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   BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 409.97   

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https://dejure.org/1997,11404
BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 409.97 (https://dejure.org/1997,11404)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1997 - 9 B 409.97 (https://dejure.org/1997,11404)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - 9 B 409.97 (https://dejure.org/1997,11404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.05.1990 - 9 B 223.89

    Überschaubarer Sachverhalt als Bestandteil eines feststellungsfähigen

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 409.97
    In diesem Fall hätte sich insoweit auch das Beschwerdeverfahren erledigt (stRspr, vgl. Beschluß vom 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 - BVerwGE 72, 93; Beschluß vom 30. Mai 1990 - BVerwG 9 B 223.89 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 108); das trotzdem weiterverfolgte Revisionszulassungsbegehren wäre mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig.
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82

    Asylerheblichkeit - Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 409.97
    Demgegenüber betrifft die von der Beschwerde wiedergegebene Passage aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82 - den Umfang der Mitwirkungspflicht des Asylbewerbers nach § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 409.97
    Denn das nach dieser Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 [BVerwG 20.11.1990 - 9 C 72/90]) für eine sachgerechte Prognoseerstellung geltende Erfordernis einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts schließt die Bewertung auch radikaler oppositioneller Tätigkeiten im Verfolgerstaat und im Exil und die Abschätzung ihrer Bedeutung für etwaige Reaktionen des Verfolgerstaates ein.
  • BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84

    Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 409.97
    In diesem Fall hätte sich insoweit auch das Beschwerdeverfahren erledigt (stRspr, vgl. Beschluß vom 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 - BVerwGE 72, 93; Beschluß vom 30. Mai 1990 - BVerwG 9 B 223.89 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 108); das trotzdem weiterverfolgte Revisionszulassungsbegehren wäre mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93

    Keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für aktive Mitglieder der

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 409.97
    Denn diese Relation kann - neben anderen Umständen - etwas darüber aussagen, ob die bereits vorgekommenen Übergriffe Zufallscharakter hatten oder ob sie darauf hindeuten, daß die Rückkehrer wegen der Asylantragstellung im Ausland bei den Behörden tatsächlich mißliebig geworden sind und die Behörden außerdem auch nicht davor zurückschrecken, gegen die unliebsam Gewordenen vorzugehen (in diesem Sinne Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 19. Oktober 1994 - A 13 S 1922/93 -).
  • BVerwG, 20.10.1992 - 9 C 77.91

    Revision - Tatsachenbindung - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 409.97
    Denn auf der Grundlage des für das Revisionsgericht maßgebenden Sachverhalts,der die allgemeinkundige Tatsache, daß das Mobutu-Regime in Zaire beseitigt ist, einschließt (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1992 - BVerwG 9 C 77.91 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 157), würden sich die wiedergegebenen Fragen nicht stellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2000 - A 13 S 447/99

    Rechtskraftwirkung der gerichtlichen Feststellung von Abschiebungshindernissen -

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 24.6.1997 - 9 B 409.97 - und - 9 B 59.97 -) ist geklärt, dass bei der Prognose künftig eintretender Verfolgung (hier wegen Asylantragstellung und anschließender Abschiebung nach längerem Auslandsaufenthalt) die Zahl der in einer vergleichbaren Situation tatsächlich geschehenen Übergriffe und die Zahl der unbehelligt gebliebenen Rückkehrer eine wesentliche Rolle spielen.

    Dem Fehlen belegbarer Verfolgungs- und Misshandlungsfälle kommt, wie oben bereits dargelegt, im Hinblick auf abgeschobene Asylbewerber maßgebliche Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24.6.1997 - 9 B 409.97 - und - 9 B 59.97 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2000 - A 13 S 1205/97

    Togo: keine Rückkehrgefährdung wegen Asylbeantragung; Einschätzung der Gefährdung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 24.6.1997 - 9 B 409.97 - und - 9 B 59.97; vgl. auch die Urteile des Senats vom 19.10.1994 - A 13 S 1922/93 - und vom 3.7.1996 - A 13 S 578/96) ist geklärt, dass bei der Prognose künftig eintretender Verfolgung (hier wegen Asylantragstellung und anschließender Abschiebung nach längerem Auslandsaufenthalt) die Zahl der in einer vergleichbaren Situation tatsächlich geschehenen Übergriffe und die Zahl der unbehelligt gebliebenen Rückkehrer eine wesentliche Rolle spielen.

    Denn diese Relation kann - neben anderen Umständen - etwas darüber aussagen, ob bereits vorgekommene Übergriffe Zufallscharakter hatten oder ob sie darauf hindeuten, dass die Rückkehrer wegen der Asylantragstellung im Ausland tatsächlich missliebig geworden sind und die Behörden zudem nicht davor zurückschrecken, gegen die unliebsam Gewordenen vorzugehen (BVerwG, Beschlüsse vom 24.6.1997 - 9 B 409.97 - und - 9 B 59.97).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2001 - A 9 S 2007/99

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungshindernissen bei Sachlageänderung trotz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 24.06.1997 - 9 B 409.97 - und - 9 B 59.97 -) spielt bei der Prognose künftig eintretender Verfolgung die Zahl der in einer vergleichbaren Situation tatsächlich geschehenen Übergriffe und die Zahl der unbehelligt gebliebenen Rückkehrer eine wesentliche Rolle.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1998 - A 13 S 1913/96

    Togo: Verfolgungswahrscheinlichkeit und Abschiebungsschutz wegen Asylbeantragung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 24.6.1997 - 9 B 409.97 - und - 9 B 59.97 -) und des Senats (vgl. die Senatsurteile vom 19.10.1994 - A 13 S 1922/93 - und vom 3.7.1996 - A 13 S 578/96 -) ist geklärt, daß bei der Prognose künftig eintretender Verfolgung (hier wegen Asylantragstellung und anschließender Abschiebung nach längerem Auslandsaufenthalt) die Zahl der in einer vergleichbaren Situation tatsächlich geschehenen Übergriffe und die Zahl der unbehelligt gebliebenen Rückkehrer eine wesentliche Rolle spielen.

    Denn diese Relation kann - neben anderen Umständen - etwas darüber aussagen, ob bereits vorgekommene Übergriffe Zufallscharakter hatten oder ob sie darauf hindeuten, daß die Rückkehrer wegen der Asylantragstellung im Ausland tatsächlich mißliebig geworden sind und die Behörden außerdem auch nicht davor zurückschrecken, gegen die unliebsam Gewordenen vorzugehen (BVerwG, Beschlüsse vom 24.6.1997 a.a.O.).

  • VG Freiburg, 12.12.2001 - A 1 K 11422/99
    Hierbei haben sich keine verifizierbaren Hinweise darauf ergeben, dass diese aufgrund ihrer Asylantragstellung oder der bloßen Mitgliedschaft in einer exilpolitischen Vereinigung politisch verfolgt worden oder besonderen Schwierigkeiten bei der Einreise ausgesetzt gewesen wären (AA, Lagebericht vom 25.04.2001; Auskünfte vom 11.03.1998 und vom 04.03.1999 an das VG Augsburg; vom 27.8.1998 an das VG Schleswig; vom 17.05.1999 an das VG Trier sowie vom 05.05.1999 und vom 05.07.1999 an VG München; Botschaft der BRD in Lomé vom 19.10.1999; zum Schluss von fehlenden Referenzfällen einer asylerheblichen Behandlung auf eine entsprechende Rückkehrersicherheit vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.06.1997 - 9 B 409.97 - und - 9 B 59.97 -).
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