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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.1999 - 9 A 3414/99 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. August 1999 - 9 A 3414/99 (https://dejure.org/1999,14787)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichteinhaltung einer festgelegten Abwassermenge aus dem Ergebnis einer amtlichen Überwachung; Einsatz von Messgeräten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik; Feststellung des Umfangs der Abweichung eines Messgerätes
Verfahrensgang
- VG Köln - 14 K 9134/97
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.1999 - 9 A 3414/99
Wird zitiert von ... (2)
- VG Köln, 27.01.2004 - 14 K 124/03
Festsetzung einer Abwasserabgabe; Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten wegen …
Das OVG NRW habe mit Beschluss vom 11. August 1999 - 9 A 3414/99 - den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das vorgenannte Urteil der erkennenden Kammer abgelehnt und sich vollinhaltlich deren Urteilsbegründung angeschlossen.vgl. zu der vorstehenden Argumentation der Kammer bereits: VG Köln, Urt. v. 11.6.1999 - 14 K 9134/97 -, vollinhaltlich bestätigt durch OVG NRW, Beschl. v. 11.8.1999 - 9 A 3414/99 -.
So schon: OVG NRW, Beschl. v. 11.8.1999 - 9 A 3414/99 - .
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2004 - 9 A 189/02
Ermittlung einer Erhöhung der Schadeinheiten eines Gewässers; Zugrundelegung der …
So bereits für die Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge mit geeichten Messgeräten, die in bestimmten Messbereichen trotz Einhalten der allgemein anerkannten Regeln der Technik geringfügige Fehlertoleranzen aufweisen: OVG NRW, Beschluss vom 11.8.1999 - 9 A 3414/99 -.