HSOG § 1; ; HundeVO § 2; ; HundeVO § 14

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 10.05.2005 - 11 UE 3488/04

    Einstufung als gefährlicher Hund; Schädigung eines "anderen Tieres"

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.2007 - 8 UE 243/06
    § 2 Abs. 2 HundeVO stellt nach seinem eindeutigen Wortlaut ("Gefährlich sind auch die Hunde, die ...") bezüglich der Gefährlichkeit eines Hundes allein auf die unter den Nummern 1 bis 3 der Bestimmung im Einzelnen normierten Tatbestandsmerkmale ab (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 11 UE 3488/04 -, NVwZ-RR 2005, S. 629 ff. [631]).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. Mai 2005 (a.a.O.) entschieden, dass die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, der einen der Tatbestände des § 2 Abs. 2 HundeVO erfüllt, nicht noch der zusätzlichen Anforderung unterliegt, dass in dem von dem Hund gezeigten Verhalten auch eine besondere, nicht artgerechte Aggressivität zutage treten müsse.

  • VGH Hessen, 27.01.2004 - 11 N 520/03

    Vermutung der Gefährlichkeit von Hunderassen bzw. -gruppen bei Vorliegen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.2007 - 8 UE 243/06
    Bei der Hundeverordnung handelt es sich daher nicht um eine Verordnung zur Gefahrenabwehr im engeren Sinne des traditionellen polizeirechtlichen Begriffs, sondern um eine solche zur Gefahrenvorsorge im Vorfeld der Abwehr bereits bestehender Gefahren (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 27. Januar 2004 - 11 N 520/03 -, ESVGH 54, 249 f. - Leitsätze).
  • VGH Hessen, 19.11.2004 - 11 UZ 2947/04

    Schädigungen durch den Biss eines Hundes sind alle Beeinträchtigungen der

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.2007 - 8 UE 243/06
    § 2 Abs. 2 HundeVO stellt nach seinem eindeutigen Wortlaut ("Gefährlich sind auch die Hunde, die ...") bezüglich der Gefährlichkeit eines Hundes allein auf die unter den Nummern 1 bis 3 der Bestimmung im Einzelnen normierten Tatbestandsmerkmale ab (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 11 UE 3488/04 -, NVwZ-RR 2005, S. 629 ff. [631]).
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