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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2322/97   

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https://dejure.org/1998,6420
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2322/97 (https://dejure.org/1998,6420)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.12.1998 - 9 A 2322/97 (https://dejure.org/1998,6420)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 9 A 2322/97 (https://dejure.org/1998,6420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erhebung von zusätzlichen Gebühren für Bescheinigungen und bakteriologische Untersuchungen neben den Gebühren für die amtliche Schlachttieruntersuchung und Fleischuntersuchung; Bemessung dieser Gebühren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 1449/93

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2322/97
    Denn diese Gebührensätze seien nach dem Kostendeckungsprinzip ermittelt und entsprächen den gesetzlichen Vorgaben nach § 24 FlHG 1987, der Richtlinie 85/73/EWG und der Entscheidung 88/408/EWG, wie er im einzelnen in dem zwischen den Beteiligten anhängigen Parallelverfahren 9 A 1449/93 (betreffend Gebühren für die Schlachttier- und Fleischbeschau für den selben Zeitraum) dargelegt habe.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten, der von den Beteiligten eingereichten Unterlagen und der beigezogenen Akten des Parallelverfahrens 9 A 1449/93 ergänzend Bezug genommen.

    Wie der Senat in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren 9 A 1449/93 ausgeführt hat, hat der Gesetzgeber durch die Bezugnahme auf die Richtlinie 85/73/EWG auch die Beachtung der aufgrund dieser Richtlinie erlassenen Rechtsakte der Organe der Europäischen Gemeinschaft vorgeschrieben.

    Hier behält die Satzung selbst bei Streichung der in den Verfahren 9 A 1290/93, 9 A 1449/93 und 9 A 2229/97 für nichtig erklärten Gebührensätze für einzelne Fleischarten als Ganzes einen sinnvollen Inhalt, weil andere Gebührensätze erhalten bleiben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 1290/93

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2322/97
    Hier behält die Satzung selbst bei Streichung der in den Verfahren 9 A 1290/93, 9 A 1449/93 und 9 A 2229/97 für nichtig erklärten Gebührensätze für einzelne Fleischarten als Ganzes einen sinnvollen Inhalt, weil andere Gebührensätze erhalten bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2229/97

    Gebühren für die Überwachung der Zerlegung von im eigenen Betrieb gewonnenem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2322/97
    Hier behält die Satzung selbst bei Streichung der in den Verfahren 9 A 1290/93, 9 A 1449/93 und 9 A 2229/97 für nichtig erklärten Gebührensätze für einzelne Fleischarten als Ganzes einen sinnvollen Inhalt, weil andere Gebührensätze erhalten bleiben.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2322/97
    vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Juli 1989 - 8 B 159.88 -, Buchholz 401.68 Nr. 24; BVerfG, Beschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 -, BVerfGE 33, 125 (157 ff.); Beschluß vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, HSGZ 1998, 327 (329).
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2322/97
    vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Juli 1989 - 8 B 159.88 -, Buchholz 401.68 Nr. 24; BVerfG, Beschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 -, BVerfGE 33, 125 (157 ff.); Beschluß vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, HSGZ 1998, 327 (329).
  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2322/97
    vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Juli 1989 - 8 B 159.88 -, Buchholz 401.68 Nr. 24; BVerfG, Beschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 -, BVerfGE 33, 125 (157 ff.); Beschluß vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, HSGZ 1998, 327 (329).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1989 - 9 A 2109/87
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2322/97
    Urteil vom 30. November 1989 - 9 A 2109/87 -, NWVBl. 1990, 307, ausgeführt hat, handelt es sich bei dem Fleischbeschaukostengesetz um eine Spezialvorschrift auf dem Gebiet des Gebührenrechts, durch die die Gebührenerhebung im Bereich der damaligen Fleischbeschau (jetzt: Fleischhygiene) dem Bereich der kommunalen Gebühren mit ergänzender Anwendung der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes zugeordnet worden ist und nicht dem Bereich der staatlichen Gebührenerhebung.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98

    Fleischbeschaugebühr

    Solche gesonderten Untersuchungen in die Pauschgebühr einzubeziehen, bestand daher keine Veranlassung (dazu OVG NW, Urteil vom 15.12.1998 - 9 A 2322/97 - zweifelnd hinsichtlich der Kosten der bakteriologischen Untersuchung BVerwG, Beschluss vom 27.4.2000 - 1 C 8.99 -).
  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2003 - 7 K 6842/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids gegenüber einer Betreiberin eines

    Da zuvor aufgrund kommunaler Satzungen kostendeckende Gebühren erhoben worden waren, für die das Fleischbeschaukostengesetz NRW a. F. keine ausreichende Rechtsgrundlage bot, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 1998 - 9 A 2322/97 und 9 A 2561/97 -, wäre das gesetzgeberische Ziel, rückwirkend eine kostendeckende Gebührenerhebung zu ermöglichen, von vornherein nicht zu erreichen gewesen, wenn das Landesrecht dies nicht zulassen sollte.
  • VG Arnsberg, 28.01.2003 - 11 K 3140/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur Heranziehung eines

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 15.12.1998 - 9 A 2322/97 - (zum bundesrechtlichen Kostendeckungsgebot) und vom 24.03.1992 - 9 A 2338/89 - (zum gemeinschaftsrechtlichen Kostendeckungsgebot nach der RL 85/73/EWG).
  • VG Düsseldorf, 17.01.2001 - 7 L 3087/00

    Durchführung von Schlachttieruntersuchungen und Fleischuntersuchungen in einer

    Nachdem Verwaltungsgerichte entschieden hatten, dass das frühere nordrhein-westfälische Fleischbeschaukostengesetz als Rechtsgrundlage für die Erhebung kostendeckender Gebühren nicht in Betracht komme, weil es von den EG-rechtlich insoweit vorgesehenen Anhebungsmöglichkeiten keinen Gebrauch gemacht habe, vgl. OVG NW, Urteile vom 15. Dezember 1998 - 9 A 2322/97 - und 9 A 2561/97 -, VG Düsseldorf, Urteile vom 7. März 1997 - 25 K 1107/93 - und 25 K 14070/94 -, sollte durch das neue Gesetz die ordnungsgemäße Umsetzung der EG-Anhebungsmöglichkeiten erfolgen, und zwar sogar mit Wirkung für die Vergangenheit (vgl. § 6 FlGFlHKostG NW).
  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2003 - 7 K 2083/01

    Klage des Betreibers eines öffentlichen Schlachthofs gegen die EG-Pauschalbeträge

    Da zuvor aufgrund kommunaler Satzungen kostendeckende Gebühren erhoben worden waren, für die das Fleischbeschaukostengesetz NRW a. F. keine ausreichende Rechtsgrundlage bot, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 1998 - 9 A 2322/97 und 9 A 2561/97 -, wäre das gesetzgeberische Ziel, rückwirkend eine kostendeckende Gebührenerhebung zu ermöglichen, von vornherein nicht zu erreichen gewesen, wenn das Landesrecht dies nicht zulassen sollte.
  • VG Arnsberg, 25.11.2003 - 11 K 4251/01

    Ersatz der Kosten für einen Schnelltest auf Bovine Spongiforme Enzephalopathie

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.12.1998 - 9 A 2322/97 - .
  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 14 K 2127/98
      - vgl. OVG NW, Urteile vom 15. Dezember 1998 zu Aktenzeichen 9 A 1449/93, 9 A 5782/94, 9 A 2229/97, 9 A 2322/97 und 9 A 2561/97 jeweils mit weiteren Nachweisen.
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