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BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 314/01
- BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands
Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
Wenn die Beschwerde insoweit auf die gegenüber einer früheren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 42, 210) angeblich veränderte Sachlage und die - vom Oberverwaltungsgericht verneinte - Möglichkeit eines nach Nutzungsarten differenzierenden Umlegungsmaßstabes verweist, wirft sie tatsächliche Fragen sowie solche der Anwendung feststehender Grundsätze des Bundesrechts auf konkrete, landesrechtlich geregelte Sachverhalte auf, die eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlcher Bedeutung nicht begründen können.Dabei verkennt sie, dass der Klägerin nicht ein Beitrag im Rechtssinne, sondern eine Verbandslast abverlangt wird, der ein die Anwendung des Vorteilsprinzips rechtfertigender Entgeltcharakter nicht beigemessen werden kann, und zwar unabhängig davon, ob sie Mitgliedern des Gewässerunterhaltungsverbandes (vgl. BVerwGE 42, 210) oder - aufgrund der hier vom Gesetzgeber gewählten ähnlichen Ausgestaltung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3. Juli 1992 - BVerwG 7 B 149.91 - Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 3, S. 2) - Grundstückseigentümern im Einzugsgebiet als Nichtverbandsmitgliedern auferlegt ist.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
2 Abgesehen davon, dass die Beschwerde es entgegen § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO versäumt, eine bestimmte Rechtsfrage zu formulieren (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.), vermag sie die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch sinngemäß nicht darzulegen. - BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, eine erdrosselnde Wirkung liege nicht schon dann vor, wenn die Geldleistungspflicht die Fortführung einzelner Unternehmen aufgrund ihrer besonderen Lage unmöglich mache; sie müsse diese Wirkung als Regel haben, den Effekt also bei ihrer Anwendung regelmäßig hervorrufen (BVerfGE 95, 267 ).
- BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98
Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
Auch wenn an die Erhebung von Verbandslasten deswegen weniger strenge rechtliche Anforderungen zu stellen sind als an Beiträge im Rechtssinne (BVerwGE 109, 97 ), verlangt Art. 2 Abs. 1 GG, dass für die Inanspruchnahme eines Grundstückseigentümers ein sachgerechter Grund vorliegen muss und die Umlegung ihrerseits nicht sachunangemessen sein und nicht zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung führen darf (BVerwG…, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 64.87 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1, S. 3). - BFH, 23.03.1998 - II R 41/96
Steuerklasse für Verlobte
Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
Er liegt schon deswegen nahe, weil einerseits der Gesetzgeber bei der Normierung einer Geldleistungspflicht solche individuellen Besonderheiten nicht erkennen und berücksichtigen könnte, andererseits mit § 13 a des vom Oberverwaltungsgericht für anwendbar erklärten KAG LSA ein Instrumentarium zur Verfügung steht, das es ermöglicht, Härten im Einzelfall zu vermeiden (zur verfassungsrechtlichen Funktion solcher Billigkeitsmaßnahmen vgl. BFHE 185, 270 m.w.N.). - BVerwG, 01.09.1992 - 11 B 24.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
Ist aber eine Vorschrift des Bundesrechts ausschließlich kraft eines - vom Oberverwaltungsgericht hier wiederum irrevisibel ausgelegten - Gesetzesbefehls des Landesgesetzgebers anzuwenden, handelt es sich insoweit um irrevisibles Landesrecht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschluss vom 1. September 1992 - BVerwG 11 B 24.92 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171 m.w.N.). - BVerwG, 03.07.1992 - 7 B 149.91
Kommunale Selbstverwaltung - Erlaß einer Ortssatzung - Ersatzvornahme - …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
Dabei verkennt sie, dass der Klägerin nicht ein Beitrag im Rechtssinne, sondern eine Verbandslast abverlangt wird, der ein die Anwendung des Vorteilsprinzips rechtfertigender Entgeltcharakter nicht beigemessen werden kann, und zwar unabhängig davon, ob sie Mitgliedern des Gewässerunterhaltungsverbandes (vgl. BVerwGE 42, 210) oder - aufgrund der hier vom Gesetzgeber gewählten ähnlichen Ausgestaltung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1992 - BVerwG 7 B 149.91 - Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 3, S. 2) - Grundstückseigentümern im Einzugsgebiet als Nichtverbandsmitgliedern auferlegt ist. - BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 64.87
Zweckverbandsrecht - Verwaltungsprozessrecht - Beigeladener Gewerbetreibender - …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
Auch wenn an die Erhebung von Verbandslasten deswegen weniger strenge rechtliche Anforderungen zu stellen sind als an Beiträge im Rechtssinne (BVerwGE 109, 97 ), verlangt Art. 2 Abs. 1 GG, dass für die Inanspruchnahme eines Grundstückseigentümers ein sachgerechter Grund vorliegen muss und die Umlegung ihrerseits nicht sachunangemessen sein und nicht zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung führen darf (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 64.87 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1, S. 3). - BFH, 17.06.1998 - II B 33/98
Grundstückserwerb zu eigenen Wohnzwecken
Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
Aus Art. 2 Abs. 1 GG ergeben sich insoweit keine weitergehenden Anforderungen (vgl. BFH, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 2 B 33.98 - BFH/NV 1999, 76). - BVerwG, 06.05.1998 - 2 B 33.98
Anforderungen an die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
Aus Art. 2 Abs. 1 GG ergeben sich insoweit keine weitergehenden Anforderungen (vgl. BFH, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 2 B 33.98 - BFH/NV 1999, 76).
- BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14
Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt
Irrevisibles Landesrecht liegt dagegen vor, wenn eine Vorschrift des Bundesrechts nicht kraft Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers, sondern nur kraft der Bezugnahme im Landesrecht und damit aufgrund einer gesetzgeberischen Entscheidung des Landes für den betreffenden Streitfall Geltung beansprucht (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2002 - 9 B 30.02 - juris, vom 10. August 2007 - 9 B 19.07 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 29 und vom 2. Juli 2009 - 7 B 9.09 - DVBl 2009, 1122). - OVG Saarland, 07.01.2005 - 3 Q 41/04
Abwasser; Verbandsbeitrag; sachliche Unbilligkeit; Erlass; Übermaßverbot
BVerwG, Beschluss vom 7.6.2002 - 9 B 30/02 - Juris-Ausdruck Seite 2; ebenso schon zum Flächenmaßstab BVerwG, Urteil vom 23.5.1973 - IV C 21.70 -, Juris-Ausdruck Seite 4.Zur Verbandslast als Abgabe BVerwG, Urteil vom 21.4.2004 - 6 C 20/03 -, Juris-Ausdruck Seite 5; zur Anwendung des Kommunalabgabenrechts BVerwG, Beschluss vom 7.6.2002 - 9 B 30/02 -, Juris-Ausdruck Seite 2.
BVerwG, Beschluss vom 7.6.2002 - 9 B 30/02 -, Juris-Ausdruck Seite 2.
BVerwG, Beschluss vom 7.6.2002 - 9 B 30/02 -, Juris-Ausdruck Seite 2.
BVerwG, Beschluss vom 7.6.2002 - 9 B 30/02 -, Seite 2 des amtl.
- BVerwG, 02.07.2009 - 7 B 9.09
Revision; revisibles Recht; Bundesrecht; Landesrecht; Verweis auf Bundesrecht; …
Irrevisibles Landesrecht liegt vor, wenn eine Vorschrift des Bundesrechts nicht kraft Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers, sondern nur kraft der Bezugnahme im Landesrecht und damit aufgrund einer gesetzgeberischen Entscheidung des Landes Geltung beansprucht (Beschlüsse vom 7. Juni 2002 - BVerwG 9 B 30.02 - [...]; und vom 10. August 2007 - BVerwG 9 B 19.07 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 29).
- VG Cottbus, 24.11.2022 - 1 K 569/16 Zum anderen darf die Grundsteuer die Bürger nicht übermäßig belasten und sie darf für die ihr Unterworfenen - gemessen an der finanziellen Leistungskraft der Gesamtheit der Steuerpflichtigen unter gewöhnlichen Umständen - keine "erdrosselnde" Wirkung haben (…BVerwG, Beschl. v. 26. Oktober 2016 - BVerwG 9 B 28.16 -, juris Rn. 4 [Grundsteuer];… BVerwG, Urt. v. 15. Oktober 2014 - BVerwG 9 C 8.13 -, juris Rn. 23 ff. [Kampfhundesteuer]; BVerwG, Beschl. v. 07. Juni 2002 - BVerwG 9 B 30.02 -, juris Rn. 6 [Verbandslast]).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2023 - 4 L 15/23
Wertmäßiger Kostenbegriff bei der Ermittlung der Beiträge zum …
Denn trotz Fehlens eines Beitrags im Rechtssinne verlangen Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 5 Abs. 1 LVerf, dass für die Lastentragung eines Grundstückseigentümers ein sachgerechter Grund vorliegen muss und die Umlegung ihrerseits nicht sachunangemessen sein und nicht zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung führen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2002 - 9 B 30.02 -, juris Rn. 5;… Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 -, juris Rn. 29). - VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 477/15
Deichverband; Derogation; Hochwasser; Hochwassergebiet; Mitgliedschaft; …
Dies trifft nicht zu, wenn Bundesrecht - wie hier - allein aufgrund eines landesrechtlichen Verweises zur Anwendung gelangt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.12.2009 - 8 B 46/09 -, juris, Rn. 2;… Beschl. v. 01.09.1992 - 11 B 24/92 -, juris, Rn. 3; konkret zu § 80 WVG: BVerwG, Beschl. v. 07.06.2002 - 9 B 30/02 -, juris, Rn. 3). - BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 48.09
Qualifizierung von erlassenen Bescheiden als "Vorausleistungsbescheide" i.R.e. …
Die Vorschriften des Wasserverbandsgesetzes - und mithin auch die Regelung des § 30 WVG - kommen hier nicht aufgrund bundesrechtlicher Anordnung, sondern deshalb zur Anwendung, weil Landesrecht hierauf verweist und diese landesrechtliche Verweisung für die Geltung des Wasserverbandsgesetzes sowohl dem Grunde als auch dem Umfang nach maßgeblich ist (§ 80 WVG;… Beschlüsse vom 4. Juni 2002 - BVerwG 9 B 15.02 - juris Rn. 11 und vom 7. Juni 2002 - BVerwG 9 B 30.02 - juris Rn. 3). - BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 59.09 Die Vorschriften des Wasserverbandsgesetzes - und mithin auch die Regelung des § 30 WVG - kommen hier nicht aufgrund bundesrechtlicher Anordnung, sondern deshalb zur Anwendung, weil Landesrecht hierauf verweist und diese landesrechtliche Verweisung für die Geltung des Wasserverbandsgesetzes sowohl dem Grunde als auch dem Umfang nach maßgeblich ist (§ 80 WVG;… Beschlüsse vom 4. Juni 2002 - BVerwG 9 B 15.02 - juris Rn. 11 und vom 7. Juni 2002 - BVerwG 9 B 30.02 - juris Rn. 3).
- LSG Schleswig-Holstein, 08.05.2003 - L 5 U 116/02
Beitragspflicht von Bauunternehmen für die Unfallversicherung; Übernahme des …
Im Übrigen liegt eine erdrosselnde Wirkung nicht schon dann vor, wenn die Geldleistungspflicht die Fortführung einzelner Unternehmen auf Grund ihrer besonderen Lage unmöglich macht; sie muss diese Wirkung als Regel haben, den Effekt also bei ihrer Anwendung regelmäßig hervorrufen (BVerfGE 95, 267, 301; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2002 ? 9 B 30/02). - BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 53.09 Die Vorschriften des Wasserverbandsgesetzes - und mithin auch die Regelung des § 30 WVG - kommen hier nicht aufgrund bundesrechtlicher Anordnung, sondern deshalb zur Anwendung, weil Landesrecht hierauf verweist und diese landesrechtliche Verweisung für die Geltung des Wasserverbandsgesetzes sowohl dem Grunde als auch dem Umfang nach maßgeblich ist (§ 80 WVG;… Beschlüsse vom 4. Juni 2002 - BVerwG 9 B 15.02 - juris Rn. 11 und vom 7. Juni 2002 - BVerwG 9 B 30.02 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 49.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 50.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 61.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 69.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 58.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 55.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 66.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 62.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 56.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 63.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 54.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 65.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 64.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 51.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 52.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 60.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 67.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 57.09
- BVerwG, 23.09.2009 - 9 B 68.09
- OVG Niedersachsen, 24.05.2005 - 15 KF 14/04