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VGH Bayern, 20.05.2003 - 9 C 03.1051 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14)
- VG München, 28.08.2008 - M 22 K 08.1731
Gerichtsbescheid; Wohngeld (Mietzuschuss); Ablehnung aufgrund ungeklärter …
Der Antragsteller hat insbesondere alle Angaben zu machen, die zur Ermittlung des Jahreseinkommens (§§ 9 ff. WoGG) erforderlich sind (BayVGH vom 20.5.2003 Az. 9 C 03.1051; VGH Mannheim vom 7.6.2004 FEVS 56, 44). - VG München, 27.10.2004 - M 22 K 02.2059
Wohngeldrecht; Einkommensermittlung Selbstständiger; Negative Einkünfte im …
Nur wenn die Wohngeldstelle von diesen Umständen Kenntnis hat, ist sie in der Lage zu prüfen, ob die Angaben des Antragstellers zutreffen ( BayVGH vom 20.5.2003 - 9 C 03.1051 ).Insbesondere wenn die nachgewiesenen Einnahmen unter dem sozialhilferechtlichen Bedarf liegen, sind die Angaben des Antragstellers besonders sorgfältig zu überprüfen und der Wohngeldantrag bei verbleibenden Zweifeln an der Bestreitung des Lebensunterhalts abzulehnen ( "Plausibilitätskontrolle" , vgl. BayVGH vom 20.5.2003 - 9 C 03.1051; vom 21.5.2003 - 9 ZB 03 186;… VGH BW aaO.; VG München vom 19.7.2001 - M 22 K 00.3450; vom 1.7.2004 - M 22 E 04.2129; VG Augsburg vom 6.2.2001- Au 9 K 00.1280; siehe auch Nr. 11.0 Abs. 1 Satz 1 WoGVwV 2001).
- VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070
Wohngeld; wohngeldrechtliches Einkommen; private Schulgeldzahlungen Dritter; …
Nur wenn die Wohngeldstelle von diesen Umständen Kenntnis hat, ist sie in der Lage, konkret zu prüfen, ob die Angaben des Antragstellers zutreffen (BayVGH, U.v. 20.5.2003, Az. 9 C 03.1051; BayVGH, B.v. 4.10.2005, Az. 9 ZB 05.1654).
- VG München, 26.04.2012 - M 22 K 11.100
Wohngeld; Ablehnung aus Gründen der materiellen Beweislast; missbräuchliche …
Bei der Berechnung des Wohngeldes prüft die Wohngeldbehörde zunächst die vom Antragsteller angegebenen Einkommensverhältnisse auf ihre Plausibilität hin (BayVGH vom 20.5.2003 Az. 9 C 03.1051 ). - VG Ansbach, 21.01.2010 - AN 14 K 09.01215
Wohngeldanspruch; Berücksichtigung von - bereits vom notwendigen Lebensunterhalt …
Bei der Plausibilitätskontrolle - die Wohngeldbehörde macht sich hier ein Bild von den Einkommensverhältnissen des Antragstellers - können beispielsweise (nicht zurückzuzahlende) Zuwendungen Dritter als auch (zurückzuzahlende) Darlehen erklären, wovon der Lebensunterhalt bestritten wird, demgegenüber sind bei der Ermittlung des für die Höhe des Wohngeldes maßgeblichen Einkommens Zuwendungen als Teil des Einkommens zu berücksichtigen, unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen dagegen nicht, weil sie dem Antragsteller nicht auf Dauer verbleiben (BayVGH, Beschluss vom 20.5.2003 - 9 C 03.1051 -). - VG Frankfurt/Oder, 08.04.2011 - 6 K 31/07
Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz
Aus diesem Grunde ist es nach höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung anerkannt, dass die tatsächlichen oder geschätzten monatlichen Ausgaben eines Wohngeldantragstellers zugleich als sonstiges wohngeldrechtlich zu berücksichtigendes Einkommen anzusetzen sind, wenn die Ausgaben des Wohngeldantragstellers seine finanziellen Mittel übersteigen, die ihm nach seinen Angaben aus seinen Einkünften und etwaigen Darlehen sowie einem zu erwartenden fiktiven Wohngeld zur Verfügung stehen (vgl. zur Berücksichtigung der tatsächlichen oder nach sozialhilferechtlichen Bedarfssätzen zu schätzenden Aufwendungen bei der Ermittlung des Jahreseinkommens: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. November 1972 - VIII C 81.71 - BVerwGE 41, 220 und Stadler/Gutenkunst/Dietrich/Fröba, Wohngeldgesetz, Kommentar, § 11 WoGG Rdnrn. 17a und 22; zur Berücksichtigung von Darlehen bei der Plausibilitätskontrolle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 9 C 03.1051 - zitiert nach Juris; vgl. zur Einbeziehung eines fiktiven Wohngeldes: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - OVG 6 M 133.10 - Seite 2 des amtlichen Entscheidungsabdruckes). - VG München, 26.04.2012 - M 22 K 10.4598
Wohngeld; Versagung wegen fehlender Mitwirkung; Anspruch auf Neuberechnung des …
Der Antragsteller hat insbesondere alle Angaben zu machen, die zur Ermittlung des Jahreseinkommens (§§ 13 ff. WoGG) erforderlich sind (BayVGH vom 20.5.2003 Az. 9 C 03.1051; VGH Mannheim vom 7.6.2004 FEVS 56, 44). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2007 - 5 N 27.06
Plausibilitätskontrolle bei der Wohngeldberechnung für Gewerbetreibende
Insoweit ist mit Blick auf die Formulierungen der Klägerin zunächst vorsorglich darauf hinzuweisen, dass im Wohngeldrecht zu unterscheiden ist zwischen der Angabe der Einkommensverhältnisse zur Plausibilitätskontrolle und der Angabe des Einkommens zur Berechnung der Höhe des Wohngeldes (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 20. Mai 2003 - 9 C 03.1051 -, Juris Rn. 22;… 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654 -, Juris Rn. 11). - VG München, 13.01.2011 - M 22 K 09.4879
Wohngeld; Plausibilitätsprüfung; Ablehnung nach den allgemeinen Regeln der …
Bevor die Höhe des Wohngelds konkret berechnet wird, prüft die Wohngeldstelle zunächst die vom Antragsteller angegebenen Einkommensverhältnisse auf ihre Plausibilität hin (BayVGH vom 20.5.2003 Az. 9 C 03.1051 ). - VG München, 17.03.2010 - M 22 K 09.5652
Wird bei der wohngeldrechtlichen Prüfung der Plausibilität der …
Nur wenn die Wohngeldstelle von diesen Umständen Kenntnis hat, ist sie in der Lage, konkret zu prüfen, ob die Angaben des Antragstellers zutreffen (BayVGH, Urteil vom 20.5.2003, Az. 9 C 03.1051; BayVGH, Beschluss vom 4.10.2005, Az. 9 ZB 05.1654). - VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 14 K 07.01368
Ermittlung des Bedarfs nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen; Ansetzen eines …
- VGH Bayern, 11.01.2021 - 12 ZB 20.3055
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Ablehnung von Wohngeld
- VG München, 27.05.2011 - M 22 K 09.3810
Wohngeld; Kraftfahrzeugnutzung als Sachbezug (hier verneint); …
- VG München, 23.04.2015 - M 22 K 12.5567
Kein Anspruch auf Wohngeld