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OLG Hamm, 02.05.2001 - 8 WF 27/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Internationale und örtliche Zuständigkeit eines Familiengerichts für einen Unterhaltsrechtsstreit mit Auslandsberührung; Voraussetzungen der Wohnsitzbegründung eines Studenten an seinem Studienort; Streit um einen Anspruch auf rückständigen Volljährigenunterhalt; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zum Wohnsitz eines Studenten
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen, 14.02.2000 - 29 F 17/00
- OLG Hamm, 02.05.2001 - 8 WF 27/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 54
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 13.03.1989 - 10 WF 76/89
Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2001 - 8 WF 27/01
Art. 5 Nr. 2 EuGVÜ klärt insoweit nur die internationale Zuständigkeit (…vgl.: Zöller/Geimer ZPO, 22. Aufl., Anhang 1 Art. 1 EuGVÜ, Rdn. 1; a.A.: OLG Hamm, FamRZ 1989, 1331 ).Zu demselben Ergebnis führt die Ansicht des 10. Senats des OLG Hamm, der aus Art. 5 Nr. 2 EuGVÜ auch die örtliche Zuständigkeit ableitet (vgl.: OLG Hamm, FamRZ 1989, 1331 ).
Es fehlen somit im vorliegenden Fall gerade die Umstände, die in dem der Entscheidung des OLG Hamm vom 13.03.1989 (10 WF 76/89, veröffentlicht in FamRZ 1989, 1331, 1332 ; Leitsätze ebenfalls veröffentlicht in IPRax 1990, 58, 59) zugrunde liegenden Fall dazu geführt haben, daß in jenem Fall noch von einem gewöhnlichen Aufenthalt der im Ausland studierenden Klägerin in der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen werden konnte.
- OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14
Internationale Zuständigkeit: Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines …
Für den Studierenden vermag das Studium im Ausland zwar regelmäßig keinen Wohnsitz, wohl aber - abhängig von der Dauer und dem Vorhandensein, der Intensität und dem Schwerpunkt der am bisherigen und am neuen Studienort vorhandenen Bindungen und bestehenden Rückkehroptionen an den Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts - einen neuen Daseinsmittelpunkt und damit einen gewöhnlichen Aufenthalt am ausländischen Studienort zu begründen (vgl. OLG Hamm vom 02.05.2001 - 8 WF 27/01, FamRZ 2002, 54;… Prütting/Helms, a.a.O., § 122 Rn. 14; vgl. auch OLG Hamm vom 13.03.1989 - 10 WF 76/89, FamRZ 1989, 1331 mit Anmerkung Henrich IPrax 90, 59;… Palandt/Thorn, a.a.O.).Damit lag seither hinsichtlich der Antragsgegnerin als Mutter des Kindes die Annahme eines in Dänemark begründeten gewöhnlichen Aufenthalts nahe (vgl. OLG Hamm vom 02.05.2001 - 8 WF 27/01, FamRZ 2002, 54, juris Rn. 19, für einen auf mehrere Jahre angelegten Studienaufenthalt in den USA bei gleichzeitigem Beibehalten eines Wohnsitzes in Deutschland).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2017 - 11 A 1298/15
Ablehnung eines Aufnahmeantrags aufgrund fehlender Vermittlung der vorhandenen …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 -, NJW 1990, 2193 (2194), m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 8 WF 27/01 -, FamRZ 2002, 54 = juris; OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 9. Februar 2009 - 1 WF 32/09 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 14. Juni 2012 - 11 A 2169/10 -, juris, Rn. 36 f., m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2012 - 11 A 2169/10
Begründung eines Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland durch einen aus den …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 -, NJW 1990, 2193 (2194), m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 8 WF 27/01 -, FamRZ 2002, 54 = juris; OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 9. Februar 2009 - 1 WF 32/09 -, juris.
- OLG Frankfurt, 09.02.2009 - 1 WF 32/09
Örtliche Zuständigkeit für Unterhaltsklage: Wohnsitz bei vorübergehendem …
Entsprechend § 7 Abs. 3 BGB wird der Wohnsitz aufgehoben, wenn die Niederlassung tatsächlich aufgegeben wird und der Aufhebende den Ort nicht mehr als Schwerpunkt der Lebensverhältnisse beibehalten will (…vgl. nur BVerfG, NJW 1990, S. 2193;… BGH, NJW-RR 1995, S. 507; OLG Hamm, FamRZ 2002, 54ff.). - VG Köln, 04.02.2015 - 10 K 7733/13
Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Tochter eines Deutschen und einer …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 -, NJW 1990, 2193 (2194), m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 8 WF 27/01 -, FamRZ 2002, 54 = juris; OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 9. Februar 2009 - 1 WF 32/09 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 14. Juni 2012 - 11 A 2169/10 -, juris. - VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19
Erfolglose Klage auf Bewilligung höherer BAföG-Leistungen wegen Berücksichtigung …
Der vorübergehende Aufenthalt in Großbritannien zum Studium begründete keinen dortigen Wohnsitz und führte nicht zur Aufgabe des inländischen Wohnsitzes in Hamburg (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 2.5.2001, 8 WF 27/01, juris Rn. 12 ff.;… VG München, Beschl. v. 11.5.2015, M 12 K 14.3517, juris Rn. 12). - AG Flensburg, 24.07.2014 - 90 F 70/14
Abänderung des Unterhalts eines volljährigen, studierenden Kindes: Internationale …
bis zum 30.06.2014 auszugehen ist (vgl. OLG Hamm v. 02.05.2001, 8 WF 27/01 - juris Rn. 19 = FamRZ 2002, 54), ist das hiesige Familiengericht zur Entscheidung des vorliegenden Falles berufen. - AG Ludwigslust, 23.09.2005 - 5 F 146/04 In diesem Zusammenhang wird davon ausgegangen, daß ein Auszubildender an seinem Ausbildungsort üblicherweise keinen neuen Wohnsitz begründet, weil die Ausbildung regelmäßig nur auf eine bestimmte Zeit angelegt ist und es somit von vorneherein an dem notwendigen Willen fehlt, an diesem Ort dauerhaft wohnen bleiben zu wollen; nur wenn weitere Umstände hinzukommen, die erkennen lassen, daß unabhängig von der Ausbildung eine Rückkehr an den ursprünglichen Wohnort nicht zu erwarten ist wie zum Beispiel eine vollständige Trennung vom Elternhaus oder eine Heirat am Ausbildungsort, kann auf den Willen geschlossen werden, am Ausbildungsort dauerhaft auch über die Ausbildung hinaus wohnen bleiben zu wollen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2002, 54 [OLG Hamm 02.05.2001 - 8 WF 27/01] ).
- VG München, 11.05.2015 - M 12 K 14.3517
Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit
Zu berücksichtigen ist, dass das Studium nur auf eine bestimmte Zeit angelegt ist und daher auch der geplante Aufenthalt in den ... damit nur einem vorübergehenden Zweck dient (vgl. OLG Hamm, B.v. 2.5.2001 - 8 WF 27/01- juris Rn. 13; BVerwG, U.v. 6.4.1960 - VIII C 135.59 - juris12 ff.).