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   BAG, 28.10.1997 - 9 AZB 34/97   

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https://dejure.org/1997,3028
BAG, 28.10.1997 - 9 AZB 34/97 (https://dejure.org/1997,3028)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1997 - 9 AZB 34/97 (https://dejure.org/1997,3028)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 9 AZB 34/97 (https://dejure.org/1997,3028)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung irrtümlich erbrachter Leistungen - Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten aus einem "faktischen Arbeitsverhältnis" - Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss eines Arbeitsgerichtes

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg - Rückabwicklung irrtümlich erbrachter Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 165
  • BB 1998, 56
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 878/94

    Schadensersatz bei Berufskrankheit

    Auszug aus BAG, 28.10.1997 - 9 AZB 34/97
    Mit Wirkung zum 1. Januar 1991 sind sie durch die Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung abgelöst worden (BAG Urteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 878/94 - AP Nr. 1 zu § 267 AGB-DDR).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines

    Eine Rechtsnachfolge wurde schließlich in dem Sonderfall angenommen, dass der vermeintliche Arbeitgeber Leistungen zurückforderte, die er irrtümlich in der Annahme erbracht hatte, ein Beschäftigungsverhältnis sei von der Deutschen Reichsbahn auf die Deutsche Bahn AG übergegangen (Beschl. v. 28. Oktober 1997 - 9 AZB 34/97, AP Nr. 56 zu § 2 ArbGG).
  • BAG, 27.02.2008 - 5 AZB 43/07

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung

    Nach anfänglicher Unsicherheit (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 308/91 - BAGE 70, 350) geht die Rechtsprechung seit Jahren davon aus, dass der Begriff des Rechtsnachfolgers iSv. § 3 ArbGG nicht streng wörtlich, sondern in einem weiten Sinne zu verstehen ist (BAG 13. Juni 1997 - 9 AZB 38/96 - AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 1; 28. Oktober 1997 - 9 AZB 34/97 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 56 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 41; Senat 15. März 2000 - 5 AZB 70/99 - BAGE 94, 52; 7. April 2003 - 5 AZB 2/03 - BAGE 106, 10; 9. Juli 2003 - 5 AZB 34/03 - EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 5; BGH 16. November 2006 - IX ZB 57/06 - ZIP 2007, 94).
  • BAG, 31.03.2009 - 5 AZB 98/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Rückforderung von

    Der Begriff des Rechtsnachfolgers ist nicht streng wörtlich, sondern in einem weiten Sinne zu verstehen (BAG 13. Juni 1997 - 9 AZB 38/96 - AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 1; 28. Oktober 1997 - 9 AZB 34/97 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 56 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 41; Senat 15. März 2000 - 5 AZB 70/99 - BAGE 94, 52; 7. April 2003 - 5 AZB 2/03 - BAGE 106, 10; 9. Juli 2003 - 5 AZB 34/03 - EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 5; BGH 16. November 2006 - IX ZB 57/06 - ZIP 2007, 94).
  • LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Rechtsstreit um Rückzahlung der

    Es liegt daher auch nach dem Vorbringen der Klägerin eine Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" vor, da sie Rückzahlung der Vergütung verlangt, die sie als Arbeitgeberin der Klägerin in der Annahme des Bestehens eines wirksamen Arbeitsverhältnisses erbracht hat (vgl. auch BAG, Beschl. v. 28.10.1997 - 9 AZB 34/97, NZA 1998, 165).
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