Rechtsprechung
BVerwG, 17.05.1999 - 9 B 259.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 11.12.1998 - 2 BA 114/94
- BVerwG, 17.05.1999 - 9 B 259.99
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 24.06.1999 - 9 B 18.99
Heranziehung zum Wehrdienst bzw. drohende Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung …
Damit wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dargelegt, wie der Senat zu entsprechenden Rügen der Prozeßbevollmächtigten des Klägers bereits ausgeführt hat (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1999 - BVerwG 9 B 259.99 -). - VGH Baden-Württemberg, 19.03.2001 - A 3 S 192/01
Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
Bestimmte Einschränkungen für die Ausübung dieser Befugnis sehe das Gesetz nicht vor, insbesondere auch nicht die Rücksichtnahme auf individuelle Belange des Asylbewerbers (BVerwG, Beschluss vom 24.6.1999 - 9 B 18.99 -, zit. nach juris; vgl. auch Beschluss vom 17.5.1999 - 9 B 259.99 - zit. nach juris). - BVerwG, 10.03.2000 - 9 B 624.99 Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß etwaige Mängel des Berufungszulassungsverfahrens grundsätzlich nicht zu einer Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen können, weil die Zulassung der Berufung eine im Revisionszulassungsverfahren nicht mehr anfechtbare Vorentscheidung darstellt (§ 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO ; vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 1999 - BVerwG 9 B 252.99 und BVerwG 9 B 259.99 -).
- BVerwG, 02.06.1999 - 9 B 317.99
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Dies hat der Senat zu entsprechenden Rügen des Prozeßbevollmächtigten des Klägers bereits ausgeführt (vgl. den Beschluß vom 17. Mai 1999 - BVerwG 9 B 259.99 -); hierauf wird Bezug genommen. - BVerwG, 17.06.1999 - 9 PKH 90.99
Rechtsmittel
Daß die Verfahrens- und Grundsatzrügen unter Nr. 1 bis 4 der Beschwerdebegründung den Bezeichnungsanforderungen nicht genügen, hat der Senat zu entsprechenden Rügen des Prozeßbevollmächtigten des Klägers bereits ausgeführt (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1999 - BVerwG 9 B 259.99 - und vom 2. Juni 1999 - BVerwG 9 B 317.99 -); hierauf wird Bezug genommen. - BVerwG, 17.06.1999 - 9 B 318.99
Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Gefahr politischer Verfolgung …
Daß die Verfahrens- und Grundsatzrügen unter Nr. 1 bis 4 der Beschwerdebegründung den Bezeichnungsanforderungen nicht genügen, hat der Senat zu entsprechenden Rügen des Prozeßbevollmächtigten des Klägers bereits ausgeführt (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1999 - BVerwG 9 B 259.99 - und vom 2. Juni 1999 - BVerwG 9 B 317.99 -); hierauf wird Bezug genommen. - BVerwG, 02.06.1999 - 9 PKH 89.99
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Dies hat der Senat zu entsprechenden Rügen des Prozeßbevollmächtigten des Klägers bereits ausgeführt (vgl. den Beschluß vom 17. Mai 1999 - BVerwG 9 B 259.99 -); hierauf wird Bezug genommen.