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   BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 765/98   

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https://dejure.org/1999,5669
BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 765/98 (https://dejure.org/1999,5669)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1999 - 9 AZR 765/98 (https://dejure.org/1999,5669)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1999 - 9 AZR 765/98 (https://dejure.org/1999,5669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freischichttage und Bildungsurlaub

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BildUrlG) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 9
    Anrechnung von Bildungsurlaub auf Freischichttage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 1012
  • BB 2000, 2102
  • DB 2000, 1335
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 765/98
    Ein Schadenersatzanspruch setzt voraus, daß der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zuvor mit der Gewährung des Bildungsurlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hatte (vgl. BAG 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328).

    Nach § 249 BGB wäre die Beklagte im Falle des Schuldnerverzuges nur zu Ersatzfreistellungen für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen verpflichtet (vgl. BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 686/96 - AP BildungsurlaubsG NRW § 7 Nr. 15 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 27; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328).

  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 765/98
    Nach § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 BildUrlG ist ein Arbeitgeber nur verpflichtet, einen in Hessen beschäftigten Arbeitnehmer vor der Teilnahme an der nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BildUrlG so frühzeitig wie möglich mitgeteilten Bildungsveranstaltung freizustellen, soweit eine Arbeitspflicht besteht (vgl. BAG 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200).
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94

    AWbG - Gestalt-Kommunikations-Workshop auf Kreta

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 765/98
    Insoweit besteht kein Unterschied zu den Bildungsurlaubsgesetzen anderer Länder (vgl. BAG 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 686/96

    Arbeitnehmerweiterbildung - Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 765/98
    Nach § 249 BGB wäre die Beklagte im Falle des Schuldnerverzuges nur zu Ersatzfreistellungen für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen verpflichtet (vgl. BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 686/96 - AP BildungsurlaubsG NRW § 7 Nr. 15 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 27; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328).
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