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   BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 701.96   

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https://dejure.org/1997,11438
BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 701.96 (https://dejure.org/1997,11438)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1997 - 9 B 701.96 (https://dejure.org/1997,11438)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 9 B 701.96 (https://dejure.org/1997,11438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Abschiebungsschutz - Umstände für die Begründung eines Asylanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 701.96
    Weil nicht schon die bloße Möglichkeit, sondern erst die beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer (Erst-)Verfolgung einen Asylanspruch begründet, müssen die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht haben als die dagegen sprechenden Tatsachen (Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 und BVerwG 9 C 21.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37, vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 - a.a.O. Nr. 80; Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - a.a.O. Nr. 83 S. 81).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 701.96
    Weil nicht schon die bloße Möglichkeit, sondern erst die beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer (Erst-)Verfolgung einen Asylanspruch begründet, müssen die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht haben als die dagegen sprechenden Tatsachen (Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 und BVerwG 9 C 21.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37, vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 - a.a.O. Nr. 80; Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - a.a.O. Nr. 83 S. 81).
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 701.96
    Weil nicht schon die bloße Möglichkeit, sondern erst die beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer (Erst-)Verfolgung einen Asylanspruch begründet, müssen die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht haben als die dagegen sprechenden Tatsachen (Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 und BVerwG 9 C 21.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37, vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 - a.a.O. Nr. 80; Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - a.a.O. Nr. 83 S. 81).
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 701.96
    Weil nicht schon die bloße Möglichkeit, sondern erst die beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer (Erst-)Verfolgung einen Asylanspruch begründet, müssen die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht haben als die dagegen sprechenden Tatsachen (Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 und BVerwG 9 C 21.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37, vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 - a.a.O. Nr. 80; Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - a.a.O. Nr. 83 S. 81).
  • VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05

    Verfolgungsgefährdung von Mitgliedern der iranischen Komala

    Danach bedarf es zur Feststellung einer begründeten Furcht vor politischer Verfolgung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Schadenseinritts in dem Sinne, dass die für eine Lebensgefährdung oder einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit oder einen Freiheitsentzug sprechenden Umstände größeres Gewicht haben müssen als die dagegen sprechenden Gesichtspunkte (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1997 - BVerwG 9 B 701.96 - und vom 24. März 1998 - BVerwG 9 B 995.97 -, jeweils Juris).
  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 11 UE 3311/04

    Asyl; Iraner, Tätigkeit in monarchistischer Exilgruppierung

    Vielmehr bedarf es einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Schadenseinritts in dem Sinne, dass die für eine Lebensgefährdung oder einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit oder einen Freiheitsentzug sprechenden Umstände größeres Gewicht haben müssen als die dagegen sprechenden Gesichtspunkte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1997 - BVerwG 9 B 701.96 - und vom 24. März 1998 - BVerwG 9 B 995.97 -, jeweils Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2001 - 20 A 3011/97

    Afghanistan, Tadschiken, DVPA, Sympathisanten, Mitglieder, Watan-Partei,

    Für die Annahme einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit müssen die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht haben als die dagegen sprechenden Tatsachen; dabei sind auch die Zumutbarkeit eines mit der Rückkehr verbundenen Risikos und auf diesem Wege der Rang des gefährdeten Rechtsguts von Bedeutung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1997 - 9 B 701.96 - und sind etwaige Referenzfälle als gewichtige Indizien zu berücksichtigen.
  • VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05

    Iran, Oppositionelle, Regimegegner, exilpolitische Betätigung, Demonstrationen,

    , punkte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1997 - BVerwG 9 B 701.96 - und vom 24. März 1998 - BVerwG 9 B 995.97 -, jeweils Juris).
  • VG Gelsenkirchen, 21.02.2013 - 5a K 3406/12

    Afghanistan; Hindu; religiöse Verfolgung; individuelle Vorverfolgung (hier:

    vgl. BVerwG, Urt. v. 5. November 1991 - 9 C 118.90 -, Beschl. v. 21. Februar 1997 - 9 B 701/96 - OVG NRW, Beschl. v. 22. November 2010 - 9 A 3287/07.A - SächsOVG, Urt. v. 26.8.2008 - A 1 B 499/07 -, jeweils zit. nach juris; vgl. zum Ganzen auch Treiber, in: Fritz/Vormeier, Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 60 Rn. 118 f.
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