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VG Schleswig, 28.04.2003 - 9 A 116/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Ausbaubeiträgen; Ausnahme von der Beitragspflicht
- Judicialis
KAG SH § 8 Abs. 1; ; GemHVO SH § 29
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 28.04.2003 - 9 A 116/01
- OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 38/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Schleswig, 18.05.2001 - 9 A 43/01
Ausbaubeiträge, Vorfinanzierung, Beitragserhebungspflicht, …
Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2003 - 9 A 116/01
Zur Frage der Ausschreibungspflicht werde auf die Ausführungen in den Verfahren betreffend die Ausbaumaßnahme in der -------- auf dem Gebiet der Beklagten Bezug genommen (9 A 228/98; 9 A 43/01).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der Verwaltungsvorgänge der Beklagten und den Inhalt der den Beteiligten bekannten Urteilsabdrucke zu den Aktenzeichen 9 A 228/98 und 9 A 43/01 verwiesen.
- EuGH, 10.11.1998 - C-360/96
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2003 - 9 A 116/01
Für eine solche Betrachtungsweise sprechen auch die Darlegungen in dem Urteil des EuGH vom 12. November 1998 - Rs. C-360/96 - (NVwZ 1999, S. 397 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96
Sind Erschließungsmaßnahmen immer ausschreibungspflichtig?
Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2003 - 9 A 116/01
Insofern ist das Gericht mit der Beklagten der Auffassung, daß in diesem Zusammenhang die Entscheidung des OVG Koblenz, Urteil vom 09. April 1997 - 6 A 12010/96 - (NVwZ-RR 1998, S. 327 f.) herangezogen werden kann. - OVG Schleswig-Holstein, 18.01.1995 - 2 L 113/94
Ausbaubeitragspflicht; Bauprogramm; Teileinrichtung; Straße; …
Auszug aus VG Schleswig, 28.04.2003 - 9 A 116/01
Hierbei geht das Gericht von den vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 18. Januar 1995 - 2 L 113/94 -) sowie der Kommentierung zu § 8 KAG (…Habermann in: Dewenter u.a., § 8 Rdnr. 292) festgelegten Grundsätzen aus, wonach ein Bauprogramm keiner förmlichen Festlegung durch Satzung oder Beschluss der Gemeindevertretung bedürfe und ein Bauprogramm einer Gemeinde insbesondere nicht zwingend schriftlich festzulegen sei.