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   BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 222/95   

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https://dejure.org/1996,2787
BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 222/95 (https://dejure.org/1996,2787)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1996 - 9 AZR 222/95 (https://dejure.org/1996,2787)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1996 - 9 AZR 222/95 (https://dejure.org/1996,2787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urlaubskasse - Aufklärungspflicht - Urlaubsgeld - Aufklärungspflicht - Einzelfall - Beratungsbedarf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 211
  • BB 1996, 2416
  • DB 1997, 334
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 222/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können befristete Ansprüche nicht mit fristwahrender Wirkung bereits vor ihrem Entstehen oder ihrer Fälligkeit geltend gemacht werden (BAG Urteile vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154 = AP Nr. 7 zu § 3 BAT ; vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - EzBAT § 17 BAT Nr. 5).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 222/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können befristete Ansprüche nicht mit fristwahrender Wirkung bereits vor ihrem Entstehen oder ihrer Fälligkeit geltend gemacht werden (BAG Urteile vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154 = AP Nr. 7 zu § 3 BAT ; vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - EzBAT § 17 BAT Nr. 5).
  • BGH, 14.11.1979 - IV ZR 41/78

    Voraussetzungen der Entschädigung zum Neupreis in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 222/95
    a) Der Umfang der Aufklärungs- und Hinweispflicht bestimmt sich nach dem im konkreten Einzelfall erkennbar bestehenden Beratungsbedarf (BGH Urteil vom 14. November 1979 - IV ZR 41/78 - VersR 1980, 159, 160; Prölss/Martin, aaO).
  • OLG Hamm, 17.06.1994 - 20 U 407/93

    Anspruch auf Gewährung einer Versorgungsrente; Anspruch auf Gewährung einer

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 222/95
    In der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte ist anerkannt, daß als notwendiger Ausgleich für die komplexe, vom Versicherten schwer zu durchschauende Materie für den Versicherer eine Nebenpflicht zur sachgerechten Information und Beratung eines Antragstellers besteht (vgl. OLG Hamm Urteil vom 17. Juni 1994 - 20 U 407/93 - NJW-RR 1995, 1527, 1528; s. auch Prölss/Martin, VVG , 25. Aufl. 1992, Vorbem. Anm. 3 A).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 167/07

    Baugewerbe - Arbeitnehmerentsendung - Entschädigung für verfallene

    Der rechtlich eigenständige Entschädigungsanspruch des § 8 Nr. 8 BRTV sichert den Arbeitnehmer gegen das Risiko ab, dass der Arbeitgeber oder die Urlaubskasse ihre urlaubsrechtlichen Verpflichtungen nicht innerhalb des auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres (§ 8 Nr. 8 Satz 1 BRTV) oder in der Vierjahresfrist des § 8 Nr. 8 Satz 2 BRTV erfüllen (vgl. Senat 20. August 1996 - 9 AZR 222/95 - Rn. 22, AP BUrlG § 11 Urlaubskasse Nr. 1 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 82).

    (1) Da es sich bei den tariflichen Grundlagen des Rechtsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Urlaubskasse um eine komplexe, vom Arbeitnehmer schwer zu durchschauende Materie handelt (Senat 20. August 1996 - 9 AZR 222/95 - Rn. 26, AP BUrlG § 11 Urlaubskasse Nr. 1 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 82), treffen den Beklagten Aufklärungs- und Hinweispflichten.

    Deren Umfang bestimmt sich jedoch nach dem im Einzelfall erkennbar bestehenden Beratungsbedarf des Arbeitnehmers (Senat 20. August 1996 - 9 AZR 222/95 - Rn. 28, aaO).

  • BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 96/96

    Urlaubsabgeltung im Maler- und Lackiererhandwerk

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können befristete Ansprüche nicht mit fristwahrender Wirkung bereits vor ihrem Entstehen oder ihrer Fälligkeit geltend gemacht werden (BAG Urteil vom 20. August 1996 - 9 AZR 222/95 - AP Nr. 1 zu § 11 BUrlG Urlaubskasse).
  • LAG Düsseldorf, 11.06.1997 - 12 (13) Sa 421/97

    Arbeitsentgelt: Rückforderung durch den Arbeitgeber - tarifliche Ausschlussfrist

    So meint der Senat, daß vor Fälligkeit des Anspruchs eine Geltendmachung nicht rechtswirksam erfolgen könne (BAG, Urteil vom 24.10.1990, 6 AZR 37/89, AP Nr. 7 zu § 3 BAT; ebenso: BAG, Urteil vom 20.08.1996, 9 AZR 222/95, AP Nr. 1 zu § 11 BUrlG Urlaubskasse).
  • LAG München, 28.05.2002 - 8 Sa 991/01
    In seiner Entscheidung vom 20. August 1996 ( 9 AZR 222/95 AP Nr. 29 zu § 242 BGB Auskunft spflicht, m. w. N.) hat das Bundesarbeitsgericht erkannt, dass Ansprüche nicht mit fristwahrender Wirkung bereits vor ihrer Fälligkeit geltend gemacht werden können.
  • LAG Hessen, 16.09.2009 - 18 Sa 170/09

    Urlaubsentschädigung nach dem BauRTV bei unbezahlter Freistellung aus Polen

    Ein Entschädigungsanspruch entsprechend § 8 Nr. 8 BRTV-Bau ist in Polen gesetzlich nicht geregelt (s.: BAG Urteil vom 20.08.1996 - 9 AZR 222/95 - NZA 1997, 211) .
  • LAG Hessen, 16.09.2009 - 18 Sa 577/09

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Beitragspflicht bei unbezahltem Urlaub

    Ein Entschädigungsanspruch entsprechend § 8 Nr. 8 BRTV-Bau ist in Polen gesetzlich nicht geregelt (s.: BAG Urteil vom 20.08.1996 - 9 AZR 222/95 - NZA 1997, 211) .
  • LAG Hessen, 16.09.2009 - 18 Sa 576/09

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Beitragspflicht bei unbezahltem Urlaub

    Ein Entschädigungsanspruch entsprechend § 8 Nr. 8 BRTV-Bau ist in Polen gesetzlich nicht geregelt (s.: BAG Urteil vom 20.08.1996 - 9 AZR 222/95 - NZA 1997, 211) .
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