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   BVerwG, 18.07.1996 - 9 B 367.96   

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BVerwG, 18.07.1996 - 9 B 367.96 (https://dejure.org/1996,6211)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1996 - 9 B 367.96 (https://dejure.org/1996,6211)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 9 B 367.96 (https://dejure.org/1996,6211)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Staatliche Verantwortung für politische Verfolgungshandlungen - Zurechnung von Folterfällen im srilankischen Staat

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94

    Begründung der Zurechnung von Drittverfolgungsmaßnahmen dem Staat auf Grund einer

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1996 - 9 B 367.96
    Das Berufungsgericht mißversteht den von ihm in Anspruch genommenen Beschluß des Senats vom 24.03.1995 (- BVerwG 9 B 747.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 177).
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1996 - 9 B 367.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts scheidet eine zumutbare inländische Fluchtalternative grundsätzlich nur und erst dann aus, wenn ein zu menschenwürdigem Leben erforderliches wirtschaftliches Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist, d.h. wenn die wirtschaftliche Existenz des Asylbewerbers am Ort der inländischen Fluchtalternative durch keine ihm zumutbare Beschäftigung "oder auf sonstige Weise" gewährleistet ist (vgl. etwa BVerwG Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 8 LB 13/02

    Abschiebungsschutz; Asyl; Asylanerkennung; Asylberechtigter; Asylberechtigung;

    Dabei geht der Senat davon aus, dass das wirtschaftliche Existenzminimum auch dann gewährleistet ist, wenn der Schutzsuchende auf Dauer für die Schaffung einer Lebensgrundlage auf private oder öffentliche Zuwendungen angewiesen ist und solche Zuwendungen erfolgen (BVerwG, Beschl. v. 18.7.1996 - 9 B 367.96 - BVerwG, Urt. v. 15.7.1997 - 9 C 2.97 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr.  194).
  • BVerwG, 15.07.1997 - 9 C 2.97

    Existenzminimum - Inländische Fluchtalternative - Gegenterror - Verfolgungsdichte

    Eine zumutbare inländische Fluchtalternative scheidet grundsätzlich nur und erst dann aus, wenn das zu einem menschenwürdigen Leben erforderliche wirtschaftliches Existenzminimum nicht mehr erreichbar ist, d.h. wenn die wirtschaftliche Existenz des Asylbewerbers am Ort der inländischen Fluchtalternative weder durch eine ihm zumutbare Beschäftigung noch auf sonstige Weise gewährleistet ist (vgl. den Beschluß vom 18. Juli 1996 - BVerwG 9 B 367.96 - unter Hinweis auf das Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2000 - 12 L 748/99

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Albaner; Asyl;

    Das wirtschaftliche Existenzminimum ist aber auch dann gewährleistet, wenn der Schutzsuchende auf Dauer für die Schaffung einer Lebensgrundlage auf private und/oder öffentliche Zuwendungen angewiesen ist und solche Zuwendungen erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.7.1996 - BVerwG 9 B 367.96 - Senat, Urt. v. 19.9.1996 - 12 L 2005/96 -).
  • BVerwG, 27.01.1997 - 9 B 510.96

    Tamilen im Norden Sri Lankas als eine Gruppenverfolgung - Ausübung von

    Wie der Senat zu einer entsprechenden Rüge des Beteiligten in seinem Beschluß vom 18. Juli 1996 - BVerwG 9 B 367.96 - ausgeführt hat, zeigt die Beschwerde insoweit zwar im Ansatz zutreffend auf, daß das Berufungsurteil zumindest in der Rechtsanwendung mit der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit nicht zu vereinbaren ist, als es trotz der von ihm selbst festgestellten ernsthaften Schutzbereitschaft und Schutzwilligkeit sowie fehlender Anhaltspunkte für eine entsprechende Schutzunfähigkeit des srilankischen Staates weiterhin denkbare Folterfälle dem srilankischen Staat gleichwohl zurechnen will und die Prüfung unterlassen hat, ob nicht auch insoweit derzeit und künftig nur noch die Gefahr von Exzeßtaten einzelner Amtswalter besteht, die dem Staat nicht als politische Verfolgung zugerechnet werden könnten.

    Mangels durchgreifender Revisionsrügen gegen die Annahme, daß die Klägerin zu 1 vorverfolgt ist und nicht an einen Ort in ihrem Heimatland zurückkehren kann, an dem sie vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher ist, können auch die weiteren Rügen des Beteiligten (unter V und VI der Beschwerdebegründung) hinsichtlich der wirtschaftlichen Voraussetzungen einer inländischen Fluchtalternative nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. hierzu im übrigen den zitierten Beschluß des Senats vom 18. Juli 1996 - BVerwG 9 B 367.96 - und die danach ergangene Entscheidung des Berufungsgerichts vom 19. September 1996 - 12 L 2005/96 -).

  • VGH Hessen, 03.05.2000 - 5 UE 4657/96

    Sri Lanka: Keine Gruppenverfolgung der Tamilen

    Dies bedeutet, dass eine zumutbare inländische Fluchtalternative grundsätzlich erst dann ausscheidet, wenn die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen am Ort der inländischen Fluchtalternative durch keine ihm zumutbare Beschäftigung oder auf sonstige Weise gewährleistet ist (BVerwG, Beschluss vom 18.07.1996 - 9 B 367.96 - m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 15.07.1997 - 9 C 2.97 -, EZAR 203 Nr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2001 - 8 L 516/97

    Abschiebung; Abschiebungshindernisse; Abschiebungsschutz; Albaner; Aschkali;

    Dabei geht der Senat davon aus, dass das wirtschaftliche Existenzminimum auch dann gewährleistet ist, wenn der Schutzsuchende auf Dauer für die Schaffung einer Lebensgrundlage auf private oder öffentliche Zuwendungen angewiesen ist und solche Zuwendungen erfolgen (BVerwG, Beschl. v. 18.7.1996 - 9 B 367.96 - BVerwG, Urt. v. 15.7.1997 - 9 C 2.97 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 194).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 8 L 1117/99

    Asyl; Asylantragsteller; Asylberechtigter; Asylberechtigung; Asylbewerber;

    Dabei geht der Senat davon aus, dass das wirtschaftliche Existenzminimum auch dann gewährleistet ist, wenn der Schutzsuchende auf Dauer für die Schaffung einer Lebensgrundlage auf private oder öffentliche Zuwendungen angewiesen ist und solche Zuwendungen erfolgen (BVerwG, Beschl. v. 18.7.1996 - 9 B 367.96 - BVerwG, Urt. v. 15.7.1997 - 9 C 2.97 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 194).
  • VGH Hessen, 10.11.1998 - 10 UE 3035/95

    Sri Lanka: keine beachtliche Wahrscheinlichkeit gruppengerichteter Verfolgung von

    Dies bedeutet, dass eine zumutbare inländische Fluchtalternative grundsätzlich erst dann ausscheidet, wenn die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen am Ort der inländischen Fluchtalternative durch keine ihm zumutbare Beschäftigung oder auf sonstige Weise gewährleistet ist (BVerwG, Beschluss vom 18.07.1996 - 9 B 367.96 -, m.w.N.; Urteil vom 15.07.1997 - 9 C 2.97 -).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2001 - 8 L 6555/96

    Abschiebungsschutz; Albaner; albanischer Volkszugehöriger; Asyl;

    Dabei geht der Senat davon aus, dass das wirtschaftliche Existenzminimum auch dann gewährleistet ist, wenn der Schutzsuchende auf Dauer für die Schaffung einer Lebensgrundlage auf private oder öffentliche Zuwendungen angewiesen ist und solche Zuwendungen erfolgen (BVerwG, Beschl. v. 18.7.1996 - 9 B 367.96 - BVerwG, Urt. v. 15.7.1997 - 9 C 2.97 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 194).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 8 L 5280/98

    Abschiebung; AbschiebungsschutzAbschiebungshindernis; Aschkali; Asyl;

    Dabei geht der Senat davon aus, dass das wirtschaftliche Existenzminimum auch dann gewährleistet ist, wenn der Schutzsuchende auf Dauer für die Schaffung einer Lebensgrundlage auf private oder öffentliche Zuwendungen angewiesen ist und solche Zuwendungen erfolgen (BVerwG, Beschl. v. 18.7.1996 - 9 B 367.96 - BVerwG, Urt. v. 15.7.1997 - 9 C 2.97 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 194).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2001 - 8 L 1233/99

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber;

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 8 L 1953/98

    Abschiebungsschutz; Asyl; Gebietsgewalt; inländische Fluchtalternative; Kosovo

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2002 - 8 L 5381/97

    Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Gruppenverfolgung, Gebietsgewalt, KFOR, UNMIK,

  • BVerwG, 11.09.1996 - 9 B 345.96

    Voraussetzungen für die Darlegung einer Divergenzrüge - Gefahr der politischen

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