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   BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 285.92   

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https://dejure.org/1993,11277
BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 285.92 (https://dejure.org/1993,11277)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1993 - 9 B 285.92 (https://dejure.org/1993,11277)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1993 - 9 B 285.92 (https://dejure.org/1993,11277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen einer deutschen Volkszugehörigkeit eines Spätgeborenen - Bekenntnis zum deutschen Volkstum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 285.92
    Der im Jahre 1957 in L... (L ...), Banat, Rumänien, geborene Kläger, der die Erteilung des Vertriebenenausweises begehrt, meint zunächst, das Berufungsgericht sei bei der Beurteilung, ob er deutscher Volkszugehöriger im Sinne des § 6 BVFG sei, von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abgewichen.

    Diesen Anforderungen entspricht die Beschwerdebegründung nicht, in der lediglich die Leitsätze der Entscheidung vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (a.a.O.) zitiert werden und sodann ausgeführt wird, daß danach dem Kläger der beantragte Vertriebenenausweis hätte erteilt werden müssen.

    Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Senats, der den Inhalt der Entscheidung vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (a.a.O.) in seinem Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) näher präzisiert hat, liegt auch nicht vor.

  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 88.80

    Verfahrensrüge wegen einer Überraschungsentscheidung als Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 285.92
    Es ist nicht Gegenstand der gerichtlichen Aufklärungspflicht, in nicht durch entsprechendes Vorbringen oder andere konkrete Anhaltspunkte veranlaßte Nachforschungen darüber einzutreten, ob nicht vielleicht weitere für die Entscheidung bedeutsame Umstände gegeben sein könnten (Beschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 4 B 88.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 129).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 285.92
    Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Senats, der den Inhalt der Entscheidung vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (a.a.O.) in seinem Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) näher präzisiert hat, liegt auch nicht vor.
  • BVerwG, 12.04.1988 - 3 C 37.87

    Antrag auf Feststellung von Vermögensschäden an einem Betrieb - Flucht aus

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 285.92
    Der Ausnahmefall, daß ein Ausweisbewerber von bestimmten Umständen schlechterdings aus eigenem Erleben keine Kenntnis haben kann, aber Zeugen vorhanden sind, die diese Kenntnis möglicherweise besitzen (vgl. Urteil vom 12. April 1988 - BVerwG 3 C 37.87 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 28), liegt hier offensichtlich nicht vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - 6 S 147/92

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Vermutung des Vertreibungsdrucks

    Solche Darlegungen können durch Zeugenaussagen allenfalls bestätigt, nicht aber ersetzt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.02.1993 - BVerwG 9 B 285.92 -).
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