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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1998 - 9 A 3341/98   

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https://dejure.org/1998,6849
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1998 - 9 A 3341/98 (https://dejure.org/1998,6849)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.11.1998 - 9 A 3341/98 (https://dejure.org/1998,6849)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. November 1998 - 9 A 3341/98 (https://dejure.org/1998,6849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfallgebührenrechtliche Ausgestaltung der Abgrenzung der Entsorgung sperriger Abfälle von der Restabfallentsorgung in einer kommunalen Gebührensatzung; Ausgestaltung der Berechnung der Gebührensätze für Restabfallbehälter; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids ...

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 13 K 2597/95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1998 - 9 A 3341/98
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 1430/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1998 - 9 A 3341/98
    vgl. zusätzlich: OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 -, StuGR 1998, 121.

    vgl. OVG NW, Urteil vom 17. März 1998 - 9 A 1430/96 -, StuGR 1998, 121.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1998 - 9 A 3341/98
    Soweit das Verwaltungsgericht der Klage gegen die Entwässerungsgebühren stattgegeben hat, ist die Berufung zuzulassen, weil das angefochtene Urteil, wie der Beklagte dargelegt hat, von den Urteilen des Senats vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, GemH 1994, 233 und vom 19. Mai 1998 - 9 A 5709/97 - i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1998 - 9 A 5709/97

    Gebührenkalkulation, Nominalzins, Kanalbestandspläne

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1998 - 9 A 3341/98
    Soweit das Verwaltungsgericht der Klage gegen die Entwässerungsgebühren stattgegeben hat, ist die Berufung zuzulassen, weil das angefochtene Urteil, wie der Beklagte dargelegt hat, von den Urteilen des Senats vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, GemH 1994, 233 und vom 19. Mai 1998 - 9 A 5709/97 - i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1999 - 9 A 3342/98

    Abwälzung von Verbandsbeiträgen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der hierzu sowie zum Verfahren 9 A 3341/98 beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten, auf das Lehrbuch von Wöhe "Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre", 19. Auflage 1996, sowie auf weitere betriebswirtschaftliche Lehrbücher (Schmidt, Kostenrechnung, 1996; Mayer/Liessmann/Mertens, Kostenrechnung, 6. Aufl. 1996; Steger, Kosten- und Leistungsrechnung, 1996; Hoitsch, Kosten- und Erlösrechnung, 2. Aufl. 1997; Freidank, Kostenrechnung, 6. Aufl. 1997; Kicherer, Kosten- und Leistungsrechnung, 1998; Schweitzer/Küpper, Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, 7. Aufl. 1998) Bezug genommen; die vorgenannten Verwaltungsvorgänge und sonstigen Unterlagen sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.
  • VG Düsseldorf, 17.10.2000 - 17 K 3836/97

    Überkapazitäten einer MVA

    Wie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen in der Vergangenheit bereits mehrfach entschieden hat, können lediglich Kostenüberschreitungen von bis zu 3 % noch als unerheblich angesehen werden, st. Rspr. des OVG NRW, vgl. nur Urteile vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - (UA, Seite 34 m.w.N.), in: KStZ 1994, 213 = ZKF 1994, 227 = NWVBl. 1994, 428 und vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93 - (UA, Seite 28), in: GemHH 1996, 284 = NVwZ-RR 1996, 695 = OVGE 44, 211 = NVwZ 1995, 1238 = ZMR 1995, 273 = DWW 1995, 149 = StGRat 1995, 191 = ZKF 1995, 109 = NWVBl. 1995, 173 Beschluss vom 20. November 1998 - 9 A 3341/98 - (BA, Seite 4).

    Selbst bei der Annahme, auch die Gebühr für die "?Abfälle zur Klärschlammtrocknung" müsste um entsprechende Kostenanteile belastet werden, was zu einer unzulässigen "?Quersubventionierung" führen würde, da es sich bei der Klärschlammentsorgung um eine im Rechtssinne selbstständige Gebühr, die sich für diese spezielle Art der Entsorgungsleistung nach einem eigenen Gebührensatz bemisst, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. November 1998 - 9 A 3341/98 - (BA, Seite 4).

  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

    Die vergaberechtlichen Regelungen dienen nicht zuletzt dem Interessenausgleich zwischen Wettbewerbern, während die abgabenrechtlichen Bestimmungen dem Interessenausgleich zwischen Bürger und Staat zu dienen bestimmt sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. August 2007 - 9 A 2238/03 -, KStZ 2008 S. 175; Beschluss vom 29. November 2002 - 9 A 4766/99 - Urteil vom 1. September 1999 - 9 A 3341/98 -, S. 38 ff. des E. A.; Teilurteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2221/93 -, NVwZ 1995 S. 1238; dem folgend etwa VG Münster, Urteil vom 19. Februar 2003 - 7 K 1127/99 - zum dortigen Landesrecht OVG Saarland, Urteil vom 25. Mai 2009 - 1 A 325/08 -, zit. nach juris, Rn. 118; vgl. zur Rspr. des OVG Nordrhein- Westfalen instruktiv Oebbecke, KStZ 1997 S. 161).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2007 - 9 A 2238/03

    Beanstandbarkeit einer Kalkulation von Benutzungsgebühren in Bezug auf ein nach

    OVG NRW, Urteil vom 1.9.1999 - 9 A 3341/98 -.
  • VG Düsseldorf, 02.03.2004 - 17 K 1370/01

    Erhebung von Abfallgebühren auf der Grundlage einer kommunalen Satzung;

    Beschluss vom 20. November 1998 - 9 A 3341/98 - (UA, Seite 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1999 - 9 A 2190/99

    Heranziehung zu Abwassergebühren, Abfallbeseitigungsgebühren und

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der hierzu sowie zu den Verfahren 9 A 3341/98 und 9 A 3342/98 beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten, auf das Lehrbuch von Wöhe "Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre", 19. Auflage 1996, sowie auf weitere betriebswirtschaftliche Lehrbücher (Schmidt, Kostenrechnung, 1996; Mayer/Liessmann/Mertens, Kostenrechnung, 6. Aufl. 1996; Steger, Kosten-. und Leistungsrechnung, 1996; Hoitsch, Kosten-. und Erlösrechnung, 2. Aufl. 1997; Freidank, Kostenrechnung, 6. Aufl. 1997; Kicherer, Kosten-. und Leistungsrechnung, 1998; Schweitzer/Küpper, Systeme der Kosten-. und Erlösrechnung, 7. Aufl. 1998) Bezug genommen; die vorgenannten Verwaltungsvorgänge und sonstigen Unterlagen sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1999 - 9 A 5205/98

    Rechtsgrundlage für die Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der hierzu sowie zu den Verfahren 9 A 3341/98 und 9 A 3342/98 beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten, auf das Lehrbuch von Wöhe "Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre", 19. Auflage 1996, sowie auf weitere betriebswirtschaftliche Lehrbücher (Schmidt, Kostenrechnung, 1996; Mayer/Liessmann/Mertens, Kostenrechnung, 6. Aufl. 1996; Steger, Kosten- und Leistungsrechnung, 1996; Hoitsch, Kosten- und Erlösrechnung, 2. Aufl. 1997; Freidank, Kostenrechnung, 6. Aufl. 1997; Kicherer, Kosten- und Leistungsrechnung, 1998; Schweitzer/Küpper, Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, 7. Aufl. 1998) Bezug genommen; die vorgenannten Verwaltungsvorgänge und sonstigen Unterlagen sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.
  • VG Düsseldorf, 17.10.2000 - 17 K 2971/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Grundbesitzabgabenbescheids gegenüber einem

    Beschluss vom 20. November 1998 - 9 A 3341/98 - (UA, Seite 4).
  • VG Düsseldorf, 25.02.2003 - 17 K 4790/97
    Beschluss vom 20. November 1998 - 9 A 3341/98 - (UA, Seite 4).
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