Rechtsprechung
LG Köln, 07.07.2000 - 81 O 105/00 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.05.2000 - 81 O 105/00
- LG Köln, 07.07.2000 - 81 O 105/00
- OLG Köln, 02.02.2001 - 6 U 112/00
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01
Wettbewerbswidrigkeit des gezielten und individuellen Ansprechens von Passanten …
In einem unter dem Aktenzeichen 81 O 105/00 bei dem Landgericht Köln geführten einstweiligen Verfügungsverfahren (= 6 U 112/00 OLG Köln) hat sie die M. o. GmbH, ein sich ebenfalls mit dem Angebot von Dienstleistungen der Telekommunikation befassendes Unternehmen, auf Unterlassung in Anspruch genommen, sog. P.-S.-Verträge dergestalt zu akquirieren oder akquirieren zu lassen, dass Werber u.a. auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Einkaufszentren auf Passanten zugehen und diese individuell auf die "Möglichkeiten" eines solchen Vertrages bei o. ansprechen.Diese Art der Kundenansprache ist aus dem Verfahren 81 O 105/00 (LG Köln = 6 U 112/00 OLG Köln) gerichtsbekannt und wird von den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits ihren jeweiligen sachlichen Ausführungen gleichermaßen zugrundegelegt, so dass hierdurch die Modalitäten der im Streitfall zu beurteilenden Verletzungshandlung und daher die Vollstreckungsmöglichkeiten des von der Klägerin erstrebten Verbots bestimmt werden.
Dass und aus welchen Gründen sich die hier zu beurteilende Form der gezielten und individuellen Ansprache potentieller Kunden als mit den Maßstäben des § 1 UWG unvereinbare und daher als wettbewerbswidrig einzuordnende Werbung darstellt, hat der Senat bereits in seinem zu dem Verfahren 81 O 105/00 (LG Köln = 6 U 112/00 OLG Köln) am 02.02.2001 verkündeten Berufungsurteil wie folgt ausgeführt:.
Rechtsprechung
LG Köln, 18.05.2000 - 81 O 105/00 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.05.2000 - 81 O 105/00
- LG Köln, 07.07.2000 - 81 O 105/00
- OLG Köln, 02.02.2001 - 6 U 112/00