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   BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 25.01   

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https://dejure.org/2001,12873
BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 25.01 (https://dejure.org/2001,12873)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2001 - 9 B 25.01 (https://dejure.org/2001,12873)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 9 B 25.01 (https://dejure.org/2001,12873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Materiellrechtliche Beurteilung der Erforderlichkeit von Erschließungskosten - Überprüfung von Tragfähigkeit und Frostsicherheit des Oberbaus im Rahmen eines Gutachtens zu einem Erdbaulaboratorium - Angemessenheit des Umfangs etwaiger Mehrflächen bei dem Gesamtausbau ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 25.01
    Die Klägerin rügt weiter, das angefochtene Urteil weiche mit der Auffassung, im Einzelfall könnten im umlagefähigen Erschließungsaufwand auch solche Aufwendungen enthalten sein, die durch Mängel im Vergabeverfahren verursacht worden sind oder die für tatsächlich technisch nicht erforderliche, nicht mängelfrei hergestellte, auf der Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen Gemeinde und Bauunternehmer nicht abrechnungsfähige oder überhaupt nicht erbrachte Leistungen getätigt worden sind, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 16.76 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 24), vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 69 und 70.77 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 27) und vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - (Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50) ab, wonach zum Erschließungsaufwand im Sinne des § 128 Abs. 1 BauGB nur derjenige Aufwand der Gemeinde gehöre, den sie im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe als Erschließungsträger aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten habe machen müssen.

    Sie führt ausnahmsweise nur dann zu einer bundesrechtlichen Frage, die ggf. im Revisionsverfahren geklärt werden könnte, wenn die Satzung mit dem Inhalt, den sie durch die Auslegung des Berufungsgerichts erhalten hat, gegen Bundesrecht verstößt oder wenn die Auslegung auf einer vermeintlichen Bindung durch Bundesrecht beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 1997 a.a.O. S. 9 f. m.w.N.).

    Diese Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im bejahenden Sinne geklärt (vgl. BVerwGE 59, 249 ; Beschluss vom 1. September 1997 a.a.O. S. 9).

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 25.01
    Mit der Rüge, das Berufungsgericht habe gegen Denkgesetze verstoßen und dadurch § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verletzt, kann ein Verfahrensmangel nur dann bezeichnet werden, wenn sich der behauptete Fehler auf die tatsächliche Würdigung beschränkt und die - dem sachlichen Recht zuzurechnende - rechtliche Subsumtion nicht berührt (vgl. BVerwGE 84, 271 ; BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 28).

    Abgesehen davon entsteht ein Verstoß gegen Denkgesetze nicht bereits dadurch, dass der Tatrichter eine Würdigung vorgenommen hat, die nicht zwingend oder nicht überzeugend ist und nach den Vorstellungen der Klägerin anders hätte ausfallen sollen, sondern nur dann, wenn das Gericht einen Schluss gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl. BVerwGE 84, 271 ; BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 Nr. 270).

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 25.01
    sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin beantwortet, dass die bautechnische Ausgestaltung der für eine Erschließungsanlage vorgesehenen Teileinrichtungen zu dem zwingend in die Satzung aufzunehmenden Ausbauprogramm gehört, soweit davon die endgültige Herstellung der Anlage abhängen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 13.94 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 124 S. 10).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 25.01
    Diese Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im bejahenden Sinne geklärt (vgl. BVerwGE 59, 249 ; Beschluss vom 1. September 1997 a.a.O. S. 9).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 25.01
    Soweit die Klägerin rügt, das angefochtene Urteil weiche hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen für die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage im Sinne von § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB von den Anforderungen ab, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - (BVerwGE 64, 186 ) an eine Erschließungsanlage gestellt habe, übersieht sie, dass sich die dort gestellten Anforderungen nicht auf § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB, sondern auf Art und Umfang der kraft verdichteter Erschließungspflicht gebotenen Erschließung bezogen.
  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 25.01
    Schließlich rügt die Klägerin, das angefochtene Urteil weiche mit der Annahme eines Entscheidungsspielraums der Gemeinde bei der Beurteilung der Angemessenheit weiterer Aufklärungsversuche im Rahmen der Prognose, ob und inwieweit Preisanpassungs- bzw. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauunternehmer mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können, von den Grundsätzen ab, die das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - (BVerwGE 56, 110 ) und vom 17. Februar 1978 - BVerwG 1 C 102.76 - (BVerwGE 55, 250 ) für administrative Prognoseentscheidungen aufgestellt habe.
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 25.01
    Schließlich rügt die Klägerin, das angefochtene Urteil weiche mit der Annahme eines Entscheidungsspielraums der Gemeinde bei der Beurteilung der Angemessenheit weiterer Aufklärungsversuche im Rahmen der Prognose, ob und inwieweit Preisanpassungs- bzw. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauunternehmer mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können, von den Grundsätzen ab, die das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - (BVerwGE 56, 110 ) und vom 17. Februar 1978 - BVerwG 1 C 102.76 - (BVerwGE 55, 250 ) für administrative Prognoseentscheidungen aufgestellt habe.
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 25.01
    Mit der Rüge, das Berufungsgericht habe gegen Denkgesetze verstoßen und dadurch § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verletzt, kann ein Verfahrensmangel nur dann bezeichnet werden, wenn sich der behauptete Fehler auf die tatsächliche Würdigung beschränkt und die - dem sachlichen Recht zuzurechnende - rechtliche Subsumtion nicht berührt (vgl. BVerwGE 84, 271 ; BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 28).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 25.01
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 25.01
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen

  • BVerwG, 24.05.1996 - 8 B 98.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge des Verstoßes gegen Denkgesetze

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 16.76

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Mitverwendung privater Einrichtungen

  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 104.67

    Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage

  • BVerwG, 20.11.1981 - 3 B 52.81

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03

    Erfolgsaussicht, Prozesskostenhilfe, Verkehrsanlage, Anlage, Betrachtungsweise,

    Mit diesem Ergebnis setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2001 (BVerwG 9 B 25.01 - NVwZ-RR 2001, 711); denn das Bundesverwaltungsgericht hatte lediglich festgestellt, dass die bautechnische Ausgestaltung der für eine Erschließungsanlage vorgesehenen Teileinrichtungen zu dem zwingend in die Satzung aufzunehmenden Ausbauprogramm gehört, soweit davon die endgültige Herstellung der Anlage abhängen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 13.94 - Buchholz 406.11 [BauGB] § 133 Nr. 124, S. 10).
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