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   BSG, 30.10.1980 - 8a RU 74/78   

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BSG, 30.10.1980 - 8a RU 74/78 (https://dejure.org/1980,19929)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1980 - 8a RU 74/78 (https://dejure.org/1980,19929)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1980 - 8a RU 74/78 (https://dejure.org/1980,19929)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 08.12.2022 - B 2 U 14/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 12

    Hilfeleistungsunternehmen sind solche Unternehmen, die der Abwendung drohender Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit oder der Beseitigung von Unfallfolgen, der Bergung von Toten und Verletzten, dem Transport von Verletzten in ärztliche Behandlung uä dienen (BSG Urteil vom 30.10.1980 - 8a RU 74/78 - SozR 2200 § 653 Nr. 4 S 10 = juris RdNr 50) .
  • SG Hamburg, 16.09.2002 - S 36 U 244/00

    Zuständiger UV-Träger für ein Haus des Jugendrotenkreuzes

    Die Vorschrift ist weit auszulegen; die weite Fassung ermöglicht es, praktisch in allen Fällen, in denen überhaupt eine Unfallversicherung der für das Deutsche Rote Kreuz tätigen Personen in Betracht kommt, die Zuständigkeit des Bundes als Versicherungsträger zu begründen, wobei es gleichgültig ist, ob es sich um ehrenamtliche oder hauptamtlich tätige Personen, um eine lang- oder kurzfristige Tätigkeit handelt, ob diese Tätigkeit im Interesse und zum Nutzen des Teilnehmers oder des Deutschen Roten Kreuzes ausgeübt wird und ob es sich um für das Unternehmen tätige handelt (vgl. Lauterbach, Reichsversicherungsordnung, Loseblattkommentar, § 653 Rz. 17 m.w.N.; Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 18. Dezember 1979, Az.: 2 RU 67/77, vom 30. Oktober 1980, Az.: 8a RU 74/78 und vom 11. Februar 1981, Az.: 2 RU 35/78).

    Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist dabei nicht die juristische Konstruktion zu berücksichtigen, sondern die tatsächlichen Verhältnisse sind maßgebend (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 1980, Az.: 8a RU 74/78).

  • LSG Hessen, 06.07.1983 - L 3 U 1487/80
    Obwohl der Betrieb des Blutspendedienstes Hessen des DRK mit Ausnahme der bilanzmäßigen Gewinnausweisung vollständig als Gewerbebetrieb geführt wird (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 22.2.1978, L-3/U - 1071/74), hat die Rechtsprechung des BSG hier eine den Bereitschaften des DRK verwandte Tätigkeit im Sinne von § 653 Abs. 1 Nr. 4 RVO angenommen und beitragsfrei den Bund als Unfallversicherungsträger zuerkannt (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.1980, 8a RU 74/78).
  • LSG Hessen, 06.07.1983 - L 3 U 1486/80
    Obwohl dieser Blutspendedienst mit Ausnahme der bilanzmäßigen Gewinnausweisung vollständig als Gewerbebetrieb geführt wird, hat die Rechtsprechung des BSG hier eine den Bereitschaften des Deutschen Roten Kreuzes verwandte Tätigkeit im Sinne von § 653 Abs. 1 Nr. 4 RVO angenommen und beitragsfrei den Bund als Unfallversicherungsträger zuerkannt (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.1980, 8 a RU 74/78).
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