Rechtsprechung
LG Köln, 29.10.2019 - 81 O 69/19 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.10.2019 - 81 O 69/19
- OLG Köln, 13.03.2020 - 6 U 267/19
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 13.03.2020 - 6 U 267/19
Auf den Motor kommt es an
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 29.10.2019 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 69/19 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 29.10.2019, Az. 81 O 69/19, I. die Beklagte weiterhin zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,- EUR, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern wie nachstehend wiedergegeben unter Abbildung eines Fahrzeugs mit Sonderausstattung zu werben, ohne den Preis für dieses Fahrzeug anzugeben, Abbildung der Werbung (s.o. Tenor).
Sie beantragt, 1. die Berufung zurückzuweisen, 2. unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 29.10.2019, Az. 81 O 69/19, die Klage in vollem Umfang abzuweisen.