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   OLG Hamburg, 24.02.2006 - 8 W 24/06   

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OLG Hamburg, 24.02.2006 - 8 W 24/06 (https://dejure.org/2006,28645)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2006 - 8 W 24/06 (https://dejure.org/2006,28645)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 8 W 24/06 (https://dejure.org/2006,28645)
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    Ablichtung des Sachverständigengutachtens: Ersatzfähige Aufwendung? (IBR 2006, 1501)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Hessen, 11.04.2005 - L 2/9 SF 82/04

    Vergütung eines medizinischen Sachverständigengutachtens

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2006 - 8 W 24/06
    Soweit ein Gericht sicherstellen will, dass der Sachverständige für ergänzende Rückfragen oder mündliche Erläuterungen ein Mehrexemplar seines Gutachtens für seine Handakten vorhalten soll, bedarf es einer entsprechenden gerichtlichen Aufforderung, damit auch insoweit vom Sachverständigen eine so genannte Dokumentenpauschale beansprucht werden kann (so auch: Hess.LSG, Beschl. v. 11.04.2005 - L 2/9 SF 82/04; OLG München, Beschl. v. 28.11.2005 - 2 Ws 1194/05; Meyer/Höver/Bach , JVEG-Kommentar, 23. Auflage 2005, § 7 Rn 7.22).
  • OLG Stuttgart, 12.09.2005 - 1 Ws 211/05

    Sachverständigenvergütung: Erstattungsfähigkeit der Kopierkosten für

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2006 - 8 W 24/06
    Soweit der Sachverständige in seinen Stellungnahmen gegenüber dem Landgericht sowie dem Senat sowie das Landgericht - insoweit in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (Beschl. v. 12.09.2005 - 1 Ws 211/05) und dem Landgericht Hannover (Beschl. v. 18.08.2005 - 1 O 3/03) sowie Teilen der Literatur ( Hartmann , Kostengesetze, 35. Auflage 2005, § 7 JVEG Rn 16) - einen Ersatzanspruch für solche Eigenkopien für die Handakte damit begründet, dass der Sachverständige gemäß § 13 der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer zur Schwerin zur Aufbewahrung eines vollständigen Exemplars des Gutachtens für zehn Jahre verpflichtet sei und er für den Fall, dass ergänzende Stellungnahmen notwendig werden, für eine sachgerechte Bearbeitung bzw. Vorbereitung das von ihm bereits erstellte Gutachten benötige und eine dazu gegebenenfalls erforderliche erneute Versendung der Gerichtsakte oder eine Einsichtnahme in das Gutachten bei den beteiligten Anwälten nicht sachdienlich sei, handelt es sich hierbei um pragmatische Erwägungen, die jedoch - ungeachtet des im vorliegenden Fall geringen, in anderen Fällen bei umfangreicheren Gutachten aber durchaus erheblicheren Kostenansatzes - zur Rechtfertigung derartiger Kosten auf der Grundlage des nach seinem Wortlaut eindeutigen § 7 Abs. 2 JVEG nicht genügen.
  • OLG München, 28.11.2005 - 2 Ws 1194/05

    Honorarabgeltung bei Fertigung einer Gutachtenkopie für die Handakten des

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2006 - 8 W 24/06
    Soweit ein Gericht sicherstellen will, dass der Sachverständige für ergänzende Rückfragen oder mündliche Erläuterungen ein Mehrexemplar seines Gutachtens für seine Handakten vorhalten soll, bedarf es einer entsprechenden gerichtlichen Aufforderung, damit auch insoweit vom Sachverständigen eine so genannte Dokumentenpauschale beansprucht werden kann (so auch: Hess.LSG, Beschl. v. 11.04.2005 - L 2/9 SF 82/04; OLG München, Beschl. v. 28.11.2005 - 2 Ws 1194/05; Meyer/Höver/Bach , JVEG-Kommentar, 23. Auflage 2005, § 7 Rn 7.22).
  • LG Hannover, 18.05.2005 - 1 O 3/03

    Pflicht eines Sachverständigen zur Aufbewahrung seines Gutachtens; Festsetzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2006 - 8 W 24/06
    Soweit der Sachverständige in seinen Stellungnahmen gegenüber dem Landgericht sowie dem Senat sowie das Landgericht - insoweit in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (Beschl. v. 12.09.2005 - 1 Ws 211/05) und dem Landgericht Hannover (Beschl. v. 18.08.2005 - 1 O 3/03) sowie Teilen der Literatur ( Hartmann , Kostengesetze, 35. Auflage 2005, § 7 JVEG Rn 16) - einen Ersatzanspruch für solche Eigenkopien für die Handakte damit begründet, dass der Sachverständige gemäß § 13 der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer zur Schwerin zur Aufbewahrung eines vollständigen Exemplars des Gutachtens für zehn Jahre verpflichtet sei und er für den Fall, dass ergänzende Stellungnahmen notwendig werden, für eine sachgerechte Bearbeitung bzw. Vorbereitung das von ihm bereits erstellte Gutachten benötige und eine dazu gegebenenfalls erforderliche erneute Versendung der Gerichtsakte oder eine Einsichtnahme in das Gutachten bei den beteiligten Anwälten nicht sachdienlich sei, handelt es sich hierbei um pragmatische Erwägungen, die jedoch - ungeachtet des im vorliegenden Fall geringen, in anderen Fällen bei umfangreicheren Gutachten aber durchaus erheblicheren Kostenansatzes - zur Rechtfertigung derartiger Kosten auf der Grundlage des nach seinem Wortlaut eindeutigen § 7 Abs. 2 JVEG nicht genügen.
  • OLG Köln, 08.03.2007 - 13 U 1/06

    Ersatz von Kopierkosten nach Justizvergütungsgesetz

    Soweit teilweise unter Berufung auf den Wortlaut des § 7 Abs. 2 JVEG sowie darauf, dass diese Norm den in § 11 Abs. 2 ZSEG enthaltenen Passus "oder für die Handakten des Sachverständigen" nicht übernommen hat, vertreten wird, eine Erstattungsfähigkeit der Kosten der Mehrfachausfertigung des Gutachtens für die eigene Handakte sei - sofern die heranziehende Stelle nicht eine entsprechende Anordnung getroffen habe (§ 7 Abs. 2 Satz 3 Halbs.2 JVEG) - nicht gegeben (OLG Koblenz, Beschluss v. 06.06.2006, Az.: 14 W 338/06, JurBüro 2006, 436; OLG Hamburg, Beschluss v. 24.02.2006, Az.: 8 W 24/06, OLGR Hamburg, 2006, 386; Meyer/Höver/Bach, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG, 23. Aufl., § 7 Rz.7.22), vermag der Senat dem nicht zu folgen (vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 05.03.2007, Az.: 15 U 181/05; OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.09.2005, Az.: 1 Ws 211/05, JurBüro 2006, 212; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2006, Az.: 3 Ws 493/05, JMBl. 2006, 130; LG Itzehoe, Beschluss vom 24.01.2006, Az.: 3 O 554/03; LG Hannover, Beschluss v. 18.05.2005, Az.: 1 O 3/03, JrBüro 2005, 489; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 7 JVEG Rz.16; differenzierend zwischen eigentlichem Gutachtentext und Anlagen LG Köln, Beschluss v. 19.10.2005, Az.: 102 - 49/05).

    Dem kann auch nicht unter Berufung auf den Wortlaut des § 7 Abs. 2 S.3 Halbs.1 JVEG entgegengehalten werden, zum Zeitpunkt der Fertigung der Ablichtungen durch den Sachverständigen sei das im Rahmen der Gutachtenerstattung angefertigte Untersuchungsmaterial noch nicht Bestandteil der Gerichtsakte gewesen (so aber OLG Koblenz, Beschluss v. 06.06.2006, Az.: 14 W 338/06, JurBüro 2006, 436; OLG Hamburg, Beschluss v. 24.02.2006, Az.: 8 W 24/06, OLGR Hamburg, 2006, 386), denn eine derart am Wortlaut der Norm orientierte Auslegung liefe - wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 03.01.2006 (Az.: 3 Ws 493/05, JMBl. 2006, 130) zu Recht dargelegt hat - auf eine unnötige Förmelei hinaus: Der Sachverständige müsste, um Erstattung seiner Ablichtungskosten für die - aus Sicht des Senats grundsätzlich gebotene - Anlegung der Handakte verlangen zu können, zunächst das Gutachten zur Gerichtsakte reichen und sodann - nach Verbindung des Gutachtens mit der Akte - die entsprechenden Fotokopien aus der Gerichtsakte fertigen.

  • OLG Brandenburg, 05.01.2007 - 4 W 67/06

    Sachverständigenvergütung: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Gutachtenkopie

    Die Frage, ob das Gutachten nach seiner Fertigstellung, jedoch vor dessen Übersendung an das Gericht, bereits Teil der Gerichtsakte ist (bejahend OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 8 a.E., ablehnend Hanseatisches OLG Hamburg, v. 24.02.2006, 8 W 24/06, zitiert nach juris, Rn. 7) , kann dahingestellt bleiben.
  • OLG Oldenburg, 23.12.2008 - 8 W 152/08

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines Sachverständigen für die Erstellung eines

    OLG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2006, Az.: 8 W 24/06 und MDR 2006, 1135 f.
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