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   BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 595/93   

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https://dejure.org/1995,31425
BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 595/93 (https://dejure.org/1995,31425)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1995 - 9 AZR 595/93 (https://dejure.org/1995,31425)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1995 - 9 AZR 595/93 (https://dejure.org/1995,31425)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 28.05.1993 - 4 (14) Sa 316/93

    Arbeit; Infektiöses Material; Zusatzurlaub; Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 595/93
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. Mai 1993 - 4 (14) Sa 316/93 - aufgehoben, als der Beklagte zur Urlaubsgewährung für das Jahr 1996 und später verurteilt worden ist.
  • RG, 24.03.1916 - VII 441/15

    Verurteilung zu künftiger Zahlung

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 595/93
    Tritt nämlich die Fälligkeit im Laufe des Rechtsstreits ein, kann ein unbedingtes Leistungsurteil ergehen (RGZ 88, 178).
  • LAG Düsseldorf, 18.09.1996 - 11 Sa 941/96

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.03.1995 - 9 AZR 595/93 - beantragte die Klägerin am 26.02.1996 die Gewährung von Zusatzurlaub.

    Das Arbeitsgericht Wuppertal hat mit seinem am 23.05.1996 verkündeten Urteil der Klage stattgegeben, indem es der vom BAG in seinem Urteil vom 21.03.1995 - 9 AZR 595/93 - vertretenen Auslegung des § 12 EUV i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.09.1993 gefolgt ist.

    Zu Recht habe sich das Arbeitsgericht der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 21.03.1995 - 9 AZR 595/93 - vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach es nicht darauf ankomme, dass eine Arbeitnehmerin überwiegend mit infektiösem Material arbeite, sondern dass sie überhaupt damit umzugehen habe.

    Entgegen der vom Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 21.03.1995 (- 9 AZR 595/93 - unveröffentlicht; - 9 AZR 596/93 -, AP Nr. 7 zu § 49 BAT) vertretenen Auffassung bezieht sich das in § 12 EUV 1993 genannte Zeitmerkmal auch auf die zweite Tatbestandsalternative, wonach eine vollbeschäftigte Beamtin oder ein vollbeschäftigter Beamter "mit infektiösem Material arbeiten".

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02

    Urlaubsgewährung nach Freistellung von der Arbeit

    (1) Hiernach setzt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung voraus, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr oder im Übertragungszeitraum rechtzeitig und ordnungsgemäß geltend gemacht-, abgefordert-, der Arbeitgeber zur Urlaubserteilung aufgefordert- wird (BAG, Urteil vom 23.06.1992, 9 AZR 57/91, AP Nr. 22 zu § 1 BUrlG, zu II 2, Urteil vom 21.03.1995, 9 AZR 595/93, n.v. Juris-Nr. KARE447780703, zu I 2, Urteil vom 21.03.1995, 9 AZR 596/93, AP Nr. 7 zu § 49 BAT, zu I 2 b; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2001, 14 Sa 55/01, n.v., zu I 1 b).
  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 771/96

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

    Damit ist das Landesarbeitsgericht von der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 21. März 1995 (9 AZR 596/93 - BAGE 79, 300 = AP Nr. 7 zu § 49 BAT und - 9 AZR 595/93 - n.v.) abgewichen.
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