Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.1993 - 9 B 20.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,27269
BVerwG, 23.04.1993 - 9 B 20.93 (https://dejure.org/1993,27269)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1993 - 9 B 20.93 (https://dejure.org/1993,27269)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1993 - 9 B 20.93 (https://dejure.org/1993,27269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,27269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausstellung des Vertriebenenausweises an einen spätgeborenen Aussiedler aus Polen - Annahme einer Überlieferung volksdeutschen Bewusstseins - Mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache - Verbot des öffentlichen Gebrauchs der deutschen Sprache in Polen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1993 - 9 B 20.93
    Eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache ist regelmäßig ein Umstand, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht (vgl. hierzu Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).

    Soweit die Beschwerde in letzterer Hinsicht weiterhin rügt, das Berufungsgericht sei von dem Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (a.a.O.) abgewichen, greift auch diese Rüge nicht durch.

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1993 - 9 B 20.93
    Eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache ist regelmäßig ein Umstand, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht (vgl. hierzu Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).
  • BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Volksdeutsche Bekenntnislage

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1993 - 9 B 20.93
    Von dieser Rechtslage, die grundsätzlich auch für Polen maßgebend ist (vgl. Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67; Beschluß vom 24. Februar 1993 - BVerwG 9 B 310.92), ist das Berufungsgericht ausgegangen, hat jedoch dem Vorbringen des Klägers aus den von ihm dargelegten Gründen keine Tatsachen entnehmen können, aus denen sich unmittelbar eine Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins in Form eines Schlüsselerlebnisses ergeben könnte.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 9 B 310.92

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen einer deutschen

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1993 - 9 B 20.93
    Von dieser Rechtslage, die grundsätzlich auch für Polen maßgebend ist (vgl. Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67; Beschluß vom 24. Februar 1993 - BVerwG 9 B 310.92), ist das Berufungsgericht ausgegangen, hat jedoch dem Vorbringen des Klägers aus den von ihm dargelegten Gründen keine Tatsachen entnehmen können, aus denen sich unmittelbar eine Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins in Form eines Schlüsselerlebnisses ergeben könnte.
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1993 - 9 B 20.93
    In diesem Urteil ist - wie die Beschwerde zutreffend ausführt - unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - (BVerwGE 51, 298 ) ausgeführt, daß hinsichtlich der Beherrschung der deutschen Sprache durch einen Spätgeborenen zu berücksichtigen ist, inwieweit im Vertreibungsgebiet der Gebrauch der deutschen Sprache zeitweilig oder dauernd nicht zu Tage treten konnte.
  • BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Ausstellung

    Von dieser Rechtslage, die grundsätzlich auch für Polen maßgebend ist (vgl. Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67; Beschluß vom 23. April 1993 - BVerwG 9 B 20.93 -), ist das Verwaltungsgericht, auf dessen Urteil sich das Berufungsgericht vollinhaltlich bezieht, ausgegangen.
  • BVerwG, 14.09.1993 - 9 B 454.93

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Deutsche

    Das gilt grundsätzlich auch für Spätgeborene aus Polen, die - wie die Klägerin - im Jahre 1962 geboren sind, weil der öffentliche Gebrauch der deutschen Sprache in Polen ungefähr seit Ende 1956 nicht mehr verboten war (Beschluß vom 23. April 1993 - BVerwG 9 B 20.93 -).
  • OVG Hamburg, 27.02.1995 - Bf III 53/94

    Erteilung eines Vertriebenenausweises; Vertriebenenausweis; Deutsche

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - 6 S 147/92

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Vermutung des Vertreibungsdrucks

    Dies gilt grundsätzlich auch für Polen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.04.1993 - 9 B 20.93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 6 S 2840/93

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Vermutung des Vertreibungsdrucks -

    Abgesehen davon, daß es für die Weitervermittlung der deutschen Bekenntnislage nicht auf ein Verschulden ankommt, ist jedenfalls ab Mitte der 50er Jahre der Gebrauch der deutschen Sprache in Polen nicht mehr verboten gewesen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.04.1993 - 9 B 20.93 -); objektive Hinderungsgründe standen also dem Erlernen der deutschen Sprache durch den Kläger nicht entgegen.
  • BVerwG, 16.06.1994 - 9 B 58.94

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Das gilt grundsätzlich auch für Polen, wo der Gebrauch der deutschen Sprache jedenfalls ungefähr seit Ende 1956 nicht mehr verboten war (Beschlüsse vom 23. April 1993 - BVerwG 9 B 20.93 - vom 7. Juni 1993 - BVerwG 9 B 289.93 - vom 17. Juni 1993 - BVerwG 9 B 283.93 - und vom 23. Juni 1993 - BVerwG 9 B 341.93 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht