Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2019

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 543/11   

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https://dejure.org/2013,38311
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 543/11 (https://dejure.org/2013,38311)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.12.2013 - 9 A 543/11 (https://dejure.org/2013,38311)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Dezember 2013 - 9 A 543/11 (https://dejure.org/2013,38311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Beitrags zur Abgeltung der Kosten für die Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit und insbesondere eines störungsfreien Funkempfangs für einen Ton-Rundfunk UKW Sender

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung eines Beitrags zur Abgeltung der Kosten für die Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit und insbesondere eines störungsfreien Funkempfangs für einen Ton-Rundfunk UKW Sender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 676
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 8.99

    Elektromagnetische Verträglichkeit, Senderbetreiber, Beitrag, Gebühr, Steuer,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 543/11
    Zur früheren Gesetzesfassung vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 6 C 8.99 -, BVerwGE 112, 194.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 6 C 8.99 -, BVerwGE 112, 194, juris Rdnr. 28 und 32 f.

    Überdies ist das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zur Erhebung von EMVG-Beiträgen für die Jahre 1993 und 1994 auf der Grundlage der Verordnung vom 12. November 1993 (BGBl. I S. 1898), BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 6 C 8.99 -, BVerwGE 112, 194, juris Rdnr. 31, ebenfalls davon ausgegangen, dass die Beiträge von den Senderbetreibern erhoben werden, um die Vorteile abzugelten, die ihnen durch die Sicherung der Funktionsfähigkeit ihrer Anlagen aufgrund der Aufgabenerfüllung des (früheren) Bundesamtes für Post und Telekommunikation (heute: Bundesnetzagentur) in besonderem Maße zufließen.

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 543/11
    vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 -, DVBl 2013, 1393 mit zahlreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 2646/11

    Für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, dürfen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 543/11
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, NWVBl. 2013, 361, juris Rdnr. 5 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2012 - 9 A 2646/11 -, NWVBl. 2013, 259, juris Rdnr. 38.
  • BVerwG, 16.05.2013 - 9 B 6.13

    LKW-Maut; Mautsatz; Differenzierung; Sachgerechtigkeit; Achszahl; Wegekosten;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 543/11
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 9 B 6.13 -, NWVBl. 2013, 361, juris Rdnr. 5 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2012 - 9 A 2646/11 -, NWVBl. 2013, 259, juris Rdnr. 38.
  • BVerwG, 15.12.2005 - 6 C 16.05

    Klage gegen die Erhebung von Gebühren für Entscheidungen über die Zuteilung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 543/11
    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 6 C 16.05 -, juris Rdnr. 17 m.w.N.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2014 - 3 M 255/13

    Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwanges für Hund der Rasse "Miniatur

    Nur soweit der Inhalt der privaten Regelungen, auf die staatliche Rechtsnormen verweisen, im Wesentlichen feststeht, kann von einem unzulässigen Verzicht des Gesetzgebers auf seine Rechtsetzungsbefugnisse nicht die Rede sein (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.06.1983 - 2 BvR 488/80 -, juris; BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - 3 C 21.12 -, juris zu DIN-Normen; OVG Münster, Urt. v. 06.12.2013 - 9 A 543/11 -, juris zu nicht in deutscher Sprache veröffentlichten Regelungen der International Telecommunication Union).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2014 - 3 L 230/13

    Haltung eines als gefährlich vermuteten Hundes - Kampfhundkreuzung -

    Dieses Publizitätserfordernis gilt ebenso für im Verweisungswege inkorporierte Regelungen; auch sie müssen für den Betroffenen verlässlich und ohne unzumutbare Erschwernis zugänglich sein (vgl. zu Verweisungen auf tarifvertragliche Regelungen: BVerfG, Beschl. v. 25.02.1988 - 2 BvL 26/84 - juris und Urt. v. 14.06.1983 - 2 BvR 488/80 - juris jeweils m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 27.06.2013 - 3 C 21.12 -, juris; OVG Münster, Urt. v. 06.12.2013 - 9 A 543/11 -, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2019 - 9 A 543/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7356
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2019 - 9 A 543/11 (https://dejure.org/2019,7356)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.02.2019 - 9 A 543/11 (https://dejure.org/2019,7356)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 9 A 543/11 (https://dejure.org/2019,7356)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 25.14

    Frequenzschutzbeiträge der Rundfunkanstalten: Kostenkalkulation muss erneut

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2019 - 9 A 543/11
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2015 - 9 C 25.14 - stehen die grundsätzliche Zulässigkeit der Erhebung eines solchen Beitrages für Maßnahmen der Störungsbearbeitung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 EMVG a.F) und der Marktbeobachtung (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 EMVG a.F.) sowie die Wirksamkeit der theoretischen Versorgungsfläche je zugeteilter Frequenz als Bezugseinheit nicht mehr in Frage.

    Im vorliegenden Fall ist nur noch die Beitragskalkulation insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in dem Revisionsurteil vom 24. Juni 2015 - 9 C 25.14 -, Rn. 51, zu überprüfen.

    Dabei sind sich die Beteiligten im Hinblick auf den vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24. Juni 2015 -.9 C 25.14 -, Rn. 51) formulierten Prüfauftrag darüber einig, dass eine - der gesetzlichen Vorgabe in § 11 Abs. 2 Satz 2 EMVG (a. F.) folgende - aufwandsbezogene Zuordnung der Kosten der Marktaufsicht zu bestimmten Nutzergruppen nicht möglich ist (vgl. Seite 8 des Protokolls der mündlichen Verhandlung vom 14. September 2017).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2017 - 9 A 545/11

    Heranziehung zu einem Frequenznutzungsbeitrag durch die Bundesnetzagentur;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2019 - 9 A 543/11
    Der Senat hat grundlegende Fragen, die die Kalkulationssystematik der Bundesnetzagentur betreffen, in den beiden rechtskräftigen Urteilen vom 12. Oktober 2017 - 9 A 545/11 und 9 A 546/11 - (zu Frequenznutzungsbeiträgen nach § 143 TKG a.F. für die Jahre 2003 und 2004) geklärt.

    Zudem hat die Beklagte durch den Abzug von 10, 19 % (2003) bzw. 10, 85 % (2004) für vorsorglich als nicht beitragsrelevant behandelte strukturelle Kosten, die aber auch nach Einschätzung des Senats zumindest teilweise doch beitragsfähig sein dürften (vgl. Urteil vom 12. Oktober 2017 - 9 A 545/11 -, juris Rn. 81), ausreichend Raum für einen etwa erforderlichen Fehlerausgleich geschaffen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2013 - 9 A 546/11

    Festsetzung von Beiträgen für zugeteilte Frequenzen eines Mitglieds der ARD

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2019 - 9 A 543/11
    Der Senat hat grundlegende Fragen, die die Kalkulationssystematik der Bundesnetzagentur betreffen, in den beiden rechtskräftigen Urteilen vom 12. Oktober 2017 - 9 A 545/11 und 9 A 546/11 - (zu Frequenznutzungsbeiträgen nach § 143 TKG a.F. für die Jahre 2003 und 2004) geklärt.
  • VG Köln, 17.11.2020 - 14 K 206/14
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 9 A 543/11 -, juris, Rn. 3.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 9 A 543/11 -, juris, Rn. 9 ff.

    Im Ergebnis hat die Beklagte durch die Elfte zur Änderung der Frequenzschutzverordnung vom 3. März 2020 den vor dem Oberverwaltungsgericht NRW im Verfahren 9 A 543/11 geschlossenen Vergleich auf alle noch nicht bestandskräftigen EMV-Beitragsbescheide übertragen.

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