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   RG, 11.04.1892 - 885/92   

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https://dejure.org/1892,337
RG, 11.04.1892 - 885/92 (https://dejure.org/1892,337)
RG, Entscheidung vom 11.04.1892 - 885/92 (https://dejure.org/1892,337)
RG, Entscheidung vom 11. April 1892 - 885/92 (https://dejure.org/1892,337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann Hehlerei bezüglich des Erlöses eines gestohlenen Bankscheines begangen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 23, 53
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1996 - 6 A 13364/95
    Es kann also keinem Zweifel unterliegen, daß die oben dargelegten Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts zur Identität von Islam und pakistanischem Staat erst recht für die Zeit der Regierung von Zia ul-Haq, also die Zeit der Ausreise der Kläger aus Pakistan im Jahre 1986, Geltung haben (In diesem Sinne auch, allerdings letztlich offenlassend, Hess VGH, U.v. 23.05.1995, 10 UE 1269/92; U.v. 13.07.1995, 10 UE 885/92; U.v. 18.08.1995, 10 UE 2008/90).

    Hinsichtlich der anschließend vom Verwaltungsgericht erwähnten Vorfälle in Mardan und Quetta ist entgegen der Behauptung des Verwaltungsgerichts daran festzuhalten, daß die dabei gezeigte staatliche Schutzbereitschaft mehr als zweifelhaft war (vgl. unten, S. 33, und AA, Auskunft vom 20.08.1986 an VGH München; Ahmadiyya-Stellungnahme vom 01.12.1986 an VG Hamburg und Stellungsnahme Dr. Conrad vom 22.10.1987 an VG Neustadt zum Quettafall; Ahmadiyya-Pressemitteilung vom 19.08.1986 zum Mardanfall; ebenso HessVGH, U.v. 13.07.1995 - 20 UE 885/92, S. 32 -).

    So heißt es im Urteil des HessVGH vom 13.07.1995 - 10 UE 885/92 - (S. 26 des Urteilsumdrucks), das in den Schilderungen vieler vom Senat angehörten Ahamdis beschriebene Verhalten der Polizeibehörden, einzelnen Ahmadis grundsätzlich keinen Schutz gegen orthodoxe moslemische Angreifer zu gewähren..., stellt... das regelmäßige Verhalten lokaler Polizeibehörden bei derartigen Übergriffen dar".

    Diese Meinung wird vom HessVGH in ständiger Rechtsprechung (vgl. die Urteile vom 13. Mai 1995 - 10 UE 1269/92 -, vom 13.07.1995 - 10 UE 885/92 - sowie vom 18. August 1995 - 10 UE 2008/90 -), vom OVG Münster, (U.v. 03.02.1993 - 19 A 10010/90 -, regional begrenzt) sowie vom VG Bremen, (U.v. 07.11.1994 - 4 AS 230/88 -) geteilt.

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