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   BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 953/93   

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https://dejure.org/1995,31419
BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 953/93 (https://dejure.org/1995,31419)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1995 - 9 AZR 953/93 (https://dejure.org/1995,31419)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1995 - 9 AZR 953/93 (https://dejure.org/1995,31419)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.10.1993 - 5 AZR 674/92

    Lohnfortzahlung: Berechnung - Einbeziehung einer Notdienstpauschale

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 953/93
    Über den Anspruch auf Lohnfortzahlung hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 - entschieden.

    Bei der Notdienstpauschale handelt es sich nicht um Aufwendungsersatz, sondern um Arbeitsentgelt für eine besondere Leistung des Arbeitnehmers, nämlich für die Verpflichtung, sich außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit für den Arbeitseinsatz zur Verfügung zu halten (im Ergebnis ebenso für den Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 - nicht veröffentlicht).

  • LAG Köln, 12.10.1992 - 11 Sa 597/92

    Postulationsfähigkeit; Arbeitgeberverband; Niederlassung; Unternehmen;

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 953/93
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Oktober 1992 - 11 Sa 597/92 - wird auch insoweit zurückgewiesen, als das Landesarbeitsgericht über den Anspruch auf Urlaubsvergütung i.H. von 209, 38 DM brutto nebst Zinsen entschieden hat.
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 437/99

    Urlaubsentgelt und Rufbereitschaft

    Zu dem vergleichbaren Manteltarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten in der Metallindustrie Nord-Württemberg/Nord-Baden vom 5. Mai 1990 (dort § 4 Nr. 4.2.2) hat der Senat das bereits erkannt (BAG 21. März 1995 - 9 AZR 953/93 - Arzt und Recht 1995 Nr. 5 S 29).

    Der Senat hat sich insoweit bereits im Urteil vom 21. März 1995 (aaO), der Rechtsprechung des Fünften Senats angeschlossen, nach der für das Bereithalten der Arbeitskraft kein Aufwendungsersatz, sondern ein Arbeitsentgelt geschuldet wird (vgl. BAG 20. Oktober 1983 - 5 AZR 674/92 - DB 1994, 1626 = EzA LohnFG § 2 Nr. 24).

  • LAG Bremen, 10.06.1999 - 4 Sa 284/98

    Urlaubsvergütung in der Stahlindustrie - Rufbereitschaftszeiten mitrechnen

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  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 594/02

    Tarifauslegung - Rufbereitschaftsvergütung, Arbeitsentgelt i. S. v. § 20 MTV

    (3.2) Auch in der genannten Entscheidung des Neunten Senats vom 21. März 1995 (- 9 AZR 953/93 -) ging es um einen Tarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten in der Metallindustrie Nord-Württemberg/Nord-Baden, und zwar um die Berechnung der Urlaubsvergütung nach dem Urlaubsabkommen auf der Basis des MTV, und zwar darum, ob die Notdienstpauschale in die tarifliche Urlaubsvergütung einzubeziehen ist.
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