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BFH, 28.10.1954 - V 86/53 S |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Umfang der rechtlichen Tragweite des § 38 Ziff. 2 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (UStDB) 1938 bezüglich der Umsätze der Gebietskörperschaften an die Bezirksfürsorgeverbände - Ausübung öffentlicher Gewalt durch eine Behörde bei ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 59, 441
- BStBl III 1954, 378
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.02.1953 - V 84/52 U
Steuerbarkeit der Umsätze eines Trägers der öffentlichen Gewalt - Steuerbarkeit …
Auszug aus BFH, 28.10.1954 - V 86/53 S
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (Urteil des Bundesfinanzhofs V 84/52 U vom 9. Februar 1953, Slg.Bd. 57 S. 221, Bundessteuerblatt III S. 86), liegt Ausübung öffentlicher Gewalt vor, wenn Leistungen eines Trägers öffentlicher Gewalt - zu denen die Gemeinden gehören (§ 18 Abs. 1 UStDB 1938) - aus einer Tätigkeit herrühren, die dem Träger der öffentlichen Gewalt eigentümlich und ihm vorbehalten ist. - RFH, 09.07.1937 - V D 1/37
Auszug aus BFH, 28.10.1954 - V 86/53 S
Denn es können auch bestimmten einzelnen Leistungen einer von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts betriebenen Anstalt unzweifelhaft gewerblicher Art die Merkmale der Ausübung öffentlicher Gewalt innewohnen (zu vgl. Gutachten des Reichsfinanzhofs V D 1/37 vom 9. Juli 1937, Slg.Bd. 42 S. 253, RStBl. 1937 S. 1306).