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   BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 422/91   

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https://dejure.org/1993,11635
BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 422/91 (https://dejure.org/1993,11635)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1993 - 9 AZR 422/91 (https://dejure.org/1993,11635)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1993 - 9 AZR 422/91 (https://dejure.org/1993,11635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortzahlung des Gehalts anlässlich des Besuchs einer Weiterbildungsveranstaltung - Erforderlichkeit einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers - Vereinbarung der Nachzahlung im Falle der gerichtlichen Klärung der Anerkennungsvoraussetzungen - Erforderlichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 252/89

    Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts anlässlich des Besuchs einer

    Auszug aus BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 422/91
    Deshalb bedarf es vor dem Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers (Senatsurteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Senatsurteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 -).

    Die Klägerin hat keinen vertraglichen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt aus einer besonderen Vereinbarung der Parteien (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - und vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 -).

  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 277/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes -

    Auszug aus BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 422/91
    Ein freigestelltes Personalratsmitglied behält nämlich für Tätigkeiten außerhalb der Dienststelle nur dann seinen Gehaltsanspruch, wenn seine Abwesenheit zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des Personalrats erforderlich war (BAG Urteil vom 31. Mai 1989 - 7 AZR 277/88 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 100).
  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 422/91
    Die Klägerin hat keinen vertraglichen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt aus einer besonderen Vereinbarung der Parteien (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - und vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 -).
  • BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 231/89

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 422/91
    Deshalb bedarf es vor dem Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers (Senatsurteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Senatsurteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 -).
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07

    Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2

    Es hat den Vertrag dahin ausgelegt, dass dem Kläger vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Freistellungspflicht keine Entgeltfortzahlungsansprüche zustehen sollten (zu der Auslegung einer ähnlichen Vereinbarung Senat 21. September 1993 - 9 AZR 422/91 - zu I 3 a der Gründe).

    Die Abgabe einer Freistellungserklärung zum Zweck der Arbeitnehmerweiterbildung ist Voraussetzung der Entgeltfortzahlungspflicht nach § 7 Satz 1 iVm. § 1 Abs. 1 AWbG (vgl. Senat 7. Dezember 1993 - 9 AZR 325/92 - zu 1 der Gründe, AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 8 = EzA Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen § 7 Nr. 15; 21. September 1993 - 9 AZR 422/91 - zu I 2 der Gründe; 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - zu II 1 der Gründe, BAGE 74, 99).

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