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AG Hamburg-Barmbek, 12.11.2009 - 813b C 34/09 |
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AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 12. November 2009 - 813b C 34/09 (https://dejure.org/2009,39893)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Bremen, 22.12.2011 - 10 C 331/11
Zurückbehaltungsrecht bei fehlendem Nachweis der Anlage der Mietsicherheit
Hinsichtlich der Verwendung der Mietsicherheit zur Sicherheit für diese Betriebskostennachzahlungsansprüche wird teilweise vertreten, dass auch nach Verstreichen der sonst allgemein angenommenen angemessenen Abrechnungsfrist jedenfalls ein angemessener Teilbetrag der Mietsicherheit zurückbehalten werden könne (siehe BGH, Urt.v. 18.01.2006 - VIII ZR 71/05, NJW 2006, 1422, 1423 (Tz. 16); AG Hamburg-Barmbek, Urt.v. 12.11.2009 - 813b C 34/09, WuM 2010, 153;… Münchener Kommentar-Bieber (6.A.), § 551 BGB Rn. 17).