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   LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15 WEG   

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https://dejure.org/2016,53725
LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15 WEG (https://dejure.org/2016,53725)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.11.2016 - 85 S 103/15 WEG (https://dejure.org/2016,53725)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. November 2016 - 85 S 103/15 WEG (https://dejure.org/2016,53725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Klimaanlage eines Gewerbemieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klimaanlage an Hoffassade: Erlaubnis des Vermieters genügt nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Genehmigung einer baulichen Veränderung durch Vermieter ist nicht ausreichend (IMR 2017, 1068)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08

    Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Balkonverglasung an

    Auszug aus LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15
    Im vorliegenden Fall ist jedoch durch den Beschluss in der Eigentümerversammlung (ETV) vom 04.12.2014 zu TOP 12 c (Protokoll Bl. 11-12 d. A.) der vorgenannte Individualanspruch "vergemeinschaftet" worden, was rechtlich zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007 -VII ZR 236/05-; OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2008 -16 Wx 51/08-; beide zitiert nach juris).

    Denn zur Rechtfertigung einer nachteilhaften baulichen Veränderung kann man sich nicht auf das Vorhandensein anderer baulicher, nachteilhafter Veränderungen berufen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2008 -16 Wx 51/08-, zitiert nach juris).

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Auszug aus LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15
    Dadurch wird ein optischer Nachteil begründet, für dessen Genehmigung die Zustimmung aller übrigen Miteigentümer erforderlich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2012 -V ZR 224/11-, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15
    Im vorliegenden Fall ist jedoch durch den Beschluss in der Eigentümerversammlung (ETV) vom 04.12.2014 zu TOP 12 c (Protokoll Bl. 11-12 d. A.) der vorgenannte Individualanspruch "vergemeinschaftet" worden, was rechtlich zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007 -VII ZR 236/05-; OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2008 -16 Wx 51/08-; beide zitiert nach juris).
  • BGH, 01.12.2006 - V ZR 112/06

    Inanspruchnahme des Mieters als Störer

    Auszug aus LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15
    Der von der Beklagtenseite zitierte Fall (BGH, Urteil vom 01.12.2006 - V ZR 112/06 -) ist in Bezug auf die Frage der Art der Störereigenschaft hier nicht einschlägig.
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