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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2007 - 9 C 11190/06.OVG   

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https://dejure.org/2007,20258
OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2007 - 9 C 11190/06.OVG (https://dejure.org/2007,20258)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.12.2007 - 9 C 11190/06.OVG (https://dejure.org/2007,20258)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 9 C 11190/06.OVG (https://dejure.org/2007,20258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Flurbereinigungsplans im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren; Ansehung von Rebstöcken als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks; Beurteilung der Wertgleichheit einer Landabfindung

  • Judicialis

    FlurbG § 44 Abs. 1 Satz 1; ; FlurbG § 44 Abs. 1 Satz 4; ; FlurbG § 44 Abs. 2; ; FlurbG § 44 Abs. 2 1. Halbsatz; ; FlurbG § 44 Abs. 2 2. Halbsatz; ; FlurbG § 57; ; FlurbG § 50 Abs. 2 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Abfindung; Abfindungsgestaltung; Abwägung; Betriebswirtschaftliche Verhältnisse; Planwunsch; Weinbergsbereinigung; Wurzelechte Reben

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Zuteilung weiterer "Alter Reben" in der Weinbergsflurbereinigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2007 - 9 C 11190/06
    Zusätzlich sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 2 bis 4 FlurbG noch weitere den Wert der konkreten Landabfindung mitbestimmende Faktoren einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 23. August 2006, BVerwGE 126, 303 ff.).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 21.94

    Flurbereinigungsrecht: Festsetzung der Wertgleichheit bei nachträglich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2007 - 9 C 11190/06
    Insbesondere können Gesichtspunkte, die erst nach dem maßgeblichen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der vorläufigen Besitzeinweisung bekannt geworden sind, bei der Beurteilung der Wertgleichheit von Einlage und Abfindung keine Berücksichtigung mehr finden (BVerwG, Urteil vom 16. August 1995, RdL 1995, 266).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80

    Berücksichtigung der künftigen Existenzsicherung und der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2007 - 9 C 11190/06
    Nachträglich bekannt gewordene Gesichtspunkte können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden, weil dadurch die Planaufstellung unerträglich verzögert und erschwert wird (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1981, RdL 1981, 209).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.1971 - 3 C 83/70
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2007 - 9 C 11190/06
    Der Gesetzgeber hat an Stelle der Naturalrestitution deshalb nur eine Geldentschädigung vorgeschrieben, damit die Flurbereinigungsbehörde bei ihrem Bestreben nach Landabfindungen in möglichst großen Grundstücken (§ 44 Abs. 3 Satz 1 FlurbG), nicht durch die Rücksichtnahme auf Obstbäume, Sträucher und Rebstöcke behindert wird (Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 7. September 1971, RdL 1972, 41).
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