Rechtsprechung
LG Berlin, 22.02.2006 - 82 AR 157/05 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.02.2006 - 82 AR 157/05
- LG Berlin, 31.03.2006 - 82 AR 157/05
Wird zitiert von ...
- KG, 10.07.2009 - 1 W 93/09
Anwaltliche Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO
d) Für die Notarkostenbeschwerde nach § 156 KostO hat das Landgericht Berlin im Beschluss vom 22.02.2006 - 82 AR 157/05 - (AGS 2006, 484 f.) entschieden, dass dem Verfahrensbevollmächtigten die Gebühren nach Nr. 3100 ff. VV RVG und nicht nach Nr. 3500 ff. entstehen; denn dieses Verfahren sei kostenrechtlich als erstinstanzliches Verfahren zu behandeln (zust. N. Schneider, ebenda).
Rechtsprechung
LG Berlin, 31.03.2006 - 82 AR 157/05 |
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.02.2006 - 82 AR 157/05
- LG Berlin, 31.03.2006 - 82 AR 157/05