Rechtsprechung
LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15 WEG |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Unzulässige Klimaanlage eines Gewerbemieters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klimaanlage an Hoffassade: Erlaubnis des Vermieters genügt nicht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Genehmigung einer baulichen Veränderung durch Vermieter ist nicht ausreichend (IMR 2017, 1068)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 19.08.2015 - 75 C 32/15
- LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15 WEG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08
Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Balkonverglasung an …
Auszug aus LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15
Im vorliegenden Fall ist jedoch durch den Beschluss in der Eigentümerversammlung (ETV) vom 04.12.2014 zu TOP 12 c (Protokoll Bl. 11-12 d. A.) der vorgenannte Individualanspruch "vergemeinschaftet" worden, was rechtlich zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007 -VII ZR 236/05-; OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2008 -16 Wx 51/08-; beide zitiert nach juris).Denn zur Rechtfertigung einer nachteilhaften baulichen Veränderung kann man sich nicht auf das Vorhandensein anderer baulicher, nachteilhafter Veränderungen berufen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2008 -16 Wx 51/08-, zitiert nach juris).
- BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine …
Auszug aus LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15
Dadurch wird ein optischer Nachteil begründet, für dessen Genehmigung die Zustimmung aller übrigen Miteigentümer erforderlich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2012 -V ZR 224/11-, zitiert nach juris). - BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05
Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15
Im vorliegenden Fall ist jedoch durch den Beschluss in der Eigentümerversammlung (ETV) vom 04.12.2014 zu TOP 12 c (Protokoll Bl. 11-12 d. A.) der vorgenannte Individualanspruch "vergemeinschaftet" worden, was rechtlich zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007 -VII ZR 236/05-; OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2008 -16 Wx 51/08-; beide zitiert nach juris). - BGH, 01.12.2006 - V ZR 112/06
Inanspruchnahme des Mieters als Störer
Auszug aus LG Berlin, 25.11.2016 - 85 S 103/15
Der von der Beklagtenseite zitierte Fall (BGH, Urteil vom 01.12.2006 - V ZR 112/06 -) ist in Bezug auf die Frage der Art der Störereigenschaft hier nicht einschlägig.