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   BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02   

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https://dejure.org/2002,17281
BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02 (https://dejure.org/2002,17281)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.2002 - 9 B 30.02 (https://dejure.org/2002,17281)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 2002 - 9 B 30.02 (https://dejure.org/2002,17281)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70

    Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
    Wenn die Beschwerde insoweit auf die gegenüber einer früheren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 42, 210) angeblich veränderte Sachlage und die - vom Oberverwaltungsgericht verneinte - Möglichkeit eines nach Nutzungsarten differenzierenden Umlegungsmaßstabes verweist, wirft sie tatsächliche Fragen sowie solche der Anwendung feststehender Grundsätze des Bundesrechts auf konkrete, landesrechtlich geregelte Sachverhalte auf, die eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlcher Bedeutung nicht begründen können.

    Dabei verkennt sie, dass der Klägerin nicht ein Beitrag im Rechtssinne, sondern eine Verbandslast abverlangt wird, der ein die Anwendung des Vorteilsprinzips rechtfertigender Entgeltcharakter nicht beigemessen werden kann, und zwar unabhängig davon, ob sie Mitgliedern des Gewässerunterhaltungsverbandes (vgl. BVerwGE 42, 210) oder - aufgrund der hier vom Gesetzgeber gewählten ähnlichen Ausgestaltung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1992 - BVerwG 7 B 149.91 - Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 3, S. 2) - Grundstückseigentümern im Einzugsgebiet als Nichtverbandsmitgliedern auferlegt ist.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
    2 Abgesehen davon, dass die Beschwerde es entgegen § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO versäumt, eine bestimmte Rechtsfrage zu formulieren (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.), vermag sie die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch sinngemäß nicht darzulegen.
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, eine erdrosselnde Wirkung liege nicht schon dann vor, wenn die Geldleistungspflicht die Fortführung einzelner Unternehmen aufgrund ihrer besonderen Lage unmöglich mache; sie müsse diese Wirkung als Regel haben, den Effekt also bei ihrer Anwendung regelmäßig hervorrufen (BVerfGE 95, 267 ).
  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
    Auch wenn an die Erhebung von Verbandslasten deswegen weniger strenge rechtliche Anforderungen zu stellen sind als an Beiträge im Rechtssinne (BVerwGE 109, 97 ), verlangt Art. 2 Abs. 1 GG, dass für die Inanspruchnahme eines Grundstückseigentümers ein sachgerechter Grund vorliegen muss und die Umlegung ihrerseits nicht sachunangemessen sein und nicht zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung führen darf (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 64.87 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1, S. 3).
  • BFH, 23.03.1998 - II R 41/96

    Steuerklasse für Verlobte

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
    Er liegt schon deswegen nahe, weil einerseits der Gesetzgeber bei der Normierung einer Geldleistungspflicht solche individuellen Besonderheiten nicht erkennen und berücksichtigen könnte, andererseits mit § 13 a des vom Oberverwaltungsgericht für anwendbar erklärten KAG LSA ein Instrumentarium zur Verfügung steht, das es ermöglicht, Härten im Einzelfall zu vermeiden (zur verfassungsrechtlichen Funktion solcher Billigkeitsmaßnahmen vgl. BFHE 185, 270 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1992 - 11 B 24.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
    Ist aber eine Vorschrift des Bundesrechts ausschließlich kraft eines - vom Oberverwaltungsgericht hier wiederum irrevisibel ausgelegten - Gesetzesbefehls des Landesgesetzgebers anzuwenden, handelt es sich insoweit um irrevisibles Landesrecht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschluss vom 1. September 1992 - BVerwG 11 B 24.92 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 7 B 149.91

    Kommunale Selbstverwaltung - Erlaß einer Ortssatzung - Ersatzvornahme -

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
    Dabei verkennt sie, dass der Klägerin nicht ein Beitrag im Rechtssinne, sondern eine Verbandslast abverlangt wird, der ein die Anwendung des Vorteilsprinzips rechtfertigender Entgeltcharakter nicht beigemessen werden kann, und zwar unabhängig davon, ob sie Mitgliedern des Gewässerunterhaltungsverbandes (vgl. BVerwGE 42, 210) oder - aufgrund der hier vom Gesetzgeber gewählten ähnlichen Ausgestaltung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1992 - BVerwG 7 B 149.91 - Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 3, S. 2) - Grundstückseigentümern im Einzugsgebiet als Nichtverbandsmitgliedern auferlegt ist.
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87

    Zweckverbandsrecht - Verwaltungsprozessrecht - Beigeladener Gewerbetreibender -

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
    Auch wenn an die Erhebung von Verbandslasten deswegen weniger strenge rechtliche Anforderungen zu stellen sind als an Beiträge im Rechtssinne (BVerwGE 109, 97 ), verlangt Art. 2 Abs. 1 GG, dass für die Inanspruchnahme eines Grundstückseigentümers ein sachgerechter Grund vorliegen muss und die Umlegung ihrerseits nicht sachunangemessen sein und nicht zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung führen darf (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 64.87 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1, S. 3).
  • BFH, 17.06.1998 - II B 33/98

    Grundstückserwerb zu eigenen Wohnzwecken

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
    Aus Art. 2 Abs. 1 GG ergeben sich insoweit keine weitergehenden Anforderungen (vgl. BFH, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 2 B 33.98 - BFH/NV 1999, 76).
  • BVerwG, 06.05.1998 - 2 B 33.98

    Anforderungen an die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
    Aus Art. 2 Abs. 1 GG ergeben sich insoweit keine weitergehenden Anforderungen (vgl. BFH, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 2 B 33.98 - BFH/NV 1999, 76).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14

    Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt

    Irrevisibles Landesrecht liegt dagegen vor, wenn eine Vorschrift des Bundesrechts nicht kraft Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers, sondern nur kraft der Bezugnahme im Landesrecht und damit aufgrund einer gesetzgeberischen Entscheidung des Landes für den betreffenden Streitfall Geltung beansprucht (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2002 - 9 B 30.02 - juris, vom 10. August 2007 - 9 B 19.07 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 29 und vom 2. Juli 2009 - 7 B 9.09 - DVBl 2009, 1122).
  • OVG Saarland, 07.01.2005 - 3 Q 41/04

    Abwasser; Verbandsbeitrag; sachliche Unbilligkeit; Erlass; Übermaßverbot

    BVerwG, Beschluss vom 7.6.2002 - 9 B 30/02 - Juris-Ausdruck Seite 2; ebenso schon zum Flächenmaßstab BVerwG, Urteil vom 23.5.1973 - IV C 21.70 -, Juris-Ausdruck Seite 4.

    Zur Verbandslast als Abgabe BVerwG, Urteil vom 21.4.2004 - 6 C 20/03 -, Juris-Ausdruck Seite 5; zur Anwendung des Kommunalabgabenrechts BVerwG, Beschluss vom 7.6.2002 - 9 B 30/02 -, Juris-Ausdruck Seite 2.

    BVerwG, Beschluss vom 7.6.2002 - 9 B 30/02 -, Juris-Ausdruck Seite 2.

    BVerwG, Beschluss vom 7.6.2002 - 9 B 30/02 -, Juris-Ausdruck Seite 2.

    BVerwG, Beschluss vom 7.6.2002 - 9 B 30/02 -, Seite 2 des amtl.

  • BVerwG, 02.07.2009 - 7 B 9.09

    Revision; revisibles Recht; Bundesrecht; Landesrecht; Verweis auf Bundesrecht;

    Irrevisibles Landesrecht liegt vor, wenn eine Vorschrift des Bundesrechts nicht kraft Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers, sondern nur kraft der Bezugnahme im Landesrecht und damit aufgrund einer gesetzgeberischen Entscheidung des Landes Geltung beansprucht (Beschlüsse vom 7. Juni 2002 - BVerwG 9 B 30.02 - [...]; und vom 10. August 2007 - BVerwG 9 B 19.07 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 29).
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