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   BVerwG, 25.05.1999 - 9 B 288.99   

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https://dejure.org/1999,4873
BVerwG, 25.05.1999 - 9 B 288.99 (https://dejure.org/1999,4873)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1999 - 9 B 288.99 (https://dejure.org/1999,4873)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1999 - 9 B 288.99 (https://dejure.org/1999,4873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe - Gewährung eines Aufenthaltsrechts für sogenannte Botschaftsflüchtlinge bei der Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.06.1997 - 9 B 280.97

    Anerkennung als Asylberechtigter - Nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1999 - 9 B 288.99
    Danach wird ein als asylberechtigt Anerkannter nicht dadurch in seinen Rechten verletzt, daß das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge einen - ansonsten berechtigten - Widerruf der Asylanerkennung nicht unverzüglich ausspricht (vgl. den bereits in der Berufungsentscheidung zitierten Beschluß des Senats vom 27. Juni 1997 - BVerwG 9 B 280.97 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 2 = NVwZ-RR 1997, 741).
  • BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05

    Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Unverzüglichkeit, Jahresfrist,

    Deshalb kann ein als asylberechtigt Anerkannter nicht dadurch in seinen Rechten verletzt werden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (früher: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) einen - ansonsten berechtigten Widerruf nicht unverzüglich ausspricht (Beschluss vom 12. Februar 1998 BVerwG 9 B 654.97 und Beschluss vom 25. Mai 1999 BVerwG 9 B 288.99 ).
  • VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 280/02

    Wenn die Anerkennung des Stammberechtigten zu widerrufen ist, kann kein

    Angesichts der gesetzlichen Verpflichtung der Behörde zum Widerruf soll die bei Fehlen der Verfolgungsgefahr nicht länger gerechtfertigte Asylberechtigung im Interesse der alsbaldigen Entlastung der Bundesrepublik Deutschland als Aufnahmestaat unverzüglich beseitigt werden (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 1997 - 9 B 280/97 - NVwZ-RR 1997 S. 241 = juris und vom 25. Mai 1999 - 9 B 288/99 - juris).
  • VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 642/02

    Familienasyl für Angehörige afghanischer Asylberechtigter teilweise bestätigt

    Angesichts der gesetzlichen Verpflichtung der Behörde zum Widerruf soll die bei Fehlen der Verfolgungsgefahr nicht länger gerechtfertigte Asylberechtigung im Interesse der alsbaldigen Entlastung der Bundesrepublik Deutschland als Aufnahmestaat unverzüglich beseitigt werden (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 1997 - 9 B 280/97 - NVwZ-RR 1997 S. 241 = juris und vom 25. Mai 1999 - 9 B 288/99 - juris).
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