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   LG Berlin, 10.07.2007 - 86 T 296/07   

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https://dejure.org/2007,26583
LG Berlin, 10.07.2007 - 86 T 296/07 (https://dejure.org/2007,26583)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.07.2007 - 86 T 296/07 (https://dejure.org/2007,26583)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 86 T 296/07 (https://dejure.org/2007,26583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen an die Aufhebung einer Stundung der Verpflichtung zur Zahlung der Kosten eines Insolvenzverfahrens durch das Gericht; Ermessensausübung des Insolvenzgerichts bei einer Entscheidung über die Aufhebung einer Stundungsanordnung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Rostock, 04.06.2012 - 3 T 163/12

    Insolvenzverfahren: Folge der Nichtausübung des Ermessens bei einer Entscheidung

    Die Nichtausübung des Ermessens gem. § 4 c InsO durch die erste Instanz rechtfertigt in der Rechtsmittelinstanz die Aufhebung und Zurückverweisung und führt nicht zur Ausübung des Ermessens durch das Rechtsmittelgericht; entgegen LG Dessau-Roßlau Beschluss v. 22.03.2012, 1 T 68/12 und LG Berlin Beschluß v. 10.07.2007, 86 T 296/07; vergl. KG MDR 2007, 356, OLG Hamm InVo 2005, 460 und OLG Köln NJW-RR 1999, 1082.

    Die für den vorliegenden Fall des § 4 c InsO entgegenstehend erkennenden Entscheidungen des LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 22.03.2012, 1 T 68/12 und LG Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, 86 T 296/07, nach denen bei Nichtausübung des Ermessens durch das Amtsgericht dieses durch das Landgericht auszuüben ist, lassen nicht nur jedwede Begründung vermissen, sondern übersehen auch, dass dem Beschwerdeführer so eine (Ermessens-) Instanz genommen wird und dass instanzliche Ermessen durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.

  • LG Dortmund, 11.05.2022 - 9 T 150/22

    Versagung der Restschuldbefreiung bei fehlender Mitwirkung des Schuldners bei der

    Im Falle des Rechtsmittels geht die Ermessensentscheidung auf das Beschwerdegericht über ( LG Berlin ZInsO 2007, 824 ).
  • LG Göttingen, 27.05.2010 - 10 T 48/10

    Obliegenheitsverletzung eines Insolvenzschuldners durch Einbehaltung pfändbarer

    § 4 c Nr. 3 InsO erfasst jedoch nicht die an den Treuhänder abzuführenden pfändbaren Beträge (a.A. LG Berlin ZInsO 2007, 824 ).
  • LG Dessau-Roßlau, 22.03.2012 - 1 T 68/12

    Insolvenzverfahren: Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen unterlassener

    Bei dieser Ermessensausübung sind das Ausmaß des Verstoßes und dessen Auswirkungen, der Verschuldensgrad auf Seiten des Schuldners und etwaige ausgleichende Bemühungen seinerseits, beispielsweise in Gestalt einer nachträglichen Auskunft, sowie die Zeitdauer, die seit der Bewilligung der Stundung verstrichen ist, und das Vorverhalten des Schuldners während des bisherigen Verfahrens zu berücksichtigen (LG Berlin, ZInsO 2007, 824; LG Mühlhausen, VuR 2009, 31; AG Göttingen, ZInsO 2003, 1053; Graf-Schlicker/Kexel, 2. Aufl., § 4c InsO, Rn. 12; HK-InsO/Kirchof, 6. Aufl., § 4c InsO, Rn. 27).
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