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ArbG Kassel, 17.05.2005 - 9 BV 5/05 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 17.05.2005 - 9 BV 5/05
- LAG Hessen, 13.09.2005 - 4 TaBV 86/05
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 13.09.2005 - 4 TaBV 86/05
Zuständigkeit der Einigungsstelle - Verhandlungspflicht - Anzahl der Beisitzer
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 17. Mai 2005 - 9 BV 5/05 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen hinsichtlich des Tenors zu 2) abgeändert:.den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 17. Mai 2005 - 9 BV 5/05 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen, hilfsweise die Zahl der Beisitzer auf zwei pro Seite festzusetzen und hilfsweise den Richter am Arbeitsgericht D, wiederum hilfsweise den Richter am Arbeitsgericht E, sowie wiederum hilfsweise den Richter am Arbeitsgericht F als Vorsitzenden zu bestellen.