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OLG Stuttgart, 18.07.1983 - 8 W 509/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 22.02.2000 - 8 W 439/98
Entschädigung für Sachverständigentätigkeit im Unterbringungsverfahren
Zu den Dienstaufgaben der im Unterbringungsverfahren tätigen Ärzte der "Zentren für Psychiatrie" in Baden-Württemberg gehört es mangels ausdrücklicher Regelung nicht, außerhalb der Klinik Aufgaben als Gerichtssachverständiger wahrzunehmen; eine solche Tätigkeit ist nach ZSEG zu entschädigen (Erweiterung des Senatsbeschlusses vom 18.7. 1983 - 8 W 509/82 - Die Justiz 1983, 382).Den Antrag des Sachverständigen auf Vergütung seiner Tätigkeit (1 1/2 Stunden Zeitaufwand 120,-- DM zuzüglich Fahrtkosten und Parkgebühren) hat die Kammer unter Berufung auf die Entscheidung des Senats vom 18.7.1983 (8 W 509/82 - Die Justiz 1983, 392) zurückgewiesen.